Zusätzlicher Einsatz der Buslinie 71 auch an Sonn- und Feiertagen
Vorlagentyp: B
Inhalt
S A C H S T A N D :
Bericht des Magistrats vom 10.09.2012, B
412 Betreff:
Zusätzlicher Einsatz der
Buslinie 71 auch an Sonn- und Feiertagen Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 28.06.2012, § 1877 Ziffer
2. - OA 213/12 OBR 8 -
Die Buslinie 71 ist eine reine
Verstärkungslinie und unterstützt von Montag bis Samstag die Linien 72 und 73.
Schon die heute bestehende vergleichsweise geringe Nachfrage auf der Linie 71
rechtfertigt kaum noch den Einsatz dieser Linie. An Sonn- und Feiertagen, wenn
die Einkaufs- und Versorgungsmöglichkeiten im Nordwestzentrum geschlossen
haben, liegt die Nachfrage nochmals deutlich unter den erreichten
Fahrgastzahlen an den Werktagen. Vor diesem Hintergrund ist es für den Magistrat
nicht vertretbar, die Linie 71 auch an Sonn- und Feiertagen verkehren zu
lassen. Mit nur einmaligem Umsteigen können auch diejenigen Bewohnerinnen und
Bewohner der Nordweststadt, für die der sonntägliche Betrieb der Linie 71 unter
Umständen vorteilhafter wäre, die Stadtbahnlinien U1 und U9 im Nordwestzentrum
erreichen. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung vom
14.06.2012, OA 213
Zuständige Ausschüsse:
Verkehrsausschuss Beratung im
Ortsbeirat: 8 Zuständige sonstige Gremien:
KAV
Versandpaket: 12.09.2012 Beratungsergebnisse: 18. Sitzung
der KAV am 24.09.2012, TO II, TOP 157 Beschluss: Die Vorlage B 412
dient zur Kenntnis. 14. Sitzung des OBR 8
am 27.09.2012, TO I, TOP 34 Beschluss: Die Vorlage B 412
wird zurückgewiesen.
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE,
LINKE. und FDP gegen FREIE WÄHLER gegen (= Kenntnis)
14. Sitzung des
Verkehrsausschusses am 06.11.2012, TO I, TOP 31 Beschluss: nicht auf TO
Die Vorlage B 412
dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)
Abstimmung:
CDU, GRÜNE, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten und RÖMER
gegen SPD (= Zurückweisung) Beschlussausfertigung(en): § 2292, 14. Sitzung
des Verkehrsausschusses vom 06.11.2012 Aktenzeichen: 92 11