Stadterweiterung begleiten
Vorlagentyp: B
Inhalt
S A C H S T A N D :
Bericht des Magistrats vom 19.10.2015, B
387 Betreff:
Stadterweiterung begleiten Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 18.12.2014, § 5379 + Anl.
7 - E 3/14 CDU und GRÜNE
- Der Magistrat hält eine regelmäßige
Evaluation und Weiterentwicklung der Partizipations- und Steuerungsinstrumente
für Planungs- und Stadtentwicklungsprozesse für richtig. Akzeptanz und
Unterstützung durch die Bürgerinnen und Bürger sind bedeutend für das Gelingen
einer erfolgreichen Stadtentwicklung. Es besteht umso mehr Aussicht auf Erfolg,
je mehr Projekte substanziell mit einer Verbesserung der Lebensverhältnisse vor
Ort verbunden werden können und breite Mitwirkungsangebote in den vorlaufenden
Planungsprozessen gemacht werden. Bereits jetzt werden verschiedene
Beteiligungsinstrumente bei Planungs- und Stadtentwicklungsprozessen regelmäßig
angewendet. Gemäß Baugesetzbuch (§ 3 BauGB Öffentliche Beteiligung) ist bei
Bauleitplanverfahren die Bevölkerung frühzeitig über die Ziele und Zwecke zu
informieren und ihr Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben sowie im
weiteren Verfahren erneut zu beteiligen. Dazu werden frühzeitige Bürger- und
Behördenbeteiligungen sowie eine öffentliche Auslegung durchgeführt. Im Rahmen
dieser Verfahren können Anregungen und Bedenken gegenüber der Planung geäußert
werden. Hierzu gehen Vertreter des Stadtplanungsamtes in der Regel in die
öffentlichen Sitzungen des Ortsbeirates oder es werden gesonderte Termine vor
Ort organisiert.
Weiterhin wird die Bedeutung der
umgebenden Bebauung bzw. des umgebenden Quartiers über das jeweilige Plangebiet
hinaus im Bauleitplanverfahren durch weitergehende Untersuchungen
berücksichtigt. Es ist eine Gebietsanalyse der Umgebung durchzuführen und die
Auswirkungen der Planung auf die Umgebung zu berücksichtigen. Die gewonnenen
Erkenntnisse fließen neben den aus den Beteiligungsverfahren gewonnen
Anregungen und Bedenken in die weitere Bearbeitung ein. Zentrales Instrument
der Bauleitplanung ist daher die Abwägung aller eingebrachten Belange und
Anregungen, mit dem Ziel einen vertretbaren Kompromiss zu finden.
Über diese normierten Anforderungen des
Bauleitplanverfahrens und den vorgeschriebenen rechtlichen Rahmen hinaus,
kommen in Abhängigkeit zur Aufgabenstellung und zur Zielgruppe weitere
Beteiligungsverfahren zur Anwendung bei denen die Bürger einbezogen werden.
Bei Planungswerkstätten haben die
Bürger vielfältige Möglichkeiten sich über einen längeren Zeitraum hinweg in
den Planungsprozess einzubringen und die Entwicklung mitzugestalten. Zur
Anwendung kam dies beispielsweise beim Dom-Römer-Areal, beim Kulturcampus
Bockenheim und beim Innenstadtkonzept. Zur Entwicklung von Bestandsquartieren werden
Rahmenpläne und integrierte Handlungskonzepte mit der Bevölkerung erarbeitet.
Rahmenplänen dienen im nachfolgenden als Grundlage für Planungsentscheidungen
und die Umsetzung von Einzelmaßnahmen. Im Sinne ihres Namens bilden sie hierfür
einen Rahmen, wie beispielsweise in Praunheim oder Alt-Niederursel. Für integrierte Handlungskonzepte gibt es vielfältige
Erfahrungen im Rahmen der Stadterneuerung. Die Beteiligung der Akteure vor Ort
ist hierbei eine wesentliche Voraussetzung für den Erfolg der Projekte und wird
in der Regel von der Verwaltung unter Hinzuziehung von externen Planungsbüros
durchgeführt. Zusätzlich zur Erarbeitung des Konzeptes gibt es Möglichkeiten
der Beteiligung während des laufenden Prozesses. Häufig sind Stadtteilbüros vor
Ort als direkte Anlaufstellen vorhanden, Quartiersmanager stehen als
Ansprechpartner zur Verfügung und es werden Beiräte aus Akteuren vor Ort
gebildet. Finanzielle Unterstützung erhält die Stadt hier in der Regel durch
Fördermittel aus Bund-Länder-Programmen wie den Programmen Soziale Stadt,
Stadtsanierung, Aktiver Kernbereiche und weitere. Diese kommen bzw. kamen
beispielsweise im Gallus, im Bahnhofsviertel, in Unterliederbach-Ost, in
Fechenheim und im Ostend zur Anwendung. Regelmäßig wird auch das Gespräch mit zentralen
Akteuren vor Ort direkt gesucht. Der Magistrat geht mit professioneller
Unterstützung in Form von neutraler Moderation auf Akteure vor Ort mit einem
Gesprächsangebot zu, um Themen aufzuarbeiten, Missverständnisse aufzulösen und
gemeinsam tragfähige Kompromisse zu erarbeiten. Derzeit finden beispielsweise
Gespräche in Bonames und Unterliederbach statt. Zusätzlich bietet die Stadt bei ausgewählten
Projekten die Möglichkeit, sich über Online-Umfragen zu beteiligen, wie zum
Beispiel bei der Gestaltung des Hafenparks. Auch die Einbindung von Kindern und
Jugendlichen findet statt, zum Beispiel über das Kinderbüro und das
Grünflächenamt, wodurch schon mehr als 70 Spielplätze geplant oder umgestaltet
wurden. Ergänzt werden die Angebote der
Beteiligung durch Informationsangebote. Das Stadtplanungsamt informiert zu
laufenden Projekten im Internet. Es gibt eine Vielzahl von Veröffentlichungen
sowie regelmäßig Ausstellungen zu Planungsprozessen insbesondere zu
Wettbewerbsergebnissen. Die Fachöffentlichkeit wird über besondere Gremien
wie den Städtebaubeirat, den Denkmalbeirat oder das Nachhaltigkeitsforum
eingebunden und hat die Möglichkeit mit dem Magistrat einzelne Fachthemen zu
diskutieren und diesen hierzu zu beraten. Derzeit erstellt der Magistrat ein Integriertes
Stadtentwicklungskonzept (Beschluss der Stadtverordnetenversammlung § 4542 vom
22.05.2014). Mit einem Zeithorizont von 2030 sollen die zukünftigen Aufgaben
einer nachhaltigen Stadtentwicklung unter Beteiligung einer breiten
Öffentlichkeit erarbeitet werden. Im Ergebnis bietet das Integrierte
Stadtentwicklungskonzept eine Vision eines räumlichen Leitbilds und Strategien
der Umsetzung. Das räumliche Leitbild und mögliche Strategien zur Umsetzung
müssen von der Frankfurter Stadtgesellschaft mitgetragen werden. Es ist daher
von grundlegender Bedeutung, den Planungsprozess des Integrierten
Stadtentwicklungskonzeptes von der Zielsetzung bis hin zu konkreten Projekten
transparent und nachvollziehbar zu gestalten. Die verschiedenen
Beteiligungsformen sollen sich an den Bearbeitungsphasen des Integrierten
Stadtentwicklungskonzepts orientieren und eine entsprechen große Varianz
aufweisen. Es sind beispielsweise Online-Beteiligung und
Diskussionsveranstaltungen vorgesehen bzw. werden bereits im Rahmen einer
Veranstaltungsreihe in Zusammenarbeit mit hr-info, dem
Informationshörfunkprogramm des Hessischen Rundfunks, durchgeführt. Eine
entsprechende Kommunikationsstrategie mit einem hierauf spezialisierten
Dienstleister wird derzeit entwickelt. Die durch die Beteiligung gewonnen
Erkenntnisse fließen jeweils in die weitere Erarbeitung des Integrierten
Stadtentwicklungskonzept ein. Ähnlich umfassende Beteiligungsverfahren führte
die Stadt im Rahmen der Erarbeitung des Integrations- und Diversitätskonzeptes,
sowie zuletzt bei der Schulentwicklungsplanung durch. Der durch die vorgenannten Verfahrensschritte und
Beteiligungsformen entstehende finanzielle und personelle Aufwand wird
überwiegend im Rahmen der vorhandenen Ressourcen abgedeckt. Ergänzend erfolgen
externe Beauftragungen bspw. für die Moderation der Prozesse, für das
Einbeziehen externer Experten oder für Sachkosten zur Ausgestaltung der
jeweiligen Veranstaltungen. Die hierdurch entstandenen Kosten belaufen sich
beispielsweise beim Kulturcampus auf rund 220.000 €. Beim
Innenstadtkonzept erfolgten externe Beauftragungen in Höhe von insgesamt rund
115.000 €.
Im Rahmen der
Stadterneuerungsprozesse ist die Stadt ebenfalls an der Beteiligung der
Öffentlichkeit finanziell beteiligt. Bei dem Projekt Soziale Stadt
Unterliederbach wurde über elf Jahre das Quartiersmanagement inklusive der
Kosten für das Stadtteilbüro und die Öffentlichkeitsarbeit mit durchschnittlich
jährlich rund 90.000 € unterstützt. Im Projekt Soziale Stadt Gallus war
die Stadt über elf Jahre mit jährlich rund 105.000 € beteiligt. Ein weiterer Ausbau dieser Beteiligungsaktivitäten
ist denkbar und insbesondere für Kommunikationsprozesse im Rahmen großer
Stadtentwicklungsprojekte und Stadterweiterung mit Anbindung an
Bestandsquartiere wünschenswert, über das heutige Maß hinaus allerdings nur im
Wege erweiterter Finanz- und Personalressourcen darstellbar. Die Zusammenarbeit
mit externen Dienstleistern hat gezeigt, dass es von Vorteil ist neutrale
Akteure zur Unterstützung von außen heranzuziehen und dass eine Unterstützung
bei der grafischen wie auch sprachlichen Aufbereitung von Inhalten sinnvolle
Ergänzungen liefern können. Eine enge Anbindung an verwaltungsinterne Prozesse
und Abläufe ist hierbei sicherzustellen und muss im Rahmen der internen
Ressourcenverteilung entsprechend berücksichtigt werden. Eine anschließende
Umsetzung und Realisierung der Ergebnisse ist für eine erfolgreiche Beteiligung
ebenso wichtig wie der Prozess der Beteiligung an sich. Auch die Erfahrungen aus den Programmen der
Stadterneuerung mit Beiräten und Stadtteilbüros können gute Hinweise geben, wie
in Quartieren mit besonderem Entwicklungsbedarf die lokale Bevölkerung
aktiviert und beteiligt werden kann. Solche Strukturen setzen aber auch immer
das Vorhandensein personeller Ressourcen bei der Stadtverwaltung voraus, um
eine effektive Anbindung an Planungsprozesse auch tatsächlich zu
gewährleisten. Neben dem gezielten Einsatz von
Online-Umfragen, bietet das Internet mehr noch die Möglichkeit die Bürgerinnen
und Bürger mit speziellen Angeboten gezielt über Vorhaben der Stadtentwicklung
umfassend und aktuell zu informieren. Gute Erfahrungen konnten mit der
Internetpräsenz zum geplanten Bürgerpark und der Ansiedlung der Fußballakademie
des DFB auf dem bisherigen Pferderennbahngelände gesammelt werden. Bei allen Möglichkeiten neuerer Medien und des
Rückgriffs auf externe Dienstleister, sollte nicht vergessen werden, dass
qualitätvolle Partizipation immer auch ausreichendes Personal in den
betroffenen Fachämtern voraussetzt, die über entsprechendes Knowhow und
Erfahrung verfügen. Gerade dort wo Fragen der Stadtentwicklung sehr
konfliktreich sind, ist auch die Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger für die
städtischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit hohen Belastungen verbunden
und setzt gute Kommunikationsfähigkeiten voraus. Aufbauend auf den bisherigen
Erfahrungen wird jedoch im Rahmen der bestehenden Ressourcen auch weiterhin
eine bestmögliche Beteiligung der Öffentlichkeit weitergeführt. Die Frage, auf welchem Wege Partizipationsprozesse
eine konfliktarme Entwicklung in einer Stadt mit stark wachsender Bevölkerung
gewährleisten können, lässt sich nicht pauschal beantworten. Neben den in
Frankfurt gesammelten Erfahrungen bieten bundesweit zahlreiche Leitfäden zum
Thema Beteiligung eine umfassende Orientierung und Hinweise. Es ist angestrebt,
die großen inhaltlichen Leitlinien im Rahmen des integrierten
Stadtentwicklungskonzepts zu erarbeiten. Die konkrete, stadtteilbezogene
Entwicklung wird immer durch teilweise sehr unterschiedliche Faktoren bestimmt
sein, die es notwendig machen aufgrund der bisherigen Erfahrungen, aus der
Vielzahl von Teilhabeinstrumenten die passenden zu wählen. Vertraulichkeit: Nein
Nebenvorlage:
Antrag vom
05.11.2015, OF
1004/9 dazugehörende Vorlage:
Etatantrag vom
12.11.2014, E 3
Zuständige Ausschüsse:
Ausschuss für
Planung, Bau und Wohnungsbau Beratung im Ortsbeirat: 1, 2, 3, 4, 5,
6, 7, 8, 9, 10, 11, 12, 13, 14, 15, 16 Versandpaket: 21.10.2015
Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR
16 am 03.11.2015, TO I, TOP 14 Beschluss: Die Vorlage B 387 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
Annahme bei Enthaltung BFF
46. Sitzung des OBR 1
am 03.11.2015, TO I, TOP 30 Beschluss: Die Vorlage B 387 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 45. Sitzung des OBR
13 am 03.11.2015, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage B 387 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 45. Sitzung des OBR 4
am 03.11.2015, TO II, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage B 387 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
Annahme bei Enthaltung FDP
46. Sitzung des OBR
10 am 03.11.2015, TO II, TOP 20 Beschluss: Die Vorlage B 387 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 45. Sitzung des OBR 6
am 03.11.2015, TO I, TOP 42 Beschluss: Die Vorlage B 387 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 48. Sitzung des OBR 7
am 03.11.2015, TO II, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage B 387 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 45. Sitzung des OBR 9
am 05.11.2015, TO I, TOP 24 Beschluss: 1. Die Vorlage
B 387 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage
OF 1004/9 wurde zurückgezogen. Abstimmung:
zu 1. Annahme bei zwei Enthaltungen GRÜNE
45. Sitzung des OBR 8
am 05.11.2015, TO I, TOP 23 Beschluss: Die Vorlage B 387 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 45. Sitzung des OBR 5
am 06.11.2015, TO I, TOP 33 Beschluss: Die Vorlage B 387 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 47. Sitzung des OBR
15 am 06.11.2015, TO I, TOP 16 Beschluss: Die Vorlage B 387 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 45. Sitzung des OBR
14 am 09.11.2015, TO I, TOP 13 Beschluss: Die Vorlage B 387 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 46. Sitzung des OBR 3
am 12.11.2015, TO II, TOP 19 Beschluss: Die Vorlage B 387 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
GRÜNE, CDU, SPD, LINKE. und FDP gegen ÖkoLinX-ARL
(= Zurückweisung) 45. Sitzung des OBR
12 am 13.11.2015, TO I, TOP 16 Beschluss: Die Vorlage B 387 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 45. Sitzung des OBR
11 am 16.11.2015, TO II, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage B 387 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 49. Sitzung des OBR 2
am 30.11.2015, TO II, TOP 19 Beschluss: Die Vorlage B 387 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 46. Sitzung des
Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 18.01.2016, TO I, TOP
22 Beschluss: nicht auf TO
Die Vorlage B 387 dient zur Kenntnis.
(Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung:
CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und BFF
Beschlussausfertigung(en): § 6670, 46. Sitzung
des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau vom 18.01.2016 Aktenzeichen: 61 0