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Stadterweiterung begleiten

Vorlagentyp: B

Inhalt

S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 19.10.2015, B 387 Betreff: Stadterweiterung begleiten Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 18.12.2014, § 5379 + Anl. 7 - E 3/14 CDU und GRÜNE - Der Magistrat hält eine regelmäßige Evaluation und Weiterentwicklung der Partizipations- und Steuerungsinstrumente für Planungs- und Stadtentwicklungsprozesse für richtig. Akzeptanz und Unterstützung durch die Bürgerinnen und Bürger sind bedeutend für das Gelingen einer erfolgreichen Stadtentwicklung. Es besteht umso mehr Aussicht auf Erfolg, je mehr Projekte substanziell mit einer Verbesserung der Lebensverhältnisse vor Ort verbunden werden können und breite Mitwirkungsangebote in den vorlaufenden Planungsprozessen gemacht werden. Bereits jetzt werden verschiedene Beteiligungsinstrumente bei Planungs- und Stadtentwicklungsprozessen regelmäßig angewendet. Gemäß Baugesetzbuch (§ 3 BauGB Öffentliche Beteiligung) ist bei Bauleitplanverfahren die Bevölkerung frühzeitig über die Ziele und Zwecke zu informieren und ihr Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben sowie im weiteren Verfahren erneut zu beteiligen. Dazu werden frühzeitige Bürger- und Behördenbeteiligungen sowie eine öffentliche Auslegung durchgeführt. Im Rahmen dieser Verfahren können Anregungen und Bedenken gegenüber der Planung geäußert werden. Hierzu gehen Vertreter des Stadtplanungsamtes in der Regel in die öffentlichen Sitzungen des Ortsbeirates oder es werden gesonderte Termine vor Ort organisiert. Weiterhin wird die Bedeutung der umgebenden Bebauung bzw. des umgebenden Quartiers über das jeweilige Plangebiet hinaus im Bauleitplanverfahren durch weitergehende Untersuchungen berücksichtigt. Es ist eine Gebietsanalyse der Umgebung durchzuführen und die Auswirkungen der Planung auf die Umgebung zu berücksichtigen. Die gewonnenen Erkenntnisse fließen neben den aus den Beteiligungsverfahren gewonnen Anregungen und Bedenken in die weitere Bearbeitung ein. Zentrales Instrument der Bauleitplanung ist daher die Abwägung aller eingebrachten Belange und Anregungen, mit dem Ziel einen vertretbaren Kompromiss zu finden. Über diese normierten Anforderungen des Bauleitplanverfahrens und den vorgeschriebenen rechtlichen Rahmen hinaus, kommen in Abhängigkeit zur Aufgabenstellung und zur Zielgruppe weitere Beteiligungsverfahren zur Anwendung bei denen die Bürger einbezogen werden. Bei Planungswerkstätten haben die Bürger vielfältige Möglichkeiten sich über einen längeren Zeitraum hinweg in den Planungsprozess einzubringen und die Entwicklung mitzugestalten. Zur Anwendung kam dies beispielsweise beim Dom-Römer-Areal, beim Kulturcampus Bockenheim und beim Innenstadtkonzept. Zur Entwicklung von Bestandsquartieren werden Rahmenpläne und integrierte Handlungskonzepte mit der Bevölkerung erarbeitet. Rahmenplänen dienen im nachfolgenden als Grundlage für Planungsentscheidungen und die Umsetzung von Einzelmaßnahmen. Im Sinne ihres Namens bilden sie hierfür einen Rahmen, wie beispielsweise in Praunheim oder Alt-Niederursel. Für integrierte Handlungskonzepte gibt es vielfältige Erfahrungen im Rahmen der Stadterneuerung. Die Beteiligung der Akteure vor Ort ist hierbei eine wesentliche Voraussetzung für den Erfolg der Projekte und wird in der Regel von der Verwaltung unter Hinzuziehung von externen Planungsbüros durchgeführt. Zusätzlich zur Erarbeitung des Konzeptes gibt es Möglichkeiten der Beteiligung während des laufenden Prozesses. Häufig sind Stadtteilbüros vor Ort als direkte Anlaufstellen vorhanden, Quartiersmanager stehen als Ansprechpartner zur Verfügung und es werden Beiräte aus Akteuren vor Ort gebildet. Finanzielle Unterstützung erhält die Stadt hier in der Regel durch Fördermittel aus Bund-Länder-Programmen wie den Programmen Soziale Stadt, Stadtsanierung, Aktiver Kernbereiche und weitere. Diese kommen bzw. kamen beispielsweise im Gallus, im Bahnhofsviertel, in Unterliederbach-Ost, in Fechenheim und im Ostend zur Anwendung. Regelmäßig wird auch das Gespräch mit zentralen Akteuren vor Ort direkt gesucht. Der Magistrat geht mit professioneller Unterstützung in Form von neutraler Moderation auf Akteure vor Ort mit einem Gesprächsangebot zu, um Themen aufzuarbeiten, Missverständnisse aufzulösen und gemeinsam tragfähige Kompromisse zu erarbeiten. Derzeit finden beispielsweise Gespräche in Bonames und Unterliederbach statt. Zusätzlich bietet die Stadt bei ausgewählten Projekten die Möglichkeit, sich über Online-Umfragen zu beteiligen, wie zum Beispiel bei der Gestaltung des Hafenparks. Auch die Einbindung von Kindern und Jugendlichen findet statt, zum Beispiel über das Kinderbüro und das Grünflächenamt, wodurch schon mehr als 70 Spielplätze geplant oder umgestaltet wurden. Ergänzt werden die Angebote der Beteiligung durch Informationsangebote. Das Stadtplanungsamt informiert zu laufenden Projekten im Internet. Es gibt eine Vielzahl von Veröffentlichungen sowie regelmäßig Ausstellungen zu Planungsprozessen insbesondere zu Wettbewerbsergebnissen. Die Fachöffentlichkeit wird über besondere Gremien wie den Städtebaubeirat, den Denkmalbeirat oder das Nachhaltigkeitsforum eingebunden und hat die Möglichkeit mit dem Magistrat einzelne Fachthemen zu diskutieren und diesen hierzu zu beraten. Derzeit erstellt der Magistrat ein Integriertes Stadtentwicklungskonzept (Beschluss der Stadtverordnetenversammlung § 4542 vom 22.05.2014). Mit einem Zeithorizont von 2030 sollen die zukünftigen Aufgaben einer nachhaltigen Stadtentwicklung unter Beteiligung einer breiten Öffentlichkeit erarbeitet werden. Im Ergebnis bietet das Integrierte Stadtentwicklungskonzept eine Vision eines räumlichen Leitbilds und Strategien der Umsetzung. Das räumliche Leitbild und mögliche Strategien zur Umsetzung müssen von der Frankfurter Stadtgesellschaft mitgetragen werden. Es ist daher von grundlegender Bedeutung, den Planungsprozess des Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes von der Zielsetzung bis hin zu konkreten Projekten transparent und nachvollziehbar zu gestalten. Die verschiedenen Beteiligungsformen sollen sich an den Bearbeitungsphasen des Integrierten Stadtentwicklungskonzepts orientieren und eine entsprechen große Varianz aufweisen. Es sind beispielsweise Online-Beteiligung und Diskussionsveranstaltungen vorgesehen bzw. werden bereits im Rahmen einer Veranstaltungsreihe in Zusammenarbeit mit hr-info, dem Informationshörfunkprogramm des Hessischen Rundfunks, durchgeführt. Eine entsprechende Kommunikationsstrategie mit einem hierauf spezialisierten Dienstleister wird derzeit entwickelt. Die durch die Beteiligung gewonnen Erkenntnisse fließen jeweils in die weitere Erarbeitung des Integrierten Stadtentwicklungskonzept ein. Ähnlich umfassende Beteiligungsverfahren führte die Stadt im Rahmen der Erarbeitung des Integrations- und Diversitätskonzeptes, sowie zuletzt bei der Schulentwicklungsplanung durch. Der durch die vorgenannten Verfahrensschritte und Beteiligungsformen entstehende finanzielle und personelle Aufwand wird überwiegend im Rahmen der vorhandenen Ressourcen abgedeckt. Ergänzend erfolgen externe Beauftragungen bspw. für die Moderation der Prozesse, für das Einbeziehen externer Experten oder für Sachkosten zur Ausgestaltung der jeweiligen Veranstaltungen. Die hierdurch entstandenen Kosten belaufen sich beispielsweise beim Kulturcampus auf rund 220.000 €. Beim Innenstadtkonzept erfolgten externe Beauftragungen in Höhe von insgesamt rund 115.000 €. Im Rahmen der Stadterneuerungsprozesse ist die Stadt ebenfalls an der Beteiligung der Öffentlichkeit finanziell beteiligt. Bei dem Projekt Soziale Stadt Unterliederbach wurde über elf Jahre das Quartiersmanagement inklusive der Kosten für das Stadtteilbüro und die Öffentlichkeitsarbeit mit durchschnittlich jährlich rund 90.000 € unterstützt. Im Projekt Soziale Stadt Gallus war die Stadt über elf Jahre mit jährlich rund 105.000 € beteiligt. Ein weiterer Ausbau dieser Beteiligungsaktivitäten ist denkbar und insbesondere für Kommunikationsprozesse im Rahmen großer Stadtentwicklungsprojekte und Stadterweiterung mit Anbindung an Bestandsquartiere wünschenswert, über das heutige Maß hinaus allerdings nur im Wege erweiterter Finanz- und Personalressourcen darstellbar. Die Zusammenarbeit mit externen Dienstleistern hat gezeigt, dass es von Vorteil ist neutrale Akteure zur Unterstützung von außen heranzuziehen und dass eine Unterstützung bei der grafischen wie auch sprachlichen Aufbereitung von Inhalten sinnvolle Ergänzungen liefern können. Eine enge Anbindung an verwaltungsinterne Prozesse und Abläufe ist hierbei sicherzustellen und muss im Rahmen der internen Ressourcenverteilung entsprechend berücksichtigt werden. Eine anschließende Umsetzung und Realisierung der Ergebnisse ist für eine erfolgreiche Beteiligung ebenso wichtig wie der Prozess der Beteiligung an sich. Auch die Erfahrungen aus den Programmen der Stadterneuerung mit Beiräten und Stadtteilbüros können gute Hinweise geben, wie in Quartieren mit besonderem Entwicklungsbedarf die lokale Bevölkerung aktiviert und beteiligt werden kann. Solche Strukturen setzen aber auch immer das Vorhandensein personeller Ressourcen bei der Stadtverwaltung voraus, um eine effektive Anbindung an Planungsprozesse auch tatsächlich zu gewährleisten. Neben dem gezielten Einsatz von Online-Umfragen, bietet das Internet mehr noch die Möglichkeit die Bürgerinnen und Bürger mit speziellen Angeboten gezielt über Vorhaben der Stadtentwicklung umfassend und aktuell zu informieren. Gute Erfahrungen konnten mit der Internetpräsenz zum geplanten Bürgerpark und der Ansiedlung der Fußballakademie des DFB auf dem bisherigen Pferderennbahngelände gesammelt werden. Bei allen Möglichkeiten neuerer Medien und des Rückgriffs auf externe Dienstleister, sollte nicht vergessen werden, dass qualitätvolle Partizipation immer auch ausreichendes Personal in den betroffenen Fachämtern voraussetzt, die über entsprechendes Knowhow und Erfahrung verfügen. Gerade dort wo Fragen der Stadtentwicklung sehr konfliktreich sind, ist auch die Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger für die städtischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit hohen Belastungen verbunden und setzt gute Kommunikationsfähigkeiten voraus. Aufbauend auf den bisherigen Erfahrungen wird jedoch im Rahmen der bestehenden Ressourcen auch weiterhin eine bestmögliche Beteiligung der Öffentlichkeit weitergeführt. Die Frage, auf welchem Wege Partizipationsprozesse eine konfliktarme Entwicklung in einer Stadt mit stark wachsender Bevölkerung gewährleisten können, lässt sich nicht pauschal beantworten. Neben den in Frankfurt gesammelten Erfahrungen bieten bundesweit zahlreiche Leitfäden zum Thema Beteiligung eine umfassende Orientierung und Hinweise. Es ist angestrebt, die großen inhaltlichen Leitlinien im Rahmen des integrierten Stadtentwicklungskonzepts zu erarbeiten. Die konkrete, stadtteilbezogene Entwicklung wird immer durch teilweise sehr unterschiedliche Faktoren bestimmt sein, die es notwendig machen aufgrund der bisherigen Erfahrungen, aus der Vielzahl von Teilhabeinstrumenten die passenden zu wählen. Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 05.11.2015, OF 1004/9 dazugehörende Vorlage: Etatantrag vom 12.11.2014, E 3 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Beratung im Ortsbeirat: 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10, 11, 12, 13, 14, 15, 16 Versandpaket: 21.10.2015 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 16 am 03.11.2015, TO I, TOP 14 Beschluss: Die Vorlage B 387 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung BFF 46. Sitzung des OBR 1 am 03.11.2015, TO I, TOP 30 Beschluss: Die Vorlage B 387 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 45. Sitzung des OBR 13 am 03.11.2015, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage B 387 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 45. Sitzung des OBR 4 am 03.11.2015, TO II, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage B 387 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung FDP 46. Sitzung des OBR 10 am 03.11.2015, TO II, TOP 20 Beschluss: Die Vorlage B 387 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 45. Sitzung des OBR 6 am 03.11.2015, TO I, TOP 42 Beschluss: Die Vorlage B 387 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 48. Sitzung des OBR 7 am 03.11.2015, TO II, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage B 387 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 45. Sitzung des OBR 9 am 05.11.2015, TO I, TOP 24 Beschluss: 1. Die Vorlage B 387 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OF 1004/9 wurde zurückgezogen. Abstimmung: zu 1. Annahme bei zwei Enthaltungen GRÜNE 45. Sitzung des OBR 8 am 05.11.2015, TO I, TOP 23 Beschluss: Die Vorlage B 387 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 45. Sitzung des OBR 5 am 06.11.2015, TO I, TOP 33 Beschluss: Die Vorlage B 387 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 47. Sitzung des OBR 15 am 06.11.2015, TO I, TOP 16 Beschluss: Die Vorlage B 387 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 45. Sitzung des OBR 14 am 09.11.2015, TO I, TOP 13 Beschluss: Die Vorlage B 387 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 46. Sitzung des OBR 3 am 12.11.2015, TO II, TOP 19 Beschluss: Die Vorlage B 387 dient zur Kenntnis. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE. und FDP gegen ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung) 45. Sitzung des OBR 12 am 13.11.2015, TO I, TOP 16 Beschluss: Die Vorlage B 387 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 45. Sitzung des OBR 11 am 16.11.2015, TO II, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage B 387 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 49. Sitzung des OBR 2 am 30.11.2015, TO II, TOP 19 Beschluss: Die Vorlage B 387 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 46. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 18.01.2016, TO I, TOP 22 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 387 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und BFF Beschlussausfertigung(en): § 6670, 46. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau vom 18.01.2016 Aktenzeichen: 61 0