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Sanierung oder Neubau der Städtischen Bühnen Frankfurt (SBF)

Vorlagentyp: B

Inhalt

S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 22.11.2019, B 450 Betreff: Sanierung oder Neubau der Städtischen Bühnen Frankfurt (SBF) Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 26.04.2018, § 2619 - NR 539/18 CDU/SPD/GRÜNE, l. B 121/19 - Zwischenbericht: Mit dem Beschluss § 2619 der Stadtverordnetenversammlung vom 26.04.2018 wurde der Magistrat mit der Prüfung des und Berichterstattung über den umfangreichen Fragenkatalog beauftragt. Unter anderem soll untersucht werden, "ob und unter welchen Bedingungen eine Sanierung im Bestand unter Berücksichtigung des Bestandschutzes möglich wäre." Hierzu hat der Magistrat ein Planungsteam beauftragt, welches bereits Leistungen im Rahmen der Bestandsaufnahme und Bewertung sowie die Machbarkeitsstudie erarbeitet hatte. Folgende Fachplanungs-Leistungen wurden vergeben: • Architektur • Heizung, Lüftung, Sanitär • Elektrotechnik • Feuerlöschanlagen • Tragwerksplanung • Brandschutz Das Planungsteam hat im März 2019 seine Arbeit aufgenommen. Darüber hinaus wurde zur Absicherung der Ergebnisse des Planungsteams ein sogenanntes Validierungsteam unter der Federführung der Schneider + Schumacher Planungsgesellschaft mbH beauftragt. Hauptaufgabe des Validierungsteams ist die Überprüfung der von den vorhergehenden Planern entworfenen Lösungsvorschläge. Darüber hinaus wird das Planungsteam um Schneider + Schumacher die Wirtschaftlichkeitsberechnung erstellen. Hierzu wurde eigens ein auf Lebenszykluskosten und Wirtschaftlichkeitsberechnungen spezialisiertes Planungsbüro beauftragt. Darüber hinaus konnte Schneider + Schumacher ein international erfahrenes Theaterplanungsbüro für die Mitarbeit gewinnen, das bereits mit der Planung der Oper Oslo und des Musiktheaters am Volksgarten Linz befasst war. Zusätzlich gehören ein Fachplanungsbüro für die Tragwerksplanung und den konstruktiven Brandschutz sowie ein internationales Planungsbüro für die technische Gebäudeausstattung (TGA) zum Validierungsteam. Somit können alle Planungsgewerke fundiert fachlich beurteilt werden. Raumprogramm Um eine Aussage bezüglich der im Zuge der Modernisierung des Gebäudes notwendigen zusätzlichen Flächen treffen zu können, wurde das Raumprogramm aktualisiert und kategorisiert. Hierdurch wird transparent gemacht, welche Flächen aufgrund welcher Anforderungen ins Raumprogramm aufgenommen werden. Es wurden drei Kategorien gebildet: A. Einhaltung gesetzlicher Vorgaben (Brandschutz, Arbeitsstätten-Richtlinie etc.) B. Abstellen funktionaler Mängel im Gebäude (Verortung, Wege, Lagerkapazitäten, Öffentlichkeit etc.) C. Verbesserung der Qualität (Werkraumbühne, Vormontage, Gästewohnungen, Betriebskindergarten) A. Gesetzeskonformität: Zur Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben werden ca. 2.500 qm zusätzliche Flächen benötigt. Dies entspricht einer zusätzlichen Fläche von 5,7 % zum jetzigen Bestand exkl. Technikflächen. Der Bedarf resultiert überwiegend aus der Auflösung von sog. "geduldeten Lagern" unter der Bühne der Oper und auf den Gängen im Rahmen des Brandschutzes (ca. 1.430 qm) und Flächen, die erforderlich sind zur Einhaltung der Arbeitsstätten-Richtlinien u. a. Orchester-Probe, Einspielräume für die Musiker, Garderoben und Büros (ca. 990 qm). B. Beseitigung funktionaler Mängel: Zur Verbesserung der Gebäudefunktionalität sind zusätzliche 4.500 qm notwendig. Hier sind unterschiedliche Bereiche betroffen, von denen jeder einzelne für die effizientere Nutzung und den Betrieb des Gebäudes notwendig ist. Hierzu gehört beispielsweise eine Öffnung des Gebäudes für die Öffentlichkeit, die Verbesserung der Andienung mit Waren und Gütern, die Schaffung funktionsnaher Lagerkapazitäten, die Bereitstellung fehlender Besprechungs- und Aufenthaltsräume sowie die Einplanung ausreichender Vor-Montagebereiche für Bühnenbilder. Welche Verbesserungen umgesetzt werden, hängt sehr stark davon ab, ob diese in den Gebäudebestand integriert werden können. C. Qualitätssteigerung.: Für eine Steigerung der Qualität sind zusätzliche 2.345 qm im Raumprogramm enthalten: • Werkraumbühne: 1.230 qm • zusätzliche Flächen zur Vormontage: 250 qm • Gästetrakt: 535 qm • Betriebskindergarten: 280 qm • Fahrradstellplätze: 50 qm Darüber hinaus sind bei allen oben genannten Varianten zusätzliche Technikflächen einzuplanen. Diese sind noch nicht in den Aufstellungen enthalten, da diese je nach Ort und Funktion einzelner Bereiche mit unterschiedlichen Anforderungen geplant werden müssen. Planungsstrategie / Varianten A. Minimalvariante / Basisvariante Die Architekten überprüfen derzeit in Kooperation mit den Fachplanern eine Minimal-Variante. Hierzu wird die Herstellung der Gesetzeskonformität bei maximal möglichem Bestandserhalt untersucht. Erstes Ergebnis dieser Untersuchung ist, dass die Werkstätten als Funktion ausgelagert werden könnten, um am Standort Platz für den erforderlichen Flächenmehrbedarf zu generieren. Da trotz der Auslagerung der Werkstätten die erforderlichen Flächen für Technik und gesetzlich vorgesehene Mehrflächen nicht darstellbar waren, wurden in Zusammenarbeit mit den Städtischen Bühnen mögliche zusätzliche Lagerflächen zur Auslagerung aus der Theaterdoppelanlage definiert (ca. 1.200 qm). Eine solche Neuverortung von Lagerflächen würde die Schaffung eines dezentralen Lagerzentrums, das auf einem entsprechenden Logistikkonzept basiert (näheres wird unter C. ausgeführt), erfordern. Das Flächenlayout der Minimalvariante liegt mittlerweile vor und zeigt, dass die notwendigen Funktions- und Technikflächen untergebracht werden könnten. Nun muss die haustechnische Planung (TGA, Kanalführung etc.) darauf abgestimmt werden, um sicherzustellen, dass die Versorgung des Objekts gewährleistet werden könnte. Grundsätzlich würde die Minimalvariante unzulängliche Gebäudestrukturen nicht verbessern. Funktionale Mängel (also behinderte oder gestörte Betriebsabläufe) würden nicht beseitigt. B. Optimierung der Minimalvariante durch Beseitigung der funktionalen Mängel / Verbesserung der Nutzbarkeit Diese Variante berücksichtigt daher auch eine Verbesserung der Gebäudestruktur. Sie baut auf der Minimalvariante auf, aber beseitigt soweit möglich auch funktionale Mängel. Der Übergang von der ersten zur zweiten Variante ist fließend, so dass beabsichtigt ist, auch die Voraussetzungen zur Umsetzung dieser Variante mit zu untersuchen und zu planen. Dezentrales Produktionszentrum Um eine Sanierung am Willy-Brandt-Platz ohne gravierende Erhöhung der Gebäudekubatur gewährleisten zu können, wäre die Realisierung eines externen Produktionszentrums notwendig. Hier herrscht Handlungsbedarf aufgrund der Kündigung von Probebühnen (Probebühne Oper Ende 2021, Probebühne Schauspiel Mitte 2024). Folgende Funktionen könnten im Produktionszentrum untergebracht werden: • Probebüh nen für Oper und Schauspiel • Werkstätten Zudem könnten in diesem Zusammenhang auch • bisherige dezentrale Lager • bisherige zentrale Lager • ggf. Werkraumbühne integriert und somit die Anzahl der Standorte verringert werden. Grundsätzlich wären für das Produktionszentrum zwei Varianten denkbar (abhängig vom Grundstück): 1. Alle Nutzungen an einem Standort 2. Probebühnen- und Werkstatt-Zentrum an einem Standort / Lager- und Logistikzentrum an einem anderen. Über die weitere Entwicklung, insbesondere hinsichtlich der Kosten der oben dargestellten Varianten, wird der Magistrat in Kürze berichten. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 16.03.2018, NR 539 Bericht des Magistrats vom 12.04.2019, B 121 Bericht des Magistrats vom 15.05.2020, B 223 Zuständige Ausschüsse: Kultur- und Freizeitausschuss Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Beratung im Ortsbeirat: 1 Versandpaket: 27.11.2019 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 1 am 14.01.2020, TO I, TOP 63 Beschluss: Die Vorlage B 450 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 37. Sitzung des Kultur- und Freizeitausschusses am 13.02.2020, TO I, TOP 9 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 450 (Zwischenbericht) dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und BFF Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION und FRANKFURTER (= Kenntnis) 37. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 17.02.2020, TO I, TOP 27 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 450 (Zwischenbericht) dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER Beschlussausfertigung(en): § 5263, 37. Sitzung des Kultur- und Freizeitausschusses vom 13.02.2020 Aktenzeichen: 41 4