Eisenbahnüberführung Goldsteinstraße
Bericht
Die weiterführende Planung der "Eisenbahnüberführung Goldsteinstraße" wird auf den Ergebnissen der beschlossenen Vorplanung erarbeitet (§ 2662 vom 31.01.2013, M 255). Mit der Trassierung des Regelquerschnittes in der Achse Kalmitstraße/Goldsteinstraße ergibt sich - unter Beachtung der schleppkurvenbedingten Aufweitungen im Kurvenbereich - für den Busbegegnungsverkehr die im Lageplan zum Vortrag des Magistrats M 113/2020 dargestellte Lösung. Die Trassierung eröffnet die Option, die Straßenbahnlinie 15 vom Haardwaldplatz über die Achse Kalmitstraße/Goldsteinstraße in die Bürostadt Niederrad bis zur S-Bahn-Station Niederrad hinein zu verlängern. Dabei ist die Unterfahrung der Eisenbahnüberführung (EÜ) Goldsteinstraße vorgesehen. Diese Maßnahme wird im Rahmen der derzeit laufenden Fortschreibung des Gesamtverkehrsplans der Stadt Frankfurt am Main 2030 - Teil Schiene geprüft. Diese Verlängerung der Straßenbahnlinie 15 ist kein Bestandteil des Projektes "Erneuerung der Eisenbahnüberführung Goldsteinstraße". Die am 01.10.2020 von der Stadtverordnetenversammlung beschlossene Bau- und Finanzierungsvorlage (§ 6445, M 113) umfasst nur den Ausbau der Eisenbahnüberführung. Im Rahmen der weiterführenden Planung wird die Querschnittsaufteilung für die Goldsteinstraße im Abschnitt zwischen Hahnstraße und Kalmitstraße nochmal überprüft. Dabei wird eine regelkonforme Lösung erarbeitet, die den Anforderungen an eine sichere Radverkehrsführung entspricht. Das neue östliche Brückenbauwerk befindet sich in der Vorplanung. Eine Durchfahrtsbreite von 13 Metern wurde bereits beschlossen. Zwischen der Stadt Frankfurt am Main und der DB AG wird eine Vereinbarung über eine Eisenbahnkreuzungsmaßnahme nach den §§ 3 und 12 EKrG abgeschlossen. Zum derzeitigen Zeitpunkt ist es zeitlich und wirtschaftlich ausgeschlossen, die Bauwerke neu zu dimensionieren. Nach der Fertigstellung der Maßnahme haben alle Bauwerke eine Durchfahrtsbreite von 13 Metern.
Beratungsverlauf 2 Sitzungen
CDU, GRÜNE, FDP und 1 LINKE. gegen SPD (= Zurückweisung); 1 LINKE. und fraktionslos (= Enthaltung)