Verkehrskindergarten am Grüneburgpark
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Bericht des Magistrats vom 28.09.2012, B 434
Betreff: Verkehrskindergarten am Grüneburgpark Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 28.06.2012, § 1884 - OA 182/12 OBR 2 - zu 1: Das Gelände des Jugendverkehrsgartens ist grundsätzlich als Auslagerungsstandort für eine Kindertagesstätte dieser Größe geeignet. Allerdings muss für das derzeit dort stattfindende Angebot der Verkehrserziehung eine Alternative gefunden werden. Die Nutzung des Jugendverkehrsgartens ist vom Standort unabhängig, da sie für Schulen und Kitas immer mit einem Fahrweg verbunden ist. Der Standort muss jedoch verkehrsgünstig angebunden sein. zu 2. Die Verkehrserziehung in den Schulen und Kindertagesstätten hat das Ziel, Kinder und Jugendliche bei der Entwicklung und dem Aufbau von angemessenen Einstellungen und Verhaltensweisen im Straßenverkehr zu unterstützen. Insofern geht sie weit über die bloße Vermittlung von Verkehrsregeln hinaus. In der Regel erfolgt Verkehrserziehung in den Schulen im Unterricht und in den Kinderta-geseinrichtungen im Alltag, in Projekten. Der praktische Teil findet teilweise vor Ort auf den Schulhöfen und den Außengeländen der Kindertageseinrichtungen statt und durch Polizeibedienstete im Jugendverkehrsgarten. Das Angebot im Jugendverkehrsgarten stellt somit eine Ergänzung zur Verkehrserziehung der Schulen und Kindertageseinrichtungen dar. Im abgelaufenen Schuljahr 2011/2012 nahmen insgesamt 22 Schulen mit ca. 900 Schülerin-nen und Schülern an der Verkehrserziehung im Jugendverkehrsgarten teil. Des Weiteren wurde das Angebot von weiteren ca. 1000 Jugendlichen bei den angebotenen Ferienspielen der Oster-, Sommer- und Herbstferien wahrgenommen. Neben der Förderung von Wahrnehmung, Motorik und Konzentration der Kinder gehören spielerische Übungen im "Schonraum" des Kindergartens ebenso wie auch die Teilnahme am realen Straßenverkehr und der Besuch des Jugendverkehrsgartens zu den Methoden der frühpädagogischen Verkehrserziehung. Die Umsetzung und die damit einhergehende Schwerpunktsetzung erfolgt allerdings je nach Einrichtung und konkreter Situation vor Ort sehr unterschiedlich. Der Jugendverkehrsgarten ist, bis auf die Weihnachtsferien, ganzjährig in der Zeit von 08.00 bis 15.30 Uhr geöffnet. zu 3. Die Nutzung des Jugendverkehrsgartens als Standort für eine Kindertageseinrichtung ist grundsätzlich denkbar, sofern ein akzeptabler Standort für den Jugendverkehrsgarten an anderer Stelle gefunden wird. Für eine abschließende Einschätzung ist eine genaue Prüfung noch nicht erfolgt.Nebenvorlage: Antrag vom 14.10.2012, OF 249/2