Aufenthaltsqualität im Martin-Luther-King-Park durch ein Café erhöhen
Vorlagentyp: B
Inhalt
S A C H S T A N D :
Bericht des Magistrats vom 16.09.2011, B
372 Betreff:
Aufenthaltsqualität im
Martin-Luther-King-Park durch ein Café erhöhen Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 16.06.2011, § 358 - OA 11/11 OBR 8 - Der Magistrat hat grundsätzlich keine
Einwände gegen das Betreiben eines gepflegten Cafés im Martin-Luther-King-Park.
Das Betreiben eines Cafés in einer
Grünanlage muss jedoch mit einem schlüssigen und nachhaltigen Konzept verbunden
sein. Es ist ein langfristig ansprechendes gastronomisches Konzept zu
entwickeln, um dauerhaft einen attraktiven Café Standort gewährleisten zu
können. Neben dem Errichten eines in die
Umgebung eingepassten, gestalterisch ansprechenden Gebäudes, muss auch eine
sinnvolle Lösung für u. a. die Ver- und Entsorgung, Stellplätze, Anfahrten und
Toiletten entwickelt werden. Grundsätzlich ist ein Gestattungsvertrag
abzuschließen.
Die Auswahl / Ablehnung
interessierter Investoren / Betreibern erfolgt durch das Grünflächenamt im
Benehmen mit dem Liegenschaftsamt. Es werden mögliche Flächen im Park zusammen
mit dem Investor / Betreiber begutachtet. Das Grünflächenamt behält sich die
Mitbestimmung bei der architektonischen Ausformung eines Cafégebäudes und des
Konzeptes zum Betreiben des Cafés vor. Kosten für das Errichten und Betreiben eines Cafés
können nicht übernommen werden. Der Magistrat weist in diesem Zusammenhang auch noch
auf den Ideenwettbewerb Nordweststadt hin. Ein Café im Kleinen Zentrum, das
unmittelbar an den Martin-Luther-King-Park angrenzt, könnte zu dessen
gewünschter Stärkung und Attraktivitätssteigerung beitragen und ist aufgrund
der umgebenen befestigten Flächen als Caféstandort besser
geeignet als eine Grünfläche. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung vom
12.05.2011, OA 11
Zuständige Ausschüsse:
Ausschuss für
Umwelt und Sport Beratung im Ortsbeirat: 8 Versandpaket:
21.09.2011 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 8
am 03.11.2011, TO I, TOP 35 Beschluss: Die Vorlage B 372
dient zur Kenntnis.
Abstimmung: Einstimmige
Annahme 5. Sitzung des
Ausschusses für Umwelt und Sport am 01.12.2011, TO I, TOP 15 Beschluss: nicht auf TO
Die Vorlage B 372
dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)
Abstimmung:
CDU, GRÜNE, SPD, FDP, FREIE WÄHLER und Piraten
Sonstige Voten/Protokollerklärung: LINKE. (= Kenntnis)
Beschlussausfertigung(en): § 909, 5. Sitzung des
Ausschusses für Umwelt und Sport vom 01.12.2011 Aktenzeichen: 67 0