Vereinsleben und Sport in den Räumen der SAALBAU
Vorlagentyp: B
Inhalt
S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 18.11.2024, B 423 Betreff: Vereinsleben und Sport in den Räumen der SAALBAU Vorgang: A 311/24 CDU Die ABG Frankfurt Holding GmbH (ABG) teilte auf die o. g. Anfrage Folgendes mit: 1. Ein Großteil der bezuschussten Raumbuchungen erfolgt über sogenannte Dauermietverträge, d.h. die Veranstaltungsräume werden in einem bestimmten Turnus, z.B. wöchentlich oder monatlich, im Voraus für ein ganzes Kalenderjahr gebucht. Die in einem Jahr vorhandenen Dauermietverträge werden, soweit keine Kündigung vorliegt, automatisch in das jeweils darauffolgende Jahr übertragen. Daneben gibt es sogenannte Traditionsveranstaltungen, die jährlich einmal oder mehrere Male stattfinden und ebenfalls bezuschusst sind; darunter fallen auch Karnevalsveranstaltungen. Für frühzeitige Raumreservierungen fragt die SAALBAU die Termine dieser Traditionsveranstaltungen in der Regel ein Jahr vor Beginn des betreffenden Kalenderjahrs ab. Überschneiden sich auf der Basis von Dauermietverträgen gebuchte Termine und Termine von Traditionsveranstaltungen, muss der Veranstalter, der den Dauermietvertrag innehat, einer Stornierung seiner betroffenen Termine zugunsten der Traditionsveranstaltung zustimmen. Dies geschieht in der Regel problemlos. Wenn bezuschusste Vereine für eine Einzelveranstaltung einen Raum anmieten möchten, der bereits durch eine andere bezuschusste Veranstaltung, sei es durch einen Dauermietvertrag oder eine Einzelbuchung, belegt ist, ist eine Stornierung der zuerst vorgenommenen Buchung zugunsten der später hinzukommenden ebenfalls nur mit Zustimmung des ersten Veranstalters möglich. Liegen zeitgleich mehrere sich terminlich überschneidende Anfragen wegen der bezuschussten Buchung eines Veranstaltungsraum vor, wird meist der größeren Veranstaltung der Vorzug gegeben. Es kann jedoch auch vorkommen, dass sich für die größere Veranstaltung leichter ein anderer geeigneter Veranstaltungsraum finden lässt; dann erhält die kleinere Veranstaltung den Zuschlag. Die Raumvergabe für Sporteinzelveranstaltungen wie Wettkämpfe, Turniere oder Punktspiele wird in der jährlichen Vergabesitzung des Sportamts geregelt. Bei unbezuschussten Veranstaltungen ist die SAALBAU aufgrund der "Richtlinien zur Gewährung von Zuschüssen an Vereine, Verbände und Organisationen bei der Überlassung von Räumen in Bürgerhäusern, Bürgertreffs, Stadt- und Mehrzweckhallen" (Beschl. d. Stv.-V. vom 22.06.2023, § 3472; M 90) gehalten, diese nötigenfalls auch durch die Stornierung von bezuschussten Raumbuchungen zu ermöglichen. Ohne dazu verpflichtet zu sein, bietet die SAALBAU für zugunsten von unbezuschussten Veranstaltungen stornierte Raumbuchungen fast ausnahmslos Ausweichräumlichkeiten zu denselben Terminen an. Liegen zeitgleich mehrere sich terminlich überschneidende Anfragen wegen der unbezuschussten Buchung eines Veranstaltungsraum vor, wird ebenso verfahren, wie oben für bezuschusste Veranstaltungen beschrieben. 2. Welche alternativen Veranstaltungsräume als Ausweichmöglichkeit für den ursprünglich gewünschten Veranstaltungsraum angeboten werden, richtet sich nach der Belegungssituation und danach, inwieweit die zu dem jeweiligen Termin verfügbaren Räume sich hinsichtlich Lage, Größe und Ausstattung für die betreffende Veranstaltung eignen. 3. Nein, bei der SAALBAU gibt es kein zentrales Immobilienmanagement, da die Saalbauten im Eigentum bzw. Besitz der ABG FRANKFURT HOLDING sind. Sie werden von deren ServiceCentern und Fachabteilungen in baulicher und technischer Hinsicht betreut. Dort findet auch die Planung größerer Instandhaltungsmaßnahmen im Rahmen der Fünf-Jahres-Planung statt. Die in den einzelnen Häusern eingesetzten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der SAALBAU melden akute, spontan aufgetretene bauliche oder technische Probleme an die ServiceCenter; diese kümmern sich um die Schadensbeseitigung. Kleinere Schönheitsreparaturen führen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der SAALBAU in Eigenregie durch. 4. Von 2019 bis 2024 (Stand: 26.09.2024) wurden Instandhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen in Höhe von knapp 27 Millionen Euro beauftragt. Von den genannten Maßnahmen waren in unterschiedlicher Höhe alle 27 (bzw. bis Mitte 2022 mit Bockenheim 28) Saalbauten betroffen. Dabei ist zu beachten, dass einige Saalbauten lediglich angemietet sind, so dass hier keine Kosten für bauliche Maßnahmen anfallen. 5. Im aktuellen Fünf-Jahres-Plan sind für Großmaßnahmen in den Saalbauten knapp 10,5 Millionen Euro vorgesehen. 6. Für den Saalbau TSG-Halle Fechenheim wurden von 2019 bis 2024 Instandhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen in Höhe von 1.172 TEUR beauftragt. Das Erbbaurecht der ABG endet im Jahr 2030; von der Möglichkeit einer Vertragsverlängerung hat die TSG zwischenzeitlich wieder Abstand genommen. Deshalb sind für Instandhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen in der TSG-Halle Fechenheim lediglich 370 TEUR eingeplant. 7. Vertreterinnen und Vertreter der SAALBAU setzen sich, wenn es konkrete Anliegen der Vereine gibt, gerne mit diesen zusammen oder nehmen bei Bedarf und auf Einladung an den Sitzungen der lokalen Vereinsringe bzw. Stadtverbands der Frankfurter Vereinsringe teil. Außerdem können die Vereine sich jederzeit an die Geschäftsstelle der SAALBAU wenden, wo sie umgehend an die jeweils passenden Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner vermittelt werden. Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Anregung vom 13.01.2025, OA 520 Antrag vom 13.01.2025, OF 679/11 dazugehörende Vorlage: Anfrage vom 18.09.2024, A 311 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Kultur, Wissenschaft und Sport Beratung im Ortsbeirat: 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10, 11, 12, 13, 14, 15, 16 Versandpaket: 20.11.2024 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 2 am 02.12.2024, TO II, TOP 25 Beschluss: Die Vorlage B 423 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 34. Sitzung des OBR 1 am 03.12.2024, TO I, TOP 63 Beschluss: Die Vorlage B 423 dient zur Kenntnis. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP und Linke gegen ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung) 34. Sitzung des OBR 10 am 03.12.2024, TO II, TOP 25 Beschluss: Die Vorlage B 423 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 34. Sitzung des OBR 13 am 03.12.2024, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage B 423 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 34. Sitzung des OBR 16 am 03.12.2024, TO I, TOP 16 Beschluss: Die Vorlage B 423 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 34. Sitzung des OBR 3 am 05.12.2024, TO I, TOP 37 Beschluss: Die Vorlage B 423 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 33. Sitzung des OBR 8 am 05.12.2024, TO I, TOP 31 Beschluss: Die Vorlage B 423 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 34. Sitzung des OBR 9 am 05.12.2024, TO II, TOP 5 Beschluss: Die Vorlage B 423 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 34. Sitzung des OBR 12 am 06.12.2024, TO I, TOP 18 Beschluss: Die Vorlage B 423 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 35. Sitzung des OBR 11 am 13.01.2025, TO I, TOP 9 Beschluss: Anregung OA 520 2025 1. a) Die Vorlage B 423 wird als Zwischenbericht unter Hinweis auf OA 520 zur Kenntnis genommen. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls als Zwischenbericht zur Kenntnis zu nehmen. 2. Die Vorlage OF 679/11 wird als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung mit der Maßgabe beschlossen, dass der erste und zweite Absatz gestrichen und folgender Absatz eingefügt wird: "Der Bericht B 423 wird mit der Maßgabe als Zwischenbericht zur Kenntnis genommen, dass der Magistrat gebeten wird, bei der ABG FRANKFURT HOLDING folgende Informationen einzuholen: (. .)" Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 35. Sitzung des OBR 6 am 14.01.2025, TO I, TOP 21 Beschluss: Die Vorlage B 423 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 35. Sitzung des OBR 15 am 17.01.2025, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage B 423 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 35. Sitzung des OBR 14 am 20.01.2025, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage B 423 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 35. Sitzung des OBR 4 am 21.01.2025, TO II, TOP 15 Beschluss: Die Vorlage B 423 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 34. Sitzung des OBR 7 am 21.01.2025, TO II, TOP 1 Beschluss: Die Vorlage B 423 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 32. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Wissenschaft und Sport am 23.01.2025, TO I, TOP 16 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage B 423 dient zur Kenntnis. 2. Die Beratung der Vorlage OA 520 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP, Linke, AfD, Volt, FRAKTION und BFF-BIG gegen CDU und ÖkoLinX-ELF (= Kenntnis als Zwischenbericht) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und BFF-BIG Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: Gartenpartei und Stadtv. Dr. Schulz (B 423 = Kenntnis) 35. Sitzung des OBR 5 am 24.01.2025, TO I, TOP 44 Beschluss: Die Vorlage B 423 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 37. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 30.01.2025, TO II, TOP 34 Beschluss: 1. Die Vorlage B 423 dient zur Kenntnis. 2. Die Beratung der Vorlage OA 520 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP, Linke, AfD, Volt, FRAKTION, BFF-BIG, Gartenpartei und Stadtv. Dr. Schulz gegen CDU und ÖkoLinX-ELF (= Kenntnis als Zwischenbericht) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und BFF-BIG Beschlussausfertigung(en): § 5702, 37. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 30.01.2025 Aktenzeichen: 52-0