Stadtpolizei mit einem Lärmblitzer ausrüsten
Vorlagentyp: B
Bericht
Die geschilderten Verstöße betreffen Autobahnen und Grundnetzstraßen und fallen damit vollumfänglich in den Aufgabenbereich der Landespolizei, als originär zuständige Behörde für Kontrollen des fließenden Verkehrs. Kernaufgabe der Städtischen Verkehrspolizei ist die Überwachung des ruhenden Verkehrs. Sie unterstützt die Landespolizei bei Geschwindigkeitskontrollen in Bereichen von Schulwegen, Kindertagesstätten und Wohnquartieren. Die Anregung wird der Landespolizei zur Kenntnis weitergeleitet.