Sanierung oder Neubau der Städtischen Bühnen Frankfurt (SBF)
Vorlagentyp: B
Inhalt
S A C H S T A N D :
Bericht des Magistrats vom 22.11.2019, B
450 Betreff:
Sanierung oder Neubau der Städtischen Bühnen Frankfurt (SBF)
Vorgang: Beschl. d. Stv.-V.
vom 26.04.2018, § 2619 - NR
539/18 CDU/SPD/GRÜNE, l. B 121/19 - Zwischenbericht:
Mit dem Beschluss § 2619 der Stadtverordnetenversammlung vom 26.04.2018
wurde der Magistrat mit der Prüfung des und Berichterstattung über den
umfangreichen Fragenkatalog beauftragt. Unter anderem soll untersucht
werden, "ob und unter welchen Bedingungen eine Sanierung im Bestand unter
Berücksichtigung des Bestandschutzes möglich wäre."
Hierzu hat der Magistrat ein Planungsteam beauftragt, welches bereits
Leistungen im Rahmen der Bestandsaufnahme und Bewertung sowie die
Machbarkeitsstudie erarbeitet hatte. Folgende Fachplanungs-Leistungen wurden
vergeben: •
Architektur • Heizung,
Lüftung, Sanitär •
Elektrotechnik •
Feuerlöschanlagen •
Tragwerksplanung •
Brandschutz Das
Planungsteam hat im März 2019 seine Arbeit aufgenommen. Darüber
hinaus wurde zur Absicherung der Ergebnisse des Planungsteams ein sogenanntes
Validierungsteam unter der Federführung der Schneider + Schumacher
Planungsgesellschaft mbH beauftragt. Hauptaufgabe des Validierungsteams
ist die Überprüfung der von den vorhergehenden Planern entworfenen
Lösungsvorschläge.
Darüber hinaus wird das Planungsteam um Schneider + Schumacher die
Wirtschaftlichkeitsberechnung erstellen. Hierzu wurde eigens ein auf
Lebenszykluskosten und Wirtschaftlichkeitsberechnungen spezialisiertes
Planungsbüro beauftragt. Darüber hinaus konnte Schneider + Schumacher ein
international erfahrenes Theaterplanungsbüro für die Mitarbeit gewinnen, das
bereits mit der Planung der Oper Oslo und des Musiktheaters am
Volksgarten Linz befasst war. Zusätzlich gehören ein Fachplanungsbüro für die
Tragwerksplanung und den konstruktiven Brandschutz sowie ein internationales
Planungsbüro für die technische Gebäudeausstattung (TGA) zum Validierungsteam.
Somit können alle Planungsgewerke fundiert fachlich beurteilt werden. Raumprogramm
Um eine Aussage bezüglich der im Zuge der Modernisierung des Gebäudes
notwendigen zusätzlichen Flächen treffen zu können, wurde das Raumprogramm
aktualisiert und kategorisiert. Hierdurch wird transparent gemacht, welche
Flächen aufgrund welcher Anforderungen ins Raumprogramm aufgenommen werden. Es
wurden drei Kategorien gebildet:
A. Einhaltung gesetzlicher Vorgaben (Brandschutz,
Arbeitsstätten-Richtlinie etc.) B. Abstellen
funktionaler Mängel im Gebäude (Verortung, Wege, Lagerkapazitäten,
Öffentlichkeit etc.) C.
Verbesserung der Qualität (Werkraumbühne, Vormontage, Gästewohnungen,
Betriebskindergarten)
A. Gesetzeskonformität: Zur
Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben werden ca. 2.500 qm zusätzliche Flächen
benötigt. Dies entspricht einer zusätzlichen Fläche von 5,7 % zum jetzigen
Bestand exkl. Technikflächen. Der Bedarf resultiert überwiegend aus der
Auflösung von sog. "geduldeten Lagern" unter der Bühne der Oper und auf den
Gängen im Rahmen des Brandschutzes (ca. 1.430 qm) und Flächen, die erforderlich
sind zur Einhaltung der Arbeitsstätten-Richtlinien u. a. Orchester-Probe,
Einspielräume für die Musiker, Garderoben und Büros (ca. 990 qm). B.
Beseitigung funktionaler Mängel: Zur
Verbesserung der Gebäudefunktionalität sind zusätzliche 4.500 qm notwendig.
Hier sind unterschiedliche Bereiche betroffen, von denen jeder einzelne für die
effizientere Nutzung und den Betrieb des Gebäudes notwendig ist. Hierzu
gehört beispielsweise eine Öffnung des Gebäudes für die Öffentlichkeit,
die Verbesserung der Andienung mit Waren und Gütern, die Schaffung
funktionsnaher Lagerkapazitäten, die Bereitstellung fehlender Besprechungs- und
Aufenthaltsräume sowie die Einplanung ausreichender Vor-Montagebereiche
für Bühnenbilder. Welche Verbesserungen umgesetzt werden, hängt sehr stark
davon ab, ob diese in den Gebäudebestand integriert werden können. C.
Qualitätssteigerung.: Für eine
Steigerung der Qualität sind zusätzliche 2.345 qm im Raumprogramm
enthalten: •
Werkraumbühne: 1.230 qm • zusätzliche
Flächen zur Vormontage: 250 qm • Gästetrakt:
535 qm •
Betriebskindergarten: 280 qm •
Fahrradstellplätze: 50 qm
Darüber hinaus sind bei allen oben genannten Varianten zusätzliche
Technikflächen einzuplanen. Diese sind noch nicht in den Aufstellungen
enthalten, da diese je nach Ort und Funktion einzelner Bereiche mit
unterschiedlichen Anforderungen geplant werden müssen.
Planungsstrategie / Varianten
A. Minimalvariante / Basisvariante Die
Architekten überprüfen derzeit in Kooperation mit den Fachplanern eine
Minimal-Variante. Hierzu wird die Herstellung der Gesetzeskonformität bei
maximal möglichem Bestandserhalt untersucht. Erstes Ergebnis dieser
Untersuchung ist, dass die Werkstätten als Funktion ausgelagert werden könnten,
um am Standort Platz für den erforderlichen Flächenmehrbedarf zu generieren. Da
trotz der Auslagerung der Werkstätten die erforderlichen Flächen für Technik
und gesetzlich vorgesehene Mehrflächen nicht darstellbar waren, wurden in
Zusammenarbeit mit den Städtischen Bühnen mögliche zusätzliche
Lagerflächen zur Auslagerung aus der Theaterdoppelanlage definiert (ca. 1.200
qm). Eine solche Neuverortung von Lagerflächen würde die Schaffung eines
dezentralen Lagerzentrums, das auf einem entsprechenden Logistikkonzept basiert
(näheres wird unter C. ausgeführt), erfordern.
Das Flächenlayout der Minimalvariante liegt mittlerweile vor und zeigt,
dass die notwendigen Funktions- und Technikflächen untergebracht werden
könnten. Nun muss die haustechnische Planung (TGA, Kanalführung etc.)
darauf abgestimmt werden, um sicherzustellen, dass die Versorgung des Objekts
gewährleistet werden könnte.
Grundsätzlich würde die Minimalvariante unzulängliche Gebäudestrukturen
nicht verbessern. Funktionale Mängel (also behinderte oder gestörte
Betriebsabläufe) würden nicht beseitigt.
B. Optimierung der Minimalvariante durch Beseitigung der funktionalen
Mängel / Verbesserung der Nutzbarkeit Diese
Variante berücksichtigt daher auch eine Verbesserung der Gebäudestruktur. Sie
baut auf der Minimalvariante auf, aber beseitigt soweit möglich auch
funktionale Mängel. Der Übergang von der ersten zur zweiten Variante ist
fließend, so dass beabsichtigt ist, auch die Voraussetzungen zur Umsetzung
dieser Variante mit zu untersuchen und zu planen.
Dezentrales Produktionszentrum Um eine
Sanierung am Willy-Brandt-Platz ohne gravierende Erhöhung der Gebäudekubatur
gewährleisten zu können, wäre die Realisierung eines externen
Produktionszentrums notwendig. Hier herrscht Handlungsbedarf aufgrund der
Kündigung von Probebühnen (Probebühne Oper Ende 2021,
Probebühne Schauspiel Mitte 2024). Folgende
Funktionen könnten im Produktionszentrum untergebracht werden: • Probebüh nen für Oper und Schauspiel • Werkstätten Zudem könnten
in diesem Zusammenhang auch • bisherige
dezentrale Lager • bisherige
zentrale Lager • ggf.
Werkraumbühne integriert
und somit die Anzahl der Standorte verringert werden.
Grundsätzlich wären für das Produktionszentrum zwei Varianten denkbar
(abhängig vom Grundstück): 1. Alle
Nutzungen an einem Standort 2.
Probebühnen- und Werkstatt-Zentrum an einem Standort / Lager- und
Logistikzentrum an einem anderen. Über die
weitere Entwicklung, insbesondere hinsichtlich der Kosten der oben
dargestellten Varianten, wird der Magistrat in Kürze berichten. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Antrag vom
16.03.2018, NR 539
Bericht des
Magistrats vom 12.04.2019, B 121
Bericht des
Magistrats vom 15.05.2020, B 223
Zuständige Ausschüsse:
Kultur- und
Freizeitausschuss
Ausschuss für
Planung, Bau und Wohnungsbau Beratung im Ortsbeirat: 1
Versandpaket: 27.11.2019 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 1
am 14.01.2020, TO I, TOP 63 Beschluss: Die Vorlage B 450 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 37. Sitzung des
Kultur- und Freizeitausschusses am 13.02.2020, TO I, TOP 9
Beschluss: nicht auf TO
Die Vorlage B 450 (Zwischenbericht) dient zur
Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und BFF
Sonstige Voten/Protokollerklärung:
FRAKTION und FRANKFURTER (= Kenntnis) 37. Sitzung des
Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 17.02.2020, TO I, TOP
27 Beschluss: nicht auf TO
Die Vorlage B 450 (Zwischenbericht) dient zur
Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION
und FRANKFURTER Beschlussausfertigung(en): § 5263, 37. Sitzung
des Kultur- und Freizeitausschusses vom 13.02.2020 Aktenzeichen: 41 4