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Standards zur Umsetzung der Behindertenrechtskonvention entwickeln

Vorlagentyp: B

Inhalt

Bericht des Magistrats vom 06.09.2013, B 433

Betreff: Standards zur Umsetzung der Behindertenrechtskonvention entwickeln Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 31.01.2013, § 2683 Ziffer 3. - NR 476/12 LINKE. - Die Stadt Frankfurt am Main ist dabei, eine dezernats- und ämterübergreifende Arbeitsgruppe zu schaffen, deren Aufgabe es ist, Strategien zu entwickeln, die geeignet sind, Frankfurt am Main auf den Weg zu einer inklusiven Stadtgesellschaft, wie sie die UN-Konvention für die Rechte von Menschen mit Behinderungen beschreibt, zu führen und zu begleiten. Innerhalb der einzelnen Dezernate, städtischen Ämter und Betriebe haben sich bereits fachspezifisch ausgerichtete Arbeitsgruppen gebildet. So gibt es beispielsweise im Personal- und Organisationsamt nicht nur Projektgruppen zur Umsetzung der seit 2011 in Kraft getretenen Integrationsvereinbarung, sondern auch eine Projektgruppe "Inklusion", die insbesondere die Einbeziehung von Führungskräften in den inklusiven Prozess anstrebt. Beispielhaft sei auch erwähnt, dass sich zur Erarbeitung der Leitlinien Inklusion für die offene Kinder- und Jugendarbeit eine Arbeitsgruppe mit Fachkräften aus dem Jugend- und Sozialamt, dem Landesschulamt, dem Stadtschulamt, der Freien Träger und der Frankfurter Behinderten Arbeitsgemeinschaft sowie der Behindertenbeauftragten gebildet hatte. Zur Vorbereitung einer inklusiven Schullandschaft arbeitet darüber hinaus seit über einem Jahr eine ämter- und dezernatsübergreifende Steuerungsgruppe. Anhand dieser Beispiele wird deutlich, dass sich die Verwaltung bereits auf dem Weg befindet, den Gedanken der Inklusion zu realisieren. Ungeachtet dieser Tatsache allerdings ist die Entwicklung gesamtstädtischer Standards zweckmäßig, um die Steigerung und Weiterentwicklung von Möglichkeiten zur chancengleichen Inanspruchnahme der städtischen Leistungen und Angebote zu optimieren und überprüfbar zu machen. Es darf allerdings nicht unbeachtet bleiben, dass der durch die UN-Konvention angestoßene Prozess weit mehr bedeutet, als die Herstellung von Barrierefreiheit in baulicher, visueller und akustischer Sicht.

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