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Zusätzlicher Einsatz der Buslinie 71 auch an Sonn- und Feiertagen

Vorlagentyp: B

Inhalt

S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 10.09.2012, B 412 Betreff: Zusätzlicher Einsatz der Buslinie 71 auch an Sonn- und Feiertagen Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 28.06.2012, § 1877 Ziffer 2. - OA 213/12 OBR 8 - Die Buslinie 71 ist eine reine Verstärkungslinie und unterstützt von Montag bis Samstag die Linien 72 und 73. Schon die heute bestehende vergleichsweise geringe Nachfrage auf der Linie 71 rechtfertigt kaum noch den Einsatz dieser Linie. An Sonn- und Feiertagen, wenn die Einkaufs- und Versorgungsmöglichkeiten im Nordwestzentrum geschlossen haben, liegt die Nachfrage nochmals deutlich unter den erreichten Fahrgastzahlen an den Werktagen. Vor diesem Hintergrund ist es für den Magistrat nicht vertretbar, die Linie 71 auch an Sonn- und Feiertagen verkehren zu lassen. Mit nur einmaligem Umsteigen können auch diejenigen Bewohnerinnen und Bewohner der Nordweststadt, für die der sonntägliche Betrieb der Linie 71 unter Umständen vorteilhafter wäre, die Stadtbahnlinien U1 und U9 im Nordwestzentrum erreichen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 14.06.2012, OA 213 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Beratung im Ortsbeirat: 8 Zuständige sonstige Gremien: KAV Versandpaket: 12.09.2012 Beratungsergebnisse: 18. Sitzung der KAV am 24.09.2012, TO II, TOP 157 Beschluss: Die Vorlage B 412 dient zur Kenntnis. 14. Sitzung des OBR 8 am 27.09.2012, TO I, TOP 34 Beschluss: Die Vorlage B 412 wird zurückgewiesen. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE. und FDP gegen FREIE WÄHLER gegen (= Kenntnis) 14. Sitzung des Verkehrsausschusses am 06.11.2012, TO I, TOP 31 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 412 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, GRÜNE, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten und RÖMER gegen SPD (= Zurückweisung) Beschlussausfertigung(en): § 2292, 14. Sitzung des Verkehrsausschusses vom 06.11.2012 Aktenzeichen: 92 11