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Ladestationen für Elektrofahrzeuge in den Stadtteilen einrichten

Vorlagentyp: B

Bericht

Dem Magistrat ist bewusst, dass die Elektromobilität kontinuierlich voranschreitet und begleitet diese Entwicklung durch entsprechende Maßnahmen. Daher wird sich weiterhin intensiv mit dem gezielten sowie bedarfsgerechten Aufbau von Ladeinfrastruktur beschäftigt. Städte nutzen eine Vielzahl unterschiedlichster Ansätze bei der Errichtung von Ladeinfrastruktur, sei es im europäischen Vergleich das Amsterdamer Modell oder auf Bundesebene das Stuttgarter Modell. Die Stadt Frankfurt am Main agiert nicht als Betreiber oder Anbieter von Ladeinfrastruktur (LIS) im öffentlichen Raum. Entscheidungsgrundlage dafür ist, dass öffentliche Tankstellen ebenfalls keine Förderung erhalten. Dementsprechend stehen der Stadt im Haushalt auch keine Investitionsmöglichkeiten zur Verfügung. Parkplätze von Unternehmen oder Supermärkten sind beispielsweise Privatgrundstücke. Die Bereitstellung von (kostenloser) Ladeinfrastruktur obliegt in solchen Fällen der Bereitschaft der Unternehmen. Der Ausbau von Ladeinfrastruktur soll daher durch kommerzielle Anbieter/Betriebe forciert werden. Um die zügige Umsetzung im Stadtgebiet zu ermöglichen, wurde bereits im Oktober 2017 in einer ämterübergreifenden Arbeitsgruppe ein Leitfaden für Investoren erstellt. Dieser beschlossene Leitfaden ist die Grundlage für das in der Stadt integrierte Open-Market-Modell. Dieses Modell ist anbieterneutral und ermöglicht einen freien sowie fairen Wettbewerb für alle Interessenten. Vergaberechtlich ist es seitens der Stadt daher auch nicht möglich, bestimmte Betreiber zu favorisieren oder Standorte auszuschreiben. Gerade durch das offene Marktmodell kann sich die Stadt an einer Vielzahl von Interessenten erfreuen, die bereits in engem Austausch mit der Stadt stehen und investieren wollen. Engagierte Privatpersonen oder auch Unternehmen können sich selbst am Ausbau der städtischen Ladeinfrastruktur beteiligen, indem sie Hinweise zu potenziell interessanten Standorten für Ladeinfrastruktur direkt an die Betreiber selbst weiterleiten. Grundsätzlich suchen sich die Anbieter/Betreiber also die Standorte selbst aus. Eine proaktive Teilnahme bei der Standortauswahl und Vergabe ist seitens der Stadt nicht gestattet. Sie überprüft die Standorte. Seit Anfang 2020 wurde auch das neue Elektromobilitätskonzept der Stadt veröffentlicht. Dort ist u.a. eine Bedarfsanalyse von Ladeinfrastruktur für verschiedene Bedarfsszenarien für jeden einzelnen Stadtteil vorhanden. Diese Bedarfsanalyse kann als Orientierung für die Betreiber fungieren. Gestattungsanfragen seitens der Betreiber für mehrere Stadtteile dazu liegen vor und werden aktuell geprüft. Die Standorte dürfen vor Veröffentlichung und offiziellen Genehmigung jedoch nicht kommuniziert werden. Seit Ende 2020 gibt es eine neue städtische Arbeitsgruppe Ladeinfrastruktur. Um die zügige Bearbeitung der Anträge auch bei steigenden Gestattungsanfragen schnell und effizient bearbeiten zu können, wurde seitens der Wirtschaftsförderung eine Arbeitsgruppe mit allen städtischen Beteiligten des Gestattungsprozesses eingerichtet, um ein abgestimmtes standardisiertes Verfahren sowie die dazu notwendigen standardisierten Unterlagen zwischen den beteiligten Ämtern zu beschließen und einzuführen. Dadurch befinden sich momentan 69 Pilotstandorte in der Umsetzung. Im Januar 2022 sollen weitere folgen. Es liegen derzeit eine Vielzahl von Anträgen zur Genehmigung vor. Jedoch ist es juristisch nicht erlaubt zu bestimmten Standorten oder auch Stadtteilen Auskunft zu geben. Dennoch begrüßt der Magistrat die proaktiven Vorschläge seitens der Ortsbeiräte und strebt eine kontinuierliche Berichterstattung bezüglich der weiteren Entwicklung der Ladeinfrastruktur in den einzelnen Stadtteilen an. Zusammengefasst bedeutet das, dass sich die Anbieter/Betreiber selbst um die Standorte für Ladeinfrastruktur im öffentlichen Raum kümmern. Sollte ein Standort als attraktiv empfunden werden, wird ein Antrag an die Stadt gestellt und dieser wird auf seine Genehmigungsfähigkeit geprüft. Die Stadt darf durch die politischen Rahmenbedingungen und das erwähnte Open-Market-Modell vergaberechtlich nicht bei der Errichtung von Ladeinfrastruktur eingreifen.

Beratungsverlauf 4 Sitzungen

8
8. Sitzung Ausschuss für Wirtschaft, Recht und Frauen
TO I
✓ Angenommen

Einstimmige Annahme

6
6. Sitzung Ausschuss für Wirtschaft, Recht und Frauen
TO I
✓ Angenommen

GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt und BFF-BIG gegen ÖkoLinX-ELF (= Zurückweisung)

Zurückweisung:
ÖkoLinX-ELF
Alle:
GRÜNE CDU SPD LINKE. FDP AfD Volt BFF-BIG
6
6. Sitzung Ausschuss für Mobilität und Smart-City
TO I
✓ Angenommen

GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, BFF-BIG und FRAKTION gegen ÖkoLinX-ELF (= Zurückweisung)

Zurückweisung:
ÖkoLinX-ELF
Alle:
GRÜNE CDU SPD LINKE. FDP AfD Volt BFF-BIG FRAKTION
11
11. Sitzung Stadtverordnetenversammlung
TO II
✓ Angenommen

GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, BFF-BIG, FRAKTION und Gartenpartei gegen ÖkoLinX-ELF (= Zurückweisung)

Zurückweisung:
ÖkoLinX-ELF
Alle:
GRÜNE CDU SPD LINKE. FDP AfD Volt BFF-BIG FRAKTION Gartenpartei

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