Lärmschutz für die Pestalozzischule optimieren
Bericht
Das Bauprojekt Riederwaldtunnel basiert auf einem mittlerweile bestandskräftigen Planfeststellungsbeschluss. In diesem sind unter anderem die erforderlichen Lärmschutzmaßnahmen für die Pestalozzischule geregelt. Wenn die Vorgaben des Planfeststellungsbeschlusses bezüglich des Lärmschutzes eingehalten werden, besteht kein Rechtsanspruch auf weitere Lärmschutzmaßnahmen, die über die Vorgaben hinausgehen. Der neu zusammengesetzte Magistrat wird die Verhandlungen mit dem Vorhabenträger Hessen Mobil über zusätzlichen Lärmschutz für die Außengelände (Schulhof, Kindergartenhof, Schulgarten und Hortwiese) dessen ungeachtet erneut aufnehmen und dann berichten. Der Schulträger Stadt Frankfurt hat mehrfach deutlich gemacht, dass eine Verlängerung der Lärmschutzwand für eine gesundheitlich unbedenkliche Nutzung der Freiflächen von Grundschule, Kita und Hort unabdingbar ist - sowohl für die Kinder als auch für die dort Beschäftigten. Die Kosten für die Planung und den Bau einer verlängerten Lärmschutzwand unterliegen vielfältigen Einflussfaktoren. Der Magistrat kann entsprechend die entstehenden Kosten lediglich überschlägig schätzen: Abhängig von der erforderlichen Höhe der Lärmschutzwand belaufen sich die Kosten etwa auf 5.000 bis 9.000 Euro pro laufendem Meter. Für eine belastbare Kostenschätzung müsste jedoch ein Ingenieurbüro mit grundlegenden Planungsleistungen beauftragt werden. Der Magistrat weist darauf hin, dass Hessen Mobil für die erforderlichen Lärmschutzmaßnahmen, die aus dem Bau des Riederwaldtunnels resultieren, zuständig ist. Im Haushalt der Stadt Frankfurt am Main sind für eine Verlängerung der Lärmschutzwände keine Mittel eingestellt sind. Der neu zusammengesetzte Magistrat wird aus diesem Grund - wie unter Punkt 1 begründet - mit Hessen Mobil Verhandlungen aufnehmen.
Beratungsverlauf 6 Sitzungen
Einstimmige Annahme