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Aktionsplan zur UN-Behindertenrechtskonvention

Vorlagentyp: B

Inhalt

Bericht des Magistrats vom 06.09.2013, B 429

Betreff: Aktionsplan zur UN-Behindertenrechtskonvention


Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 31.01.2013, § 2683 Ziffer 4. - NR 494/13 Piraten - Mit Beschluss vom 28.02.2010 begrüßt die Stadtverordnetenversammlung die Initiativen des Magistrats zur lokalen Umsetzung der UN-Konvention für Menschen mit Behinderungen und regt die Berichterstattung über den Fortgang dieser Maßnahmen im Zwei-Jahres-Rhythmus an. Der Bericht "Frankfurt auf dem Weg zu einer barrierefreien Stadt", der seit dem Jahre 2006 regelhaft erstellt wird, soll in diesen Bericht integriert werden. Die Stadtverordnetenversammlung greift die Zielsetzung der Barrierefreiheit in ihren Beschlüssen seit über zehn Jahren auf (vgl. z. B. die Beschlüsse § 6782 vom 21.09.2000, § 619 vom 30.08.2001, § 2923 vom 23.05.2002, § 5661 vom 17.07.2003, § 7424 vom 17.06.2004 und insbesondere § 8341 vom 16.12.2004: Frankfurt auf dem Weg zu einer barrierefreien Stadt). Diesen integrierten Bericht legte der Magistrat zuletzt mit dem Bericht B 276 im Jahr 2012 vor. Zu allen Themen, die im vorliegenden Antrag erwähnt werden, wird darin Stellung genommen. So legt der Magistrat dar, dass die Steigerung und Weiterentwicklung von Möglichkeiten zur chancengleichen Partizipation, nach wie vor als ein kontinuierlicher Optimierungsprozess betrachtet wird, der sich weitgehend im Zusammenwirken mit allen beteiligten städtischen und nichtstädtischen Akteuren vollzieht und auch im Kontext einer Vielzahl gesamtstädtischer als auch zivilgesellschaftlicher Initiativen fortgesetzt wird. Der Aspekt Barrierefreiheit, als Voraussetzung für die gesellschaftliche Teilhabe, steht dabei naturgemäß im Vordergrund. Er setzt einen umfassenden Zugang und eine uneingeschränkte Nutzung aller gestalteten Lebensbereiche voraus. Darauf, dass Baumaßnahmen, die durch die öffentliche Verwaltung, durchgeführt oder beauftragt werden, barrierefrei umgesetzt werden, achtet die Behindertenbeauftragte der Stadt Frankfurt am Main, die sich dieser Aufgabe mit großem Engagement widmet und sie umfassend erfüllt. Das Ziel dabei ist, allen Menschen zu ermöglichen, sämtliche Lebensbereiche wie bauliche Anlagen, Verkehrsmittel, technische Gebrauchsgegenstände und Kommunikationseinrichtungen in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und ohne fremde Hilfe zu nutzen, wobei zu berücksichtigen ist, dass einzelnen schwerstbehinderten Menschen auch zukünftig unter Umständen fremde Hilfe zuteilwerden muss. Die dem Antragstext zugrundeliegenden Aspekte und Anregungen werden in diesem Sinne für die weiteren Maßnahmen zur Schaffung barrierefreier Strukturen in baulicher, visueller und akustischer Hinsicht angemessene Berücksichtigung finden. Der Hinweis auf existierende diesbezügliche Regelwerke ist nützlich und wird, soweit diese noch nicht bekannt sind, Beachtung finden. Der Aktionsplan der Frankfurter Behinderten Arbeitsgemeinschaft wird mit den darin genannten Handlungsempfehlungen selbstverständlich ebenso herangezogen. Die Beteiligung interessierter Bürgerinnen und Bürger bei Bau- und Verkehrsplanungen ist seit einigen Jahren in Frankfurt am Main eine gern geübte Praxis, und wird auch zukünftig fortgesetzt.

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