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Brückensanierungen

Vorlagentyp: B

Inhalt

Bericht des Magistrats vom 17.08.2012, B 356

Betreff: Brückensanierungen Vorgang: A 154/12 FDP Zu Frage 1: Der "Sanierungsstau" hat sich in der Zwischenzeit verschärft. Das hat vereinzelt dazu geführt, dass kurzfristige Notmaßnahmen an Bauwerken zur Sicherstellung der Verkehrssicherheit erforderlich wurden. Die konventionelle Instandsetzung der dringlichsten Vorhaben werden - im Wesentlichen auf der Basis der im Zuge des ÖPP-Projektes erarbeiteten Grundlagen - vorbereitet beziehungsweise begonnen. Zu Frage 2: Der "Substanzverlust und somit Werteverzehr" lässt sich nicht konkret als Geldwert fassen. Generell lässt sich sagen, dass sich durch eine unzureichende bzw. zu späte Unterhaltung die Restnutzungsdauer der Bauwerke verringert. Zu Frage 3: Eine kurzfristige Umsetzung/Realisierung der Sanierungsmaßnahmen ist bei einer Reihe von Bauwerken zwingend erforderlich, daher ist eine Beschleunigung des Verfahrensverlaufes anzustreben um Bauwerkssperrungen zu vermeiden. Im Hinblick auf die aktuelle Finanzlage kann es leider nicht ausgeschlossen werden, dass es bei einzelnen Brückenbauwerken temporär zu Provisorien und Perioden mit Geschwindigkeits- oder Tonnagebeschränkungen kommen kann. Zu Frage 4: Aufgrund der Art, der Größe und der Komplexität des Projektes sind spezifische Anfragen zu allen Aspekten des Projektes (Vergütung, Finanzierung, Technik, usw.) Bestandteil des Bieterverfahrens. Diese Fragen dienen im Wesentlichen der beiderseitigen Risikominimierung und stellen keine Besonderheit des ÖPP-Projektes Ingenieurbauwerke der Stadt Frankfurt am Main dar. Es wurden ca. 750 Bieterfragen schriftlich eingereicht und beantwortet. Des Weiteren wurden mehrere Bieterinformationsgespräche durchgeführt. Zu Frage 5: Im Zuge des laufenden Ausschreibungsverfahrens wurden folgende ergänzende Bauwerksuntersuchungen durchgeführt bzw. veranlasst:

  1. Vertiefte Chlorid- und Karbonatisierungsuntersuchungen aller Betonbauwerke

  2. Bodentechnische Untersuchungen inkl. Entsorgungstechnischer Einstufung des Bodenmaterials der beiden folgenden Maßnahmen: - Neubau einer Lärmschutzwand entlang der BAB A 661 im Bereich östlich der Friedberger Landstraße - Ersatzneubau BW 014 d - Fußgängerbrücke über die Nidda

  3. Erweiterte Hauptprüfung aller Bauwerke gemäß DIN 1076 und Bewertung/Einstufung gemäß dem projektspezifischen Schadenskatalog

  4. "Nachrechnung" der Statik von neun Spannbetonbrücken gemäß Handlungsanweisung zur Gefährdung älterer Spannbetonbrücken durch Spannungsrisskorrosion Zu Frage 6: Die Untersuchung der Bauwerke im Vorfeld hat sich an den üblichen (konventionellen) Bauwerks-Prüfungen des Brückenbaus sowie an den Erfahrungswerten orientiert, die bei laufenden und abgeschlossenen ÖPP-Projekten im Hochbau gesammelt worden sind. Die anbietenden Unternehmen des Tief- und Brückenbaus haben sich weit überwiegend außerstande erklärt, in mit dem Hochbau vergleichbarer Weise durch eigene Einschätzungen des Bauwerkbestands ausreichende Angebotsgrundlagen zu schaffen. Zur Minderung des Bestandsrisikos wurden die ergänzenden Untersuchungen vorgenommen. Zu Frage 7: Bisherige Zeitplanungen sind vor dem Hintergrund der aktuellen Beschlusslage obsolet geworden. Der Magistrat wird eine nunmehr neu zu erstellende Zeitplanung für die konventionelle Realisierung der Bauwerkssanierungen baldmöglichst vorlegen.