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Stalburg unter Denkmal- und Ensembleschutz stellen

Vorlagentyp: B

Bericht

Die Denkmalwertprüfung als auch die Denkmalausweisung eines Objekts liegt gemäß § HDSchG ausschließlich in der Zuständigkeit des Landesamtes für Denkmalpflege Hessen (LfDH). Die Untere Naturschutzbehörde hat den Baumbestand im Hof des Gebäudes Stalburg auf die Kriterien für eine Naturdenkmalausweisung geprüft und kam zu dem Ergebnis, dass der Baumbestand nicht die gesetzlichen Anforderungen des § 28 Bundesnaturschutzgesetzes (BNatschG) eines Naturdenkmals als besondere Einzelschöpfung der Natur erfüllt.

Beratungsverlauf 1 Sitzung

Sitzung 37
OBR 8
TO I, TOP 35
Angenommen
Die Vorlage B 118 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gem. § 3 Absatz 3 GOOBR)
Zustimmung:
Alle