Skip to main content Skip to navigation Skip to footer

Aufenthaltsqualität im Martin-Luther-King-Park durch ein Café erhöhen

Vorlagentyp: B

Inhalt

S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 16.09.2011, B 372 Betreff: Aufenthaltsqualität im Martin-Luther-King-Park durch ein Café erhöhen Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 16.06.2011, § 358 - OA 11/11 OBR 8 - Der Magistrat hat grundsätzlich keine Einwände gegen das Betreiben eines gepflegten Cafés im Martin-Luther-King-Park. Das Betreiben eines Cafés in einer Grünanlage muss jedoch mit einem schlüssigen und nachhaltigen Konzept verbunden sein. Es ist ein langfristig ansprechendes gastronomisches Konzept zu entwickeln, um dauerhaft einen attraktiven Café Standort gewährleisten zu können. Neben dem Errichten eines in die Umgebung eingepassten, gestalterisch ansprechenden Gebäudes, muss auch eine sinnvolle Lösung für u. a. die Ver- und Entsorgung, Stellplätze, Anfahrten und Toiletten entwickelt werden. Grundsätzlich ist ein Gestattungsvertrag abzuschließen. Die Auswahl / Ablehnung interessierter Investoren / Betreibern erfolgt durch das Grünflächenamt im Benehmen mit dem Liegenschaftsamt. Es werden mögliche Flächen im Park zusammen mit dem Investor / Betreiber begutachtet. Das Grünflächenamt behält sich die Mitbestimmung bei der architektonischen Ausformung eines Cafégebäudes und des Konzeptes zum Betreiben des Cafés vor. Kosten für das Errichten und Betreiben eines Cafés können nicht übernommen werden. Der Magistrat weist in diesem Zusammenhang auch noch auf den Ideenwettbewerb Nordweststadt hin. Ein Café im Kleinen Zentrum, das unmittelbar an den Martin-Luther-King-Park angrenzt, könnte zu dessen gewünschter Stärkung und Attraktivitätssteigerung beitragen und ist aufgrund der umgebenen befestigten Flächen als Caféstandort besser geeignet als eine Grünfläche. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 12.05.2011, OA 11 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Umwelt und Sport Beratung im Ortsbeirat: 8 Versandpaket: 21.09.2011 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 8 am 03.11.2011, TO I, TOP 35 Beschluss: Die Vorlage B 372 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 5. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Sport am 01.12.2011, TO I, TOP 15 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 372 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, FDP, FREIE WÄHLER und Piraten Sonstige Voten/Protokollerklärung: LINKE. (= Kenntnis) Beschlussausfertigung(en): § 909, 5. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Sport vom 01.12.2011 Aktenzeichen: 67 0

Verknüpfte Vorlagen