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Flora und Fauna auf dem Frankfurter Flughafen

Vorlagentyp: B

Bericht

Der Unteren Naturschutzbehörde sind keine regelmäßigen oder systematischen Kartierungen von Pflanzen auf dem Gelände des Frankfurter Flughafens bekannt. Aus Erhebungen des Jahres 2004, die auch für die Erstellung des Arten- und Biotopschutzkonzepts der Stadt Frankfurt am Main (2021) verwendet wurden, ergibt sich, dass die Freiflächen überwiegend von Pflanzen der einjährigen Ruderalgesellschaften, Sandmagerrasen, Borstgrasrasen und Heiden sowie Ansaaten geprägt sind. Allgemein und weit verbreitete Arten nährstoffarmer, saurer Standorte kommen vor. Darüber hinaus sind einige Neophyten (Neubürger) sowie verwilderte Gartenpflanzen zu finden. Nach der genannten Erhebung aus dem Jahr 2004 ist ein kleiner Anteil auch gefährdeter, im Rückgang befindlicher und geschützter Arten vorzufinden. Die wertvollsten Pflanzengesellschaften sind Gesellschaften der Sandtrockenrasen, die einen großen Anteil an gefährdeten, rückläufigen und bemerkenswerten Pflanzenarten aufweisen. Pflanzenarten wie Frühe Haferschmiele oder Frühlings-Spergel, die im Erhebungsjahr häufiger vorkamen, sind im restlichen Stadtgebiet extrem selten geworden. Da die Bestände gerade durch die Pflege der Flächen entsprechend gewachsen sind, ist die Beibehaltung entsprechender Pflegemaßnahmen sinnvoll. Spezielle Schutzmaßnahmen sind daher nicht erforderlich. Trockenrasen sind zudem pauschal nach § 30 Bundesnaturschutzgesetz gesetzlich geschützte Biotope und dürfen demensprechend weder zerstört noch erheblich beeinträchtigt werden. Die auf den mageren und trockenen Sandböden lückigen, blütenreichen, oft sandmager-rasenähnlichen Vegetationsgesellschaften (Komplexe aus Magerrasen, Borstgrasrasen, Sandtrockenrasen, Zwergstrauchheiden, Rohbodenflächen, extensiv genutztes, artenreiches Grünland), die zwischen den Rollbahnen wachsen, sind von besonderer Bedeutung für Flora und Fauna und bilden wichtige Rückzugsräume für entsprechend spezialisierte Arten.

Beratungsverlauf 3 Sitzungen

Sitzung 18
OBR 5
TO I, TOP 54
Zurückgestellt / Beraten
Die Vorlage B 35 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
Zustimmung:
Alle
Sitzung 16
Ausschusses für Klima- und Umweltschutz
TO I, TOP 24
Angenommen
nicht auf TO Die Vorlage B 35 (Zwischenbericht) dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)
Zustimmung:
Grüne CDU SPD Linke FDP AFD VOLT ÖkoLinX-ELF BFF-BIG
Ablehnung:
FRAKTION Gartenpartei
Sitzung 19
OBR 5
TO I, TOP 16
Angenommen
Anregung an den Magistrat OM 3778 2023 1. Die Vorlage B 35 wird unter Hinweis auf OM 3778 zurückgewiesen. 2. Die Vorlage OF 685/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.
Zustimmung:
CDU SPD FDP Alle
Ablehnung:
Grüne AFD