Stalburg unter Denkmal- und Ensembleschutz stellen
Vorlagentyp: B
Bericht
Die Denkmalwertprüfung als auch die Denkmalausweisung eines Objekts liegt gemäß § HDSchG ausschließlich in der Zuständigkeit des Landesamtes für Denkmalpflege Hessen (LfDH). Die Untere Naturschutzbehörde hat den Baumbestand im Hof des Gebäudes Stalburg auf die Kriterien für eine Naturdenkmalausweisung geprüft und kam zu dem Ergebnis, dass der Baumbestand nicht die gesetzlichen Anforderungen des § 28 Bundesnaturschutzgesetzes (BNatschG) eines Naturdenkmals als besondere Einzelschöpfung der Natur erfüllt.
Beratungsverlauf 1 Sitzung
Sitzung
37
OBR 8
TO I, TOP 35
Die Vorlage B 118 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gem. § 3 Absatz 3 GOOBR)
Zustimmung:
Alle