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Haltestellen als grüne Klimaoasen nutzen

Vorlagentyp: B

Bericht

Aktuell ist die Erstellung eines Konzeptes für grüne Haltestellen in Frankfurt am Main in Bearbeitung. Die Planung von klimagerechten Straßenbahnhaltestellen mit Begrünung wird in die Leistungsbeschreibung des öffentlichen Dienstleistungsauftrages explizit aufgenommen. Damit wird dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 12.12.2019, § 5019 (M 199 Vereinbarungen Klimaallianz) entsprochen. Allerdings ist eine Dachbegrünung aus statischen Gründen nur bei neuen Wartehallen möglich. An oberirdischen U-Bahn- und Straßenbahnhaltestellen wurden neue Wartehallen mit Begrünung bereits aufgestellt (z. B. Louisa, Kalbach). In diesen Wartehallen sind auch Sitzgelegenheiten vorhanden. Es wird darauf hingewiesen, dass Haltestellendächer entweder mit einer Solaranlage/Solardach oder, wie jetzt bereits mehrfach umgesetzt, mit einem Gründach ausgestattet werden können. Der barrierefreie Umbau von Straßenbahnhaltestellen zieht in der Regel eine komplette Neugestaltung des Straßenraumes nach sich. Dabei werden in vielen Fällen auch Baumstandorte eingeplant. Voraussetzung ist allerdings, dass dies der Straßenquerschnitt auch zulässt.

Beratungsverlauf 4 Sitzungen

Sitzung 15
OBR 5
TO I, TOP 43
Angenommen
Die Vorlage B 403 dient zur Kenntnis.
Zustimmung:
Alle
Sitzung 13
Ausschusses für Klima- und Umweltschutz
TO I, TOP 21
Angenommen
nicht auf TO Die Vorlage B 403 dient als Zwischenbericht zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)
Zustimmung:
Grüne SPD FDP VOLT
Ablehnung:
CDU AFD ÖkoLinX-ELF BFF-BIG Linke FRAKTION Gartenpartei
Sitzung 13
Ausschusses für Mobilität und Smart-City
TO I, TOP 28
Angenommen
nicht auf TO Die Vorlage B 403 dient als Zwischenbericht zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)
Zustimmung:
Grüne SPD FDP VOLT
Ablehnung:
CDU Linke AFD BFF-BIG FRAKTION
Sitzung 19
Ausschusses für Mobilität und Smart-City
TO I, TOP 5
Angenommen
nicht auf TO Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich einen Bericht (B 119 vom 10.03.2023) vorgelegt hat. Beschlussausfertigung(en): § 2582,