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Im Frankfurter Osten kann jeder machen, was er will Einrichtung einer Außenstelle der Stadtpolizei im Frankfurter Osten

Vorlagentyp: B

Inhalt

S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 06.12.2019, B 490 Betreff: Im Frankfurter Osten kann jeder machen, was er will Einrichtung einer Außenstelle der Stadtpolizei im Frankfurter Osten Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 29.08.2019, § 4510 - OA 431/19 OBR 11 - Die Außenstelle in Frankfurt-West wird von der Stadtpolizei des Ordnungsamtes betrieben und hat nichts mit der Städtischen Verkehrspolizei des Straßenverkehrsamtes zu tun. Die Stadtpolizei des Ordnungsamtes ist nicht für Kontrollen des Verkehrs zuständig. Die Aufgabe der Überwachung des ruhenden Verkehrs obliegt, neben Geschwindigkeitskontrollen vor allem in den Tempo-30-Bereichen und Verkehrsregelungsmaßnahmen, der Städtischen Verkehrspolizei. Außerhalb der Dienstzeiten (Montag bis Freitag von 07:00 Uhr bis 22:00 Uhr, Samstag von 10:00 Uhr bis 18:00 Uhr) übernimmt diese Aufgabe die Landespolizei. Die sehr hohe Anzahl an zugelassenen Kraftfahrzeugen (Frankfurt am Main hat eine der höchsten Verkehrsdichten) führt in vielen Stadtteilen zu einem erheblichen Parkdruck. Zudem nimmt die Akzeptanz sich an Regeln zu halten in der Bevölkerung allgemein ab, was vielfach zu Missachtung der Verkehrsregeln führt. Bedingt durch die große Anzahl an Bürgerhinweisen aus dem gesamten Stadtgebiet (jährlich gehen über 20.000 Anrufe beim Verkehrssicherheitstelefon und über 3.000 schriftliche Hinweise beim Beschwerdemanagement ein), die mit den begrenzten personellen Ressourcen bearbeitet werden müssen, ist eine priorisierte Einteilung der Streifen erforderlich. Diese konzentrieren sich auf die verkehrlichen Schwerpunkte in der Innenstadt und den umliegenden Bewohnerregelungsbereichen. Die Außenbezirke können daher teilweise, je nach Auftragslage, lediglich mit drei Streifenfahrzeugen überwacht werden. Im Stadtteil Fechenheim wird wöchentlich eine Fußstreife eingesetzt, um die festgestellten Parkverstöße zu ahnden. Seit Beginn des Jahres wurden durch diese bereits 929 Verwarnungen ausgestellt. An welchen Örtlichkeiten Geschwindigkeitskontrollen durchgeführt werden, muss gemäß dem Erlass des Hessischen Ministeriums des Innern und für Sport zur "Verkehrsüberwachung durch örtliche Ordnungsbehörden und Polizeibehörden" festgelegt werden. Hierbei sind verkehrliche Schwerpunkte, wie zum Beispiel Gefahrenstellen, Schulwege und Tempo 30-Zonen prioritär zu überwachen. Aufgrund der Größe des Stadtgebietes und der Vielzahl an Straßen im Stadtgebiet Frankfurt am Main ergibt sich auch hierbei eine große Anzahl an verkehrlichen Beschwerdepunkten, die mit dem begrenzten Personal und den fünf Messfahrzeugen bearbeitet werden müssen. Aus diesem Grund hat die Städtische Verkehrspolizei eine Prioritätenliste, das sogenannte Messprogramm, erstellt. Das Messprogramm wird fortlaufend den sich verändernden Gegebenheiten angepasst. Die einzelnen Übertretungsquoten müssen dabei stets unter Berücksichtigung verschiedenster Parameter betrachtet werden; nur so können einzelne, subjektiv hohe Quoten, durch ganzheitliche objektive Betrachtung besser eingeordnet werden. Im Ortsbeirat 11 wurden dieses Jahr insgesamt 79 Geschwindigkeitsmessungen durchgeführt. Die personelle Situation lässt es nicht zu, die Kontrolldichte zu erhöhen. Eine spürbare Personalerhöhung ist, obgleich mit den letzten Stellenplänen erste Voraussetzungen geschaffen wurden, tatsächlich nicht gelungen. Ohne diese ist aber auch die Einrichtung einer Außenstelle nicht zweckmäßig, da eben das Personal fehlt, diese regelmäßig zu besetzen Sofern Mitteilungen über nicht zugelassene Fahrzeuge von Bürgern erfolgen, wird diesen Mitteilungen nachgegangen. Aufgrund gesetzlicher Vorgaben sind verschiedene Fristen zu wahren. Daher können oftmals Fahrzeuge nicht unverzüglich durch die Behörden entfernt werden. Im Stadtgebiet Frankfurt am Main wurden im Jahr 2018 insgesamt 2.226 nicht zugelassene Fahrzeuge gemeldet. Auf den Frankfurter Osten (Fechenheim, Riederwald, Seckbach) entfallen 285 nicht zugelassene Fahrzeuge, die 2018 gemeldet wurden. Seit Beginn dieses Jahres wurden im Stadtgebiet Frankfurt am Main bereits insgesamt 1.451 nicht zugelassene Fahrzeuge dem Straßenverkehrsamt gemeldet (Stand 31.08.2019). 165 Meldungen hiervon betreffen den Frankfurter Osten als Abstellort von nicht zugelassenen Fahrzeugen. Der Frankfurter Osten ist somit von den Kontrollen nicht ausgeschlossen. Hinsichtlich des in der Anregung erwähnten abgemeldeten Anhängers mit fehlendem Rad, welcher seit Jahren im Frankfurter Osten stehe, können ohne genaue Angabe der Örtlichkeit oder Fahrzeugnummer keine Aussagen gemacht werden. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 17.06.2019, OA 431 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Ausschuss für Recht, Verwaltung und Sicherheit Beratung im Ortsbeirat: 11 Versandpaket: 11.12.2019 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 11 am 20.01.2020, TO II, TOP 17 Beschluss: Die Vorlage B 490 dient zur Kenntnis. Abstimmung: SPD, CDU, BFF und FDP gegen LINKE. und GRÜNE (= Zurückweisung) 37. Sitzung des Ausschusses für Recht, Verwaltung und Sicherheit am 17.02.2020, TO I, TOP 15 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 490 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP und BFF gegen LINKE. (= Zurückweisung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION und FRANKFURTER (= Kenntnis) 37. Sitzung des Verkehrsausschusses am 18.02.2020, TO I, TOP 38 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 490 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP, BFF und FRAKTION gegen LINKE. und FRANKFURTER (= Zurückweisung) Beschlussausfertigung(en): § 5292, 37. Sitzung des Verkehrsausschusses vom 18.02.2020 Aktenzeichen: 32 0