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Aufenthaltsqualität im öffentlichen Raum erhöhen - Vermüllung stoppen

Vorlagentyp: B

Bericht

Werden im Rahmen der Sperrmüllabfuhr auf öffentlichen Straßen und Plätzen verbleibende Störstoffe und Verunreinigungen festgestellt, ist die FES verpflichtet, diese umgehend und bei größeren Mengen spätestens am nächsten Arbeitstag zu entfernen. Wenn dies nicht möglich ist, erfolgt unmittelbar eine Information an die Stadtreinigung, welche im Rahmen der Regelreinigung oder durch den Einsatz der mobilen Schnellreinigung Dinge entfernt, die von Seiten der Sperrmüllabfuhr nicht beseitigt und/oder aufgenommen werden konnten. Der Magistrat hat die FES GmbH nochmals auf diese Verpflichtung aus dem gültigen Leistungsverzeichnis hingewiesen. Zurückbleibende Störstoffe auf privaten Bereitstellungsflächen werden von der FES GmbH nicht entfernt. Diese müssen von der verursachenden Person/Grundstückseigentümerinnen und -eigentümern selbstständig beseitigt werden. Die fortschreitende Digitalisierung der FES GmbH wird in Zukunft dazu führen, dass Bürgerinnen und Bürgern schneller eine Rückmeldung über den aktuellen Sachstand der Auftragsbearbeitung erhalten. Zudem soll eine bessere Verzahnung zwischen Sperrmüllabfuhr und Straßenreinigung dafür sorgen, dass Verunreinigungen im öffentlichen Raum schneller beseitigt werden.

Beratungsverlauf 2 Sitzungen

Sitzung 7
OBR 11
TO II, TOP 3
Angenommen
Die Vorlage B 399 dient zur Kenntnis.
Zustimmung:
Alle
Sitzung 5
Ausschusses für Klima- und Umweltschutz
TO I, TOP 16
Angenommen
nicht auf TO Die Vorlage B 399 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)
Zustimmung:
Grüne CDU SPD Linke FDP AFD VOLT ÖkoLinX-ELF BFF-BIG
Ablehnung:
FRAKTION Gartenpartei