Abschlussbericht Ortsteilkonferenzen Einzelhandel
Vorlagentyp: B
Inhalt
S A C H S T A N D :
Bericht des Magistrats vom 30.06.2008, B
406 Betreff:
Abschlussbericht
Ortsteilkonferenzen Einzelhandel Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 18.03.2008, § 3694 - NR 274 FAG, OA 496 OBR 15, l. B
617/07 - Die erneute Prüfung ergibt: Der Standort Homburger Landstraße zwischen Berner
Straße und Deuil-La-Barre-Straße ist für die Ansiedlung eines Vollsortimenters
aus verschiedenen Gründen ungeeignet. Dazu wird z. B. auf Stellungnahmen des Magistrats,
ST 1166 vom 09.11.2006, Neuer Discounter/Vollversorger an der Homburger
Landstraße im Bereich zwischen Berner Straße und Deuil-La-Barre-Straße sowie
auf die Berichte B 986 vom 05.12.2003, B 473 vom 23.10.2006 und B 617 vom
24.08.2007 zum Einzelhandels- und Zentrenkonzept verwiesen. In der Stellungnahme an den Ortsbeirat 15 wird
insbesondere berichtet: "Das Einzelhandels- und Zentrenkonzept der Stadt
Frankfurt am Main von 2003 empfiehlt für Nieder-Eschbach die Stärkung und
Stabilisierung der Versorgungsstruktur im Ortskern. Das Autohaus Dunker wurde
zwischenzeitlich durch einen SB-Markt genutzt, so dass zusammen mit weiteren
Einzelhandelsbetrieben im Ortskern eine wohnortnahe Versorgung gegeben ist.
Der Bonameser Ortskern soll
aufgewertet werden durch die Umgestaltung des Wendelsgartens. Hier sind
ebenfalls noch funktionierende Lebensmittelmärkte ansässig. Der Standort der Gärtnerei Lesser
ist zudem schlecht an den öffentlichen Nahverkehr angebunden. Es handelt sich
hier um eine klassische Streulage auf der "grünen Wiese", die nur mit dem PKW
angefahren werden kann." Die übrigen Gründe in der Stellungnahme werden im
Folgenden noch weiter ausgeführt. Da der vorhandene Bebauungsplan Nr. 403 dort
"Kleingartenfläche/ Fläche für den Erwerbsgartenbau" festsetzt, muss für den
Bau eines Vollsortimenters, der den Anforderungen genügt, entsprechendes
Baurecht erst geschaffen werden. Für einen großflächigen Einzelhandelsmarkt
kommt die Festsetzung eines Sondergebietes (z. B. SO "Einkauf") in Betracht.
Das bedeutet ein Aufstellungsverfahren, bei dem zuerst die übergeordneten
Planungsebenen anzupassen sind. Eine Änderung des Flächennutzungsplanes ist
erforderlich und bei der übergeordneten Planungsinstanz zu beantragen. Das beim
Planungsverband kurz vor der Verabschiedung befindliche Regionale
Planungskonzept steht einem solchen Vorhaben unter Umständen entgegen. Das Verfahren für den Bebauungsplan Nr. 507
unmittelbar nördlich des Grundstücks Lesser wurde eingestellt. Die Argumente,
die zur Einstellung des Bebauungsplanes Nr. 507 führten, insbesondere zu
Naturschutz, Ökologie und Klima, gelten sinngemäß auch hier (Beschluss der
Stadtverordnetenversammlung, § 2224 vom 28.02.2002 zum Vortrag des Magistrats,
M 18 vom 25.01.2002, Bebauungsplan Nr. 507 - Westlich Homburger
Landstraße/südlicher Teil, hier: Einstellung des Bebauungsplanverfahrens). Das
Planverfahren Nr. 507 begegnete klimatologischen Bedenken der Umweltbehörden,
es erfuhr einen Einspruch des Regierungspräsidenten in Darmstadt, der das
landschaftsplanerische Gutachten als unzureichend in seinen Aussagen zur
Eingriffsvermeidung bzw. -minimierung beurteilte. Unweit von diesem Standort wird gerade der
Bebauungsplan Nr. 859 Gewerbegebiet an der Berner Straße aufgestellt, der
zusätzlich zum vorhandenen Bestand von Lebensmittelgeschäften weitere
Ansiedlungen verhindern soll (Beschluss der Stadtverordnetenversammlung § 352
vom 22.06.2006 zum Vortrag des Magistrats vom 28.04.2006, M 77). Der Magistrat bleibt bei seiner Linie,
Vollsortimenter an dafür ungeeigneten Stellen abzulehnen. Die Prüfung in der weiteren Umgebung ergibt: Im Bebauungsplanentwurf B 516 Bonames-Ost wurde auf
die Festsetzung einer solchen Fläche verzichtet, gerade um den Ortskern von
Bonames in seiner Versorgungsfunktion nicht zu gefährden. Standortalternativen im Bereich der Ortslagen von
Nieder-Eschbach /Bonames wurden deshalb für die Ansiedlung eines
Vollsortimenters ermittelt und nach den Kriterien Lagegunst, Planungsrecht,
Flächengröße, Eigentum und Probleme bewertet. Erste Gespräche mit den
Eigentümern/Erbbauberechtigten sind bereits aufgenommen. Die vorgeschlagenen Standorte werden
auch im Hinblick auf eine bauliche Umsetzung näher betrachtet und mit den
Eigentümern/Erbbauberechtigten werden Gespräche für eine Umsetzung aufgenommen.
Der Magistrat wird unaufgefordert
vom Ergebnis berichten. Vertraulichkeit: Nein
Nebenvorlage:
Antrag vom
15.08.2008, OF
210/15 dazugehörende Vorlage:
Antrag vom
22.01.2007, NR 274
Bericht des
Magistrats vom 24.08.2007, B 617
Anregung vom
21.09.2007, OA 496
Zuständige Ausschüsse:
Ausschuss für
Planung, Bau und Wohnungsbau
Ausschuss für
Wirtschaft und Frauen Beratung im Ortsbeirat: 10, 15
Versandpaket: 09.07.2008 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR
10 am 12.08.2008, TO II, TOP 28 Beschluss: Die Vorlage B 406
dient zur Kenntnis.
Abstimmung: Einstimmige
Annahme 24. Sitzung des OBR
15 am 15.08.2008, TO I, TOP 20 Beschluss: Auskunftsersuchen V 726 2008
1.
Die Vorlage B 406 wird zurückgewiesen.
2.
Die
Vorlage OF 210/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.
Abstimmung:
zu 1. CDU, 1 GRÜNE, BFF
und FDP gegen SPD, 1 GRÜNE und fraktionslos (= Kenntnis)
zu 2.
Einstimmige Annahme 24. Sitzung des
Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 15.09.2008, TO I, TOP
43 Beschluss: nicht auf TO
Die Vorlage B 406
dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)
Abstimmung:
CDU, GRÜNE, FDP, FAG und BFF gegen SPD (= Kenntnis als
Zwischenbericht) und LINKE. (= Zurückweisung)
Sonstige Voten/Protokollerklärung: NPD (= Kenntnis)
24. Sitzung des
Ausschusses für Wirtschaft und Frauen am 16.09.2008, TO I, TOP 21
Beschluss: nicht auf TO
Die Vorlage B 406
dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)
Abstimmung:
CDU, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und BFF gegen SPD (= Kenntnis
als Zwischenbericht)
Sonstige Voten/Protokollerklärung: NPD
(= Kenntnis) Beschlussausfertigung(en): § 4512, 24. Sitzung
des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau vom 15.09.2008 Aktenzeichen: 92 31