Antrag Nr. 2 des Jugendhilfeausschusses an die Stadtverordnetenversammlung gemäß § 71 (3) SGB VIII zum Entwurf des Haushalts 2023 (Beschluss des JHA vom 12.12.2022)
Bericht
Um den Status quo der geförderten Ferienangebote in Frankfurt zu erhalten, ist eine Anhebung der Mittel ab dem Haushalt 2023 unbedingt notwendig. Die Mittel wurden seit Beginn der Förderung 2009 nicht erhöht. Die Jugendarbeit versucht mit vielfältigen Mitteln, die Auswirkungen der Inflation und die Nachwirkungen der Pandemie aufzufangen und abzumildern. Viele Kinder und Jugendliche erleben eine Urlaubsfahrt oder Ferienerholung nur durch die Teilnahme an einer subventionierten Ferienfreizeit. Da die aktuell steigenden Preise durch die neuen Krisen angetrieben werden (Krieg in der Ukraine, Energiekrise), wird festgestellt, dass viele Familien umso mehr auf bezahlbare und somit subventionierte Ferienangebote angewiesen sind. Die Träger sehen sich mit den gestiegenen Kosten für Ferienunterkünfte in verschiedenen Bereichen konfrontiert (Transfer zu den Unterkünften mit Bussen, ÖPNV oder der Bahn), Übernachtungskosten und Verpflegung sowie gestiegene Löhne). Den Herbergen drohen durch Inflation (Rate ca. 6,1% vgl. Statisches Bundesamt, Sep.2023) sowie durchgestiegene Preise für Energie und Nahrungsmittel (+ 11%) starke finanzielle Einschnitte. Die finanzielle Bewältigung für erhaltende Baumaßnahmen, ausreichend Personal sowie den Erhalt der Qualitätsstandards sind kaum stemmbare finanzielle Herausforderungen für Ferienunterkünfte. In der bisherigen Regelung der Förderung erhält ein Träger zur Durchführung einer Freizeit einen Zuschuss von 50% der Gesamtkosten, jedoch nicht mehr als 40,00 € pro Tag und Teilnehmenden. Sollte der Tagessatz über 40,00 € liegen, muss der daraus resultierende Mehrbetrag vom Träger ausgeglichen werden. Die fehlenden 50% werden durch die Teilnahmebeiträge finanziert. Seitdem das Konzept für die Zuschüsse zu Ferienfreizeiten im Jahr 2009 erstellt wurde, ist der Tagessatz nicht erhöht worden. Der Tagessatz reicht inzwischen weder aus, um neue Ferienfreizeiten zu schaffen, noch den bisherigen Status quo zu halten. Die finanzielle Eigenleistung der Träger ist in einem Maße gestiegen, dass Freizeiten mit dem bisherigen Tagessatz immer schwieriger durchführbar sind. Eine Erhöhung der Teilnahmebeiträge für die Familien stellt keine Option dar, denn mit den Angeboten sollen insbesondere Geringverdienende angesprochen werden, die sich sonst keinen Urlaub leisten können. Für kleine Träger, die über keine Eigenmittel verfügen, ist eine Durchführung mit dem aktuellen Tagessatz gar nicht mehr möglich. Das wesentliche Ziel der Förderung, mehr Freizeitangebote bereitzustellen, um Teilnahmechancen für Benachteiligte zu erhöhen, ist ohne eine Erhöhung der Zuschüsse nicht möglich. Bei gleichbleibendem Tagessatz ist die Einhaltung des Status quo nicht gesichert. Mit einer Erhöhung der Zuschüsse für Ferienfreizeiten könnten hier wichtige Angebote stabilisiert und weiter ermöglicht werden. Für das Jahr 2023 sind die Planungen bereits abgeschlossen. Eine Entscheidung über zusätzliche Mittel kann vorbehaltlich zukünftiger Haushaltsplanungen und -entwicklungen aktuell nicht getroffen werden.