Kita-Entwicklungsplanung: Kooperation im Stadtteil verstärken
Vorlagentyp: B
Inhalt
S A C H S T A N D :
Bericht des Magistrats vom 19.09.2014, B
362 Betreff:
Kita-Entwicklungsplanung: Kooperation im Stadtteil verstärken
Vorgang: Beschl. d. Stv.-V.
vom 26.06.2014, § 4758 - NR
890/14 SPD - Zu a) Dem Magistrat sind die Gründe nicht bekannt. Hier
kann nur vermutet werden, dass Eltern ein offenes Angebot im Vergleich zu
Angeboten mit einem verbindlichen Betreuungsvertrag (Hort, ESB) als weniger
verlässlich einschätzen. Zu einem großen Teil sind die Angebote im Rahmen der
offenen Kinder- und Jugendarbeit kostenfrei, offen, freiwillig und ohne
Anmeldung bzw. Betreuungsvertrag nutzbar. Offene, freizeitpädagogische Angebote
nach §§ 11 und 13 SGB VIII sind keine Tagesbetreuungseinrichtungen für Kinder
im Sinne des 3. Abschnitts des SGB VIII (§§ 22 bis 26) bzw. nach dem Hessischen
Schulgesetz (§ 15). Vereinbarungen zwischen Eltern und Einrichtungen, wie sie
bei Kindertageseinrichtungen zwingend sind, gibt es bei Angeboten der offenen
Kinderarbeit nicht. Zu b) Im Rahmen der Weiterentwicklung von Schulen zu
Ganztagsschule ist die Kooperation mit Einrichtungen im Stadtteil fester
Konzeptbestandteil. Dieses findet sich u.a. in der Richtlinie für ganztägig
arbeitende Schulen des Landes Hessen - Qualitätsrahmen wieder. Schulen, die als Offene Frankfurter Ganztagsschulen,
ausgewählt werden erhalten eine 0,5 Personalstelle, die u.a. die Kooperation in
den Stadtteil sicherstellen soll. Auch in dem Rahmenkonzept der Erweiterten
Schulischen Betreuung (ESB) ist die Kooperation mit Einrichtungen des
Stadtteils fester Bestandteil. Diese Zusammenarbeit wird im Rahmen von
Jahresgesprächen mit den Trägern thematisiert und darauf hingewirkt, dass sie
intensiviert und ausgebaut wird. Die Einrichtungen der offenen Kinderarbeit, als
Einrichtungen des Stadtteils, leisten schon jetzt einen wichtigen Beitrag um
fehlende schulische Betreuungsangebote und fehlende Hortangebote abzumildern.
Eine Nachmittagsbetreuung für alle Frankfurter Grundschulkinder, die weder im
Hort noch in der schulischen Betreuung einen Platz gefunden haben, ist im
Rahmen der offenen Kinder- und Jugendarbeit und des pädagogischen Mittagstischs
aus konzeptionellen, finanziellen und Kapazitätsgründen nicht zu leisten.
Zu c) Ziel des Magistrats ist neben der Verbesserung der
Vereinbarkeit von Familie und Beruf der Ausbau der frühkindlichen Bildung und
die Erhöhung der Bildungschancen der Kinder. Der Ausbau der unter b)
beschriebenen Maßnahmen und Angebotsformen ist hierfür eine wesentliche
Grundlage und das zielführende Instrument. Aus diesem Grund hält der Magistrat
einen solchen Info-Abend nicht für zielführend. Zu d) Eine Neuregelung der Elternentgelte für
Betreuungsplätze in der Kindertagespflege, den Kindertageseinrichtungen und in
den Grundschulen ist für 2015 in Planung, dazu gehört auch die Einführung einer
Stuf enregelung für Kinder unter drei Jahren. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Antrag vom
30.04.2014, NR 890
Zuständige Ausschüsse:
Ausschuss für
Bildung und Integration Zuständige sonstige Gremien:
Jugendhilfeausschuss
KAV
Versandpaket: 24.09.2014 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung
des Jugendhilfeausschusses am 14.10.2014, TO I, TOP 6
Beschluss: Die Vorlage B 362 dient zur Kenntnis.
22.
Sitzung der KAV am 03.11.2014, TO II, TOP 7
Beschluss: Die Vorlage B 362 dient zur Kenntnis.
34. Sitzung des
Ausschusses für Bildung und Integration am 10.11.2014, TO I, TOP 17
Beschluss: nicht auf TO
Die Vorlage B 362 dient zur Kenntnis.
(Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung:
CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und
RÖMER Beschlussausfertigung(en): § 5220, 34. Sitzung
des Ausschusses für Bildung und Integration vom 10.11.2014 Aktenzeichen: 40 1