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Stadtpolizei mit einem Lärmblitzer ausrüsten

Vorlagentyp: B

Bericht

Der Anregung wird entnommen, dass es sich nicht um Lärmanzeigetafeln handeln soll, (eine ist von der Landespolizei im Stadtgebiet Frankfurt am Main im Einsatz), sondern um Systeme, die der Sanktionierung dienen. Dieser Anregung kann nicht entsprochen werden, da derartige Systeme hierfür zugelassen sein müssen und für deren Einsatz es auch eine Rechtsgrundlage gibt. Beides ist jedoch nicht gegeben. Analog ist der Prüfbericht der Landeshauptstadt Hannover zum Einsatz der sogenannten "Lärmblitzer" beigefügt. Vor diesem Hintergrund ist auch die Überlegung entbehrlich, ob derartige Systeme von der Landespolizei angeschafft werden sollten - welche sich der Lärmproblematik bereits mittels der Sondereinheit KART besonders widmet - oder seitens des Magistrats beschafft werden sollten.

Beratungsverlauf 2 Sitzungen

Sitzung 5
OBR 11
TO II, TOP 13
Zurückgestellt / Beraten
Die Vorlage B 339 wird zurückgewiesen.
Zustimmung:
Grüne CDU Linke FDP
Ablehnung:
SPD
Sitzung 3
Ausschusses für Mobilität und Smart-City
TO I, TOP 19
Angenommen
nicht auf TO Die Vorlage B 339 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)
Zustimmung:
Grüne CDU SPD Linke FDP VOLT ÖkoLinX-ELF BFF-BIG FRAKTION
Ablehnung:
AFD