Im Frankfurter Osten kann jeder machen, was er will Einrichtung einer Außenstelle der Stadtpolizei im Frankfurter Osten
Vorlagentyp: B
Inhalt
S A C H S T A N D :
Bericht des Magistrats vom 06.12.2019, B
490 Betreff:
Im Frankfurter Osten kann jeder machen, was er will Einrichtung einer
Außenstelle der Stadtpolizei im Frankfurter Osten Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 29.08.2019, §
4510 - OA 431/19 OBR 11 -
Die Außenstelle in Frankfurt-West wird von der
Stadtpolizei des Ordnungsamtes betrieben und hat nichts mit der Städtischen
Verkehrspolizei des Straßenverkehrsamtes zu tun. Die Stadtpolizei des
Ordnungsamtes ist nicht für Kontrollen des Verkehrs zuständig. Die Aufgabe der Überwachung des ruhenden Verkehrs
obliegt, neben Geschwindigkeitskontrollen vor allem in den Tempo-30-Bereichen
und Verkehrsregelungsmaßnahmen, der Städtischen Verkehrspolizei. Außerhalb der
Dienstzeiten (Montag bis Freitag von 07:00 Uhr bis 22:00 Uhr, Samstag von 10:00
Uhr bis 18:00 Uhr) übernimmt diese Aufgabe die Landespolizei. Die sehr hohe Anzahl an zugelassenen Kraftfahrzeugen
(Frankfurt am Main hat eine der höchsten Verkehrsdichten) führt in vielen
Stadtteilen zu einem erheblichen Parkdruck. Zudem nimmt die Akzeptanz sich an
Regeln zu halten in der Bevölkerung allgemein ab, was vielfach zu Missachtung
der Verkehrsregeln führt. Bedingt durch die große Anzahl an Bürgerhinweisen aus
dem gesamten Stadtgebiet (jährlich gehen über 20.000 Anrufe beim
Verkehrssicherheitstelefon und über 3.000 schriftliche Hinweise beim
Beschwerdemanagement ein), die mit den begrenzten personellen Ressourcen
bearbeitet werden müssen, ist eine priorisierte Einteilung der Streifen
erforderlich. Diese konzentrieren sich auf die verkehrlichen Schwerpunkte in
der Innenstadt und den umliegenden Bewohnerregelungsbereichen. Die Außenbezirke
können daher teilweise, je nach Auftragslage, lediglich mit drei
Streifenfahrzeugen überwacht werden. Im Stadtteil Fechenheim wird wöchentlich
eine Fußstreife eingesetzt, um die festgestellten Parkverstöße zu ahnden. Seit
Beginn des Jahres wurden durch diese bereits 929 Verwarnungen ausgestellt.
An welchen Örtlichkeiten
Geschwindigkeitskontrollen durchgeführt werden, muss gemäß dem Erlass des
Hessischen Ministeriums des Innern und für Sport zur "Verkehrsüberwachung durch
örtliche Ordnungsbehörden und Polizeibehörden" festgelegt werden. Hierbei sind
verkehrliche Schwerpunkte, wie zum Beispiel Gefahrenstellen, Schulwege und
Tempo 30-Zonen prioritär zu überwachen. Aufgrund der Größe des Stadtgebietes
und der Vielzahl an Straßen im Stadtgebiet Frankfurt am Main ergibt sich auch
hierbei eine große Anzahl an verkehrlichen Beschwerdepunkten, die mit dem
begrenzten Personal und den fünf Messfahrzeugen bearbeitet werden müssen. Aus
diesem Grund hat die Städtische Verkehrspolizei eine Prioritätenliste, das
sogenannte Messprogramm, erstellt. Das Messprogramm wird fortlaufend den sich
verändernden Gegebenheiten angepasst. Die einzelnen Übertretungsquoten müssen
dabei stets unter Berücksichtigung verschiedenster Parameter betrachtet werden;
nur so können einzelne, subjektiv hohe Quoten, durch ganzheitliche objektive
Betrachtung besser eingeordnet werden. Im Ortsbeirat 11 wurden dieses Jahr insgesamt 79
Geschwindigkeitsmessungen durchgeführt. Die personelle Situation lässt es nicht zu, die
Kontrolldichte zu erhöhen. Eine spürbare Personalerhöhung ist, obgleich mit den
letzten Stellenplänen erste Voraussetzungen geschaffen wurden, tatsächlich
nicht gelungen. Ohne diese ist aber auch die Einrichtung einer Außenstelle
nicht zweckmäßig, da eben das Personal fehlt, diese regelmäßig zu besetzen
Sofern Mitteilungen über nicht zugelassene Fahrzeuge
von Bürgern erfolgen, wird diesen Mitteilungen nachgegangen. Aufgrund
gesetzlicher Vorgaben sind verschiedene Fristen zu wahren. Daher können oftmals
Fahrzeuge nicht unverzüglich durch die Behörden entfernt werden. Im Stadtgebiet Frankfurt am Main wurden im Jahr 2018
insgesamt 2.226 nicht zugelassene Fahrzeuge gemeldet. Auf den Frankfurter Osten
(Fechenheim, Riederwald, Seckbach) entfallen 285 nicht zugelassene Fahrzeuge,
die 2018 gemeldet wurden. Seit Beginn dieses Jahres wurden im Stadtgebiet
Frankfurt am Main bereits insgesamt 1.451 nicht zugelassene Fahrzeuge dem
Straßenverkehrsamt gemeldet (Stand 31.08.2019). 165 Meldungen hiervon betreffen
den Frankfurter Osten als Abstellort von nicht zugelassenen Fahrzeugen. Der
Frankfurter Osten ist somit von den Kontrollen nicht ausgeschlossen. Hinsichtlich des in der Anregung erwähnten
abgemeldeten Anhängers mit fehlendem Rad, welcher seit Jahren im Frankfurter
Osten stehe, können ohne genaue Angabe der Örtlichkeit oder Fahrzeugnummer
keine Aussagen gemacht werden. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung vom
17.06.2019, OA 431
Zuständige Ausschüsse:
Verkehrsausschuss
Ausschuss für
Recht, Verwaltung und Sicherheit Beratung im Ortsbeirat: 11
Versandpaket: 11.12.2019 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR
11 am 20.01.2020, TO II, TOP 17 Beschluss: Die Vorlage B 490 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
SPD, CDU, BFF und FDP gegen LINKE. und GRÜNE (=
Zurückweisung) 37. Sitzung des
Ausschusses für Recht, Verwaltung und Sicherheit am 17.02.2020, TO I, TOP
15 Beschluss: nicht auf TO
Die Vorlage B 490 dient zur Kenntnis.
(Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP und BFF gegen LINKE. (=
Zurückweisung) Sonstige
Voten/Protokollerklärung: FRAKTION und FRANKFURTER (= Kenntnis)
37. Sitzung des
Verkehrsausschusses am 18.02.2020, TO I, TOP 38
Beschluss: nicht auf TO
Die Vorlage B 490 dient zur Kenntnis.
(Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP, BFF und FRAKTION gegen
LINKE. und FRANKFURTER (= Zurückweisung) Beschlussausfertigung(en):
§ 5292, 37. Sitzung
des Verkehrsausschusses vom 18.02.2020 Aktenzeichen: 32 0