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Kneipptretwasserbecken und Barfußpfad in Frankfurt

Vorlagentyp: B

Inhalt

Bericht des Magistrats vom 28.10.2011, B 429

Betreff: Kneipptretwasserbecken und Barfußpfad in Frankfurt Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 25.08.2011, § 527 - NR 29/11 GRÜNE - Zwischenbericht: Der Magistrat begrüßt grundsätzlich das Einrichten von einem Kneipptretwasserbecken und einem Barfußpfad im Stadtgebiet von Frankfurt am Main. Beide Elemente könnten kombiniert in einer Grünanlage verwirklicht werden. Da eine tägliche Kontrolle des Kneipptretwasserbeckens erforderlich ist und um die technischen Kosten möglichst gering zu halten, wird vorgeschlagen, ein künftiges Kneipptretwasserbecken an eine bestehende Wasserspielanlage anzugliedern. Im Palmengarten ist eine Anlage aufgrund des begrenzten Territoriums zusätzlich zu den drei Sandspielplatzeinheiten, dem Wasserspielplatz, einer Minigolfanlage und einer Parkeisenbahn räumlich nicht mehr denkbar. Außerdem würde das zentrale Bildungsanliegen, Pflanzen und Menschen zusammen zu bringen, hierdurch noch einen Schritt weiter in den Hintergrund gedrängt. Der Bau und der Betrieb von Erholungsanlagen gehören nicht zu den Aufgaben, die im Rahmen der Gewässerunterhaltung wahrzunehmen sind. Eine derartige Anlage könnte jedoch grundsätzlich auch in Gewässernähe errichtet werden, wenn sie die Gewässerunterhaltung nicht erschwert und als bauliche Anlage am Gewässer genehmigungsfähig wäre. Als potenzielle Standorte käme eine der Mühlen am Urselbach in Frankfurt am Main in Betracht. Die Fachämter werden in den nächsten Wochen weiter überprüfen, an welcher Stelle in Frankfurt diese Vorhaben verwirklicht werden könnten, und anschließend die Investitions- und Folgekosten ermitteln.