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Sanierung des Gewerbestraßenabschnitts der Heddernheimer Landstraße

Vorlagentyp: B

Bericht

Das "Industriestraßenprogramm" wird als Sanierungsprogramm fortlaufend mit Finanzmitteln im städtischen Investitionsprogramm (IPG) ausgestattet. Für 2022 belaufen sich die Mittel gemäß dem o.g. Beschluss auf 3,5 Millionen Euro. Für das Haushaltsjahr 2023 wird im Rahmen der Haushaltsberatungen des Magistrats geprüft, ob die Planungsmitteln einmalig um 580 T€ aufgestockt werden können. Derzeit beansprucht die grundhafte Sanierung der Franziusstraße, die sich aktuell in der Bauvorbereitung befindet, voraussichtlich 8,6 Millionen Euro. Damit ist das verfügbare Budget über mehrere Jahre hinweg ausgelastet. Parallel dazu wird das zweite Maßnahmenpaket im Bereich Oberhafen/Fechenheim mit ebenfalls hoher Dringlichkeit bearbeitet. Zur Erhöhung der aktuell unzureichenden Bearbeitungskapazität wird derzeit die Ausschreibung der nach dem o. g. Beschluss für einen Zeitraum von 4 Jahren bewilligten Projektstelle vorbereitet. Das Programm steht grundsätzlich auch für Maßnahmen offen, die im eingangs eingebrachten Magistratsbericht B 342/2017 nicht aufgelistet waren. Der Magistrat kann vor diesem Hintergrund die grundhafte Sanierung der Heddernheimer Landstraße zwischen der U-Bahn-Station "Heddernheimer Landstraße" und Dillenburger Straße derzeit noch nicht in Aussicht stellen. Die entsprechenden Flächen werden im Rahmen der laufenden Unterhaltung in einem verkehrssicheren Zustand gehalten.

Beratungsverlauf 4 Sitzungen

Sitzung 15
OBR 4
TO II, TOP 11
Angenommen
Die Vorlage B 379 dient zur Kenntnis.
Zustimmung:
Grüne SPD Linke FDP VOLT BFF
Ablehnung:
CDU ÖkoLinX-ARL
Sitzung 15
OBR 11
TO II, TOP 4
Angenommen
Die Vorlage B 379 dient zur Kenntnis.
Zustimmung:
Grüne SPD CDU BFF
Ablehnung:
Linke
Sitzung 15
OBR 8
TO I, TOP 24
Zurückgestellt / Beraten
Die Vorlage B 379 wird zurückgewiesen.
Zustimmung:
Alle
Sitzung 13
Ausschusses für Mobilität und Smart-City
TO I, TOP 24
Angenommen
nicht auf TO Die Vorlage B 379 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)
Zustimmung:
Grüne SPD Linke FDP AFD VOLT BFF-BIG FRAKTION
Ablehnung:
CDU