Erhöhung der Aufwandsentschädigung für Wahlhelferinnen und Wahlhelfer
Bericht
Wahlhelferinnen und Wahlhelfer tragen einen wichtigen und unverzichtbaren Beitrag zu einer funktionierenden Demokratie bei. Dies spiegelt sich in der zuverlässigen und ordnungsgemäßen Durchführung von Wahlen und Abstimmungen wieder. Allerdings ist dies nicht selbstverständlich. Umso wichtiger ist es auch für den Magistrat, das ehrenamtliche Engagement besonders anzuerkennen und zu würdigen. Daher beobachtet er die allgemeine Entwicklung und prüft regelmäßig, ob Anpassungen nötig und möglich sind. Mit Blick auf das zur Verfügung stehende Budget und der allgemeinen defizitären Haushaltslage, hat der Magistrat per Beschluss am 31.07.2023 einer moderaten Anhebung der Aufwandsentschädigung für die rund 4 600 Wahlhelfenden zugestimmt. Wahlvorsteherinnen und Wahlvorsteher, Schriftführerinnen und Schriftführer sowie deren Stellvertretungen erhalten für ihr Ehrenamt bei der bevorstehenden Landtagswahl im Oktober 2023 60 Euro. Bei der OB-Direktwahl lag dieser Satz noch bei 50 Euro. Für Beisitzerinnen und Beisitzer sowie die Mitglieder der Briefwahlvorstände gibt es jeweils 55 Euro (bisher 45 Euro).