Kita-Entwicklungsplanung: Kooperation im Stadtteil verstärken
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Bericht des Magistrats vom 19.09.2014, B 362
Betreff: Kita-Entwicklungsplanung: Kooperation im Stadtteil verstärken Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 26.06.2014, § 4758 - NR 890/14 SPD - Zu a) Dem Magistrat sind die Gründe nicht bekannt. Hier kann nur vermutet werden, dass Eltern ein offenes Angebot im Vergleich zu Angeboten mit einem verbindlichen Betreuungsvertrag (Hort, ESB) als weniger verlässlich einschätzen. Zu einem großen Teil sind die Angebote im Rahmen der offenen Kinder- und Jugendarbeit kostenfrei, offen, freiwillig und ohne Anmeldung bzw. Betreuungsvertrag nutzbar. Offene, freizeitpädagogische Angebote nach §§ 11 und 13 SGB VIII sind keine Tagesbetreuungseinrichtungen für Kinder im Sinne des 3. Abschnitts des SGB VIII (§§ 22 bis 26) bzw. nach dem Hessischen Schulgesetz (§ 15). Vereinbarungen zwischen Eltern und Einrichtungen, wie sie bei Kindertageseinrichtungen zwingend sind, gibt es bei Angeboten der offenen Kinderarbeit nicht. Zu b) Im Rahmen der Weiterentwicklung von Schulen zu Ganztagsschule ist die Kooperation mit Einrichtungen im Stadtteil fester Konzeptbestandteil. Dieses findet sich u.a. in der Richtlinie für ganztägig arbeitende Schulen des Landes Hessen - Qualitätsrahmen wieder. Schulen, die als Offene Frankfurter Ganztagsschulen, ausgewählt werden erhalten eine 0,5 Personalstelle, die u.a. die Kooperation in den Stadtteil sicherstellen soll. Auch in dem Rahmenkonzept der Erweiterten Schulischen Betreuung (ESB) ist die Kooperation mit Einrichtungen des Stadtteils fester Bestandteil. Diese Zusammenarbeit wird im Rahmen von Jahresgesprächen mit den Trägern thematisiert und darauf hingewirkt, dass sie intensiviert und ausgebaut wird. Die Einrichtungen der offenen Kinderarbeit, als Einrichtungen des Stadtteils, leisten schon jetzt einen wichtigen Beitrag um fehlende schulische Betreuungsangebote und fehlende Hortangebote abzumildern. Eine Nachmittagsbetreuung für alle Frankfurter Grundschulkinder, die weder im Hort noch in der schulischen Betreuung einen Platz gefunden haben, ist im Rahmen der offenen Kinder- und Jugendarbeit und des pädagogischen Mittagstischs aus konzeptionellen, finanziellen und Kapazitätsgründen nicht zu leisten. Zu c) Ziel des Magistrats ist neben der Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf der Ausbau der frühkindlichen Bildung und die Erhöhung der Bildungschancen der Kinder. Der Ausbau der unter b) beschriebenen Maßnahmen und Angebotsformen ist hierfür eine wesentliche Grundlage und das zielführende Instrument. Aus diesem Grund hält der Magistrat einen solchen Info-Abend nicht für zielführend. Zu d) Eine Neuregelung der Elternentgelte für Betreuungsplätze in der Kindertagespflege, den Kindertageseinrichtungen und in den Grundschulen ist für 2015 in Planung, dazu gehört auch die Einführung einer Stuf enregelung für Kinder unter drei Jahren.