Verkehrskindergarten am Grüneburgpark
Vorlagentyp: B
Inhalt
S A C H S T A N D :
Bericht des Magistrats vom 28.09.2012, B
434 Betreff:
Verkehrskindergarten am
Grüneburgpark Vorgang:
Beschl. d. Stv.-V. vom
28.06.2012, § 1884 - OA
182/12 OBR 2 -
zu 1: Das Gelände des Jugendverkehrsgartens ist
grundsätzlich als Auslagerungsstandort für eine Kindertagesstätte dieser Größe
geeignet. Allerdings muss für das derzeit dort stattfindende Angebot der
Verkehrserziehung eine Alternative gefunden werden. Die Nutzung des
Jugendverkehrsgartens ist vom Standort unabhängig, da sie für Schulen und Kitas
immer mit einem Fahrweg verbunden ist. Der Standort muss jedoch verkehrsgünstig
angebunden sein.
zu 2. Die Verkehrserziehung in den Schulen und
Kindertagesstätten hat das Ziel, Kinder und Jugendliche bei der
Entwicklung und dem Aufbau von angemessenen Einstellungen und
Verhaltensweisen im Straßenverkehr zu unterstützen. Insofern geht sie weit über
die bloße Vermittlung von Verkehrsregeln hinaus. In der Regel erfolgt Verkehrserziehung in den
Schulen im Unterricht und in den Kinderta-geseinrichtungen im Alltag, in
Projekten. Der praktische Teil findet teilweise vor Ort auf den
Schulhöfen und den Außengeländen der Kindertageseinrichtungen statt und durch
Polizeibedienstete im Jugendverkehrsgarten. Das Angebot im Jugendverkehrsgarten
stellt somit eine Ergänzung zur Verkehrserziehung der Schulen und
Kindertageseinrichtungen dar. Im abgelaufenen Schuljahr 2011/2012 nahmen
insgesamt 22 Schulen mit ca. 900 Schülerin-nen und Schülern an der
Verkehrserziehung im Jugendverkehrsgarten teil. Des Weiteren wurde das Angebot
von weiteren ca. 1000 Jugendlichen bei den angebotenen Ferienspielen der
Oster-, Sommer- und Herbstferien wahrgenommen. Neben der Förderung von Wahrnehmung, Motorik und
Konzentration der Kinder gehören spielerische Übungen im "Schonraum" des
Kindergartens ebenso wie auch die Teilnahme am realen Straßenverkehr und der
Besuch des Jugendverkehrsgartens zu den Methoden der frühpädagogischen
Verkehrserziehung. Die Umsetzung und die damit einhergehende Schwerpunktsetzung
erfolgt allerdings je nach Einrichtung und konkreter Situation vor Ort sehr
unterschiedlich. Der
Jugendverkehrsgarten ist, bis auf die Weihnachtsferien, ganzjährig in der Zeit
von 08.00 bis 15.30 Uhr geöffnet. zu 3. Die Nutzung des Jugendverkehrsgartens als Standort
für eine Kindertageseinrichtung ist grundsätzlich denkbar, sofern ein
akzeptabler Standort für den Jugendverkehrsgarten an anderer Stelle gefunden
wird. Für eine
abschließende Einschätzung ist eine genaue Prüfung noch nicht erfolgt. Vertraulichkeit: Nein
Nebenvorlage:
Antrag vom
14.10.2012, OF
249/2 dazugehörende Vorlage:
Anregung vom
16.04.2012, OA 182
Anregung an
den Magistrat vom 29.10.2012, OM 1613
Zuständige Ausschüsse:
Ausschuss für
Bildung und Integration Beratung im Ortsbeirat: 2
Zuständige sonstige Gremien:
KAV
Versandpaket: 02.10.2012 Beratungsergebnisse: 16. Sitzung des OBR 2
am 29.10.2012, TO I, TOP 24 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1613 2012
1.
Die Vorlage B 434 dient zur Kenntnis.
2.
Die
Vorlage OF 249/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.
Abstimmung:
zu 1. GRÜNE, CDU, SPD
und LINKE. gegen FREIE WÄHLER (= Kenntnis als Zwischenbericht)
zu 2.
CDU, SPD und LINKE. gegen 2 GRÜNE und FREIE WÄHLER
(= Ablehnung); 2 GRÜNE (= Enthaltung) 20. Sitzung der KAV am
26.11.2012, TO II, TOP 53 Beschluss: Die Vorlage B 434
dient zur Kenntnis. 15. Sitzung des
Ausschusses für Bildung und Integration am 03.12.2012, TO I, TOP 18
Beschluss: nicht auf TO
Die Vorlage B 434
dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)
Abstimmung:
CDU, GRÜNE, SPD, FDP, FREIE WÄHLER, Piraten und RÖMER
gegen LINKE. (= Kenntnis als Zwischenbericht) Beschlussausfertigung(en):
§ 2431, 15. Sitzung
des Ausschusses für Bildung und Integration vom 03.12.2012 Aktenzeichen: 32 1