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Abschlussbericht Ortsteilkonferenzen Einzelhandel

Vorlagentyp: B

Inhalt

Bericht des Magistrats vom 30.06.2008, B 406

Betreff: Abschlussbericht Ortsteilkonferenzen Einzelhandel Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 18.03.2008, § 3694 - NR 274 FAG, OA 496 OBR 15, l. B 617/07 - Die erneute Prüfung ergibt: Der Standort Homburger Landstraße zwischen Berner Straße und Deuil-La-Barre-Straße ist für die Ansiedlung eines Vollsortimenters aus verschiedenen Gründen ungeeignet. Dazu wird z. B. auf Stellungnahmen des Magistrats, ST 1166 vom 09.11.2006, Neuer Discounter/Vollversorger an der Homburger Landstraße im Bereich zwischen Berner Straße und Deuil-La-Barre-Straße sowie auf die Berichte B 986 vom 05.12.2003, B 473 vom 23.10.2006 und B 617 vom 24.08.2007 zum Einzelhandels- und Zentrenkonzept verwiesen. In der Stellungnahme an den Ortsbeirat 15 wird insbesondere berichtet: "Das Einzelhandels- und Zentrenkonzept der Stadt Frankfurt am Main von 2003 empfiehlt für Nieder-Eschbach die Stärkung und Stabilisierung der Versorgungsstruktur im Ortskern. Das Autohaus Dunker wurde zwischenzeitlich durch einen SB-Markt genutzt, so dass zusammen mit weiteren Einzelhandelsbetrieben im Ortskern eine wohnortnahe Versorgung gegeben ist.


Der Bonameser Ortskern soll aufgewertet werden durch die Umgestaltung des Wendelsgartens. Hier sind ebenfalls noch funktionierende Lebensmittelmärkte ansässig. Der Standort der Gärtnerei Lesser ist zudem schlecht an den öffentlichen Nahverkehr angebunden. Es handelt sich hier um eine klassische Streulage auf der "grünen Wiese", die nur mit dem PKW angefahren werden kann." Die übrigen Gründe in der Stellungnahme werden im Folgenden noch weiter ausgeführt. Da der vorhandene Bebauungsplan Nr. 403 dort "Kleingartenfläche/ Fläche für den Erwerbsgartenbau" festsetzt, muss für den Bau eines Vollsortimenters, der den Anforderungen genügt, entsprechendes Baurecht erst geschaffen werden. Für einen großflächigen Einzelhandelsmarkt kommt die Festsetzung eines Sondergebietes (z. B. SO "Einkauf") in Betracht. Das bedeutet ein Aufstellungsverfahren, bei dem zuerst die übergeordneten Planungsebenen anzupassen sind. Eine Änderung des Flächennutzungsplanes ist erforderlich und bei der übergeordneten Planungsinstanz zu beantragen. Das beim Planungsverband kurz vor der Verabschiedung befindliche Regionale Planungskonzept steht einem solchen Vorhaben unter Umständen entgegen. Das Verfahren für den Bebauungsplan Nr. 507 unmittelbar nördlich des Grundstücks Lesser wurde eingestellt. Die Argumente, die zur Einstellung des Bebauungsplanes Nr. 507 führten, insbesondere zu Naturschutz, Ökologie und Klima, gelten sinngemäß auch hier (Beschluss der Stadtverordnetenversammlung, § 2224 vom 28.02.2002 zum Vortrag des Magistrats, M 18 vom 25.01.2002, Bebauungsplan Nr. 507 - Westlich Homburger Landstraße/südlicher Teil, hier: Einstellung des Bebauungsplanverfahrens). Das Planverfahren Nr. 507 begegnete klimatologischen Bedenken der Umweltbehörden, es erfuhr einen Einspruch des Regierungspräsidenten in Darmstadt, der das landschaftsplanerische Gutachten als unzureichend in seinen Aussagen zur Eingriffsvermeidung bzw. -minimierung beurteilte. Unweit von diesem Standort wird gerade der Bebauungsplan Nr. 859 Gewerbegebiet an der Berner Straße aufgestellt, der zusätzlich zum vorhandenen Bestand von Lebensmittelgeschäften weitere Ansiedlungen verhindern soll (Beschluss der Stadtverordnetenversammlung § 352 vom 22.06.2006 zum Vortrag des Magistrats vom 28.04.2006, M 77). Der Magistrat bleibt bei seiner Linie, Vollsortimenter an dafür ungeeigneten Stellen abzulehnen. Die Prüfung in der weiteren Umgebung ergibt: Im Bebauungsplanentwurf B 516 Bonames-Ost wurde auf die Festsetzung einer solchen Fläche verzichtet, gerade um den Ortskern von Bonames in seiner Versorgungsfunktion nicht zu gefährden. Standortalternativen im Bereich der Ortslagen von Nieder-Eschbach /Bonames wurden deshalb für die Ansiedlung eines Vollsortimenters ermittelt und nach den Kriterien Lagegunst, Planungsrecht, Flächengröße, Eigentum und Probleme bewertet. Erste Gespräche mit den Eigentümern/Erbbauberechtigten sind bereits aufgenommen. Die vorgeschlagenen Standorte werden auch im Hinblick auf eine bauliche Umsetzung näher betrachtet und mit den Eigentümern/Erbbauberechtigten werden Gespräche für eine Umsetzung aufgenommen. Der Magistrat wird unaufgefordert vom Ergebnis berichten.Nebenvorlage: Antrag vom 15.08.2008, OF 210/15