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Brückensanierungen

Vorlagentyp: B

Inhalt

S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 17.08.2012, B 356 Betreff: Brückensanierungen Vorgang: A 154/12 FDP Zu Frage 1: Der "Sanierungsstau" hat sich in der Zwischenzeit verschärft. Das hat vereinzelt dazu geführt, dass kurzfristige Notmaßnahmen an Bauwerken zur Sicherstellung der Verkehrssicherheit erforderlich wurden. Die konventionelle Instandsetzung der dringlichsten Vorhaben werden - im Wesentlichen auf der Basis der im Zuge des ÖPP-Projektes erarbeiteten Grundlagen - vorbereitet beziehungsweise begonnen. Zu Frage 2: Der "Substanzverlust und somit Werteverzehr" lässt sich nicht konkret als Geldwert fassen. Generell lässt sich sagen, dass sich durch eine unzureichende bzw. zu späte Unterhaltung die Restnutzungsdauer der Bauwerke verringert. Zu Frage 3: Eine kurzfristige Umsetzung/Realisierung der Sanierungsmaßnahmen ist bei einer Reihe von Bauwerken zwingend erforderlich, daher ist eine Beschleunigung des Verfahrensverlaufes anzustreben um Bauwerkssperrungen zu vermeiden. Im Hinblick auf die aktuelle Finanzlage kann es leider nicht ausgeschlossen werden, dass es bei einzelnen Brückenbauwerken temporär zu Provisorien und Perioden mit Geschwindigkeits- oder Tonnagebeschränkungen kommen kann. Zu Frage 4: Aufgrund der Art, der Größe und der Komplexität des Projektes sind spezifische Anfragen zu allen Aspekten des Projektes (Vergütung, Finanzierung, Technik, usw.) Bestandteil des Bieterverfahrens. Diese Fragen dienen im Wesentlichen der beiderseitigen Risikominimierung und stellen keine Besonderheit des ÖPP-Projektes Ingenieurbauwerke der Stadt Frankfurt am Main dar. Es wurden ca. 750 Bieterfragen schriftlich eingereicht und beantwortet. Des Weiteren wurden mehrere Bieterinformationsgespräche durchgeführt. Zu Frage 5: Im Zuge des laufenden Ausschreibungsverfahrens wurden folgende ergänzende Bauwerksuntersuchungen durchgeführt bzw. veranlasst: 1. Vertiefte Chlorid- und Karbonatisierungsuntersuchungen aller Betonbauwerke 2. Bodentechnische Untersuchungen inkl. Entsorgungstechnischer Einstufung des Bodenmaterials der beiden folgenden Maßnahmen: - Neubau einer Lärmschutzwand entlang der BAB A 661 im Bereich östlich der Friedberger Landstraße - Ersatzneubau BW 014 d - Fußgängerbrücke über die Nidda 3. Erweiterte Hauptprüfung aller Bauwerke gemäß DIN 1076 und Bewertung/Einstufung gemäß dem projektspezifischen Schadenskatalog 4. "Nachrechnung" der Statik von neun Spannbetonbrücken gemäß Handlungsanweisung zur Gefährdung älterer Spannbetonbrücken durch Spannungsrisskorrosion Zu Frage 6: Die Untersuchung der Bauwerke im Vorfeld hat sich an den üblichen (konventionellen) Bauwerks-Prüfungen des Brückenbaus sowie an den Erfahrungswerten orientiert, die bei laufenden und abgeschlossenen ÖPP-Projekten im Hochbau gesammelt worden sind. Die anbietenden Unternehmen des Tief- und Brückenbaus haben sich weit überwiegend außerstande erklärt, in mit dem Hochbau vergleichbarer Weise durch eigene Einschätzungen des Bauwerkbestands ausreichende Angebotsgrundlagen zu schaffen. Zur Minderung des Bestandsrisikos wurden die ergänzenden Untersuchungen vorgenommen. Zu Frage 7: Bisherige Zeitplanungen sind vor dem Hintergrund der aktuellen Beschlusslage obsolet geworden. Der Magistrat wird eine nunmehr neu zu erstellende Zeitplanung für die konventionelle Realisierung der Bauwerkssanierungen baldmöglichst vorlegen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anfrage vom 07.05.2012, A 154 Anregung an den Magistrat vom 27.09.2012, OM 1567 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Beratung im Ortsbeirat: 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10, 11, 12, 13, 14, 15, 16 Zuständige sonstige Gremien: KAV Versandpaket: 22.08.2012 Beratungsergebnisse: 14. Sitzung des OBR 1 am 18.09.2012, TO I, TOP 20 Beschluss: Die Vorlage B 356 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 14. Sitzung des OBR 14 am 24.09.2012, TO I, TOP 14 Beschluss: Die Vorlage B 356 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 15. Sitzung des OBR 2 am 24.09.2012, TO I, TOP 31 Beschluss: Die Vorlage B 356 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 18. Sitzung der KAV am 24.09.2012, TO II, TOP 101 Beschluss: Die Vorlage B 356 dient zur Kenntnis. 14. Sitzung des OBR 11 am 24.09.2012, TO II, TOP 3 Beschluss: Die Vorlage B 356 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 14. Sitzung des OBR 13 am 25.09.2012, TO I, TOP 14 Beschluss: Die Vorlage B 356 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 14. Sitzung des OBR 4 am 25.09.2012, TO II, TOP 5 Beschluss: Die Vorlage B 356 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 14. Sitzung des OBR 6 am 25.09.2012, TO I, TOP 34 Beschluss: Die Vorlage B 356 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 15. Sitzung des OBR 10 am 25.09.2012, TO II, TOP 22 Beschluss: Die Vorlage B 356 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 14. Sitzung des OBR 16 am 25.09.2012, TO I, TOP 23 Beschluss: Die Vorlage B 356 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung SPD 16. Sitzung des OBR 7 am 26.09.2012, TO II, TOP 3 Beschluss: Die Vorlage B 356 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 14. Sitzung des OBR 3 am 27.09.2012, TO II, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage B 356 wird auf Wunsch der SPD bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 14. Sitzung des OBR 8 am 27.09.2012, TO I, TOP 26 Beschluss: Die Vorlage B 356 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 14. Sitzung des OBR 9 am 27.09.2012, TO II, TOP 14 Beschluss: Die Vorlage B 356 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 14. Sitzung des OBR 12 am 28.09.2012, TO I, TOP 21 Beschluss: Die Vorlage B 356 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 14. Sitzung des OBR 5 am 28.09.2012, TO I, TOP 48 Beschluss: Die Vorlage B 356 dient zur Kenntnis. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, FDP, LINKE. und FREIE WÄHLER gegen FAG (= Zurückweisung) 15. Sitzung des OBR 15 am 28.09.2012, TO I, TOP 17 Beschluss: Die Vorlage B 356 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 14. Sitzung des Verkehrsausschusses am 06.11.2012, TO I, TOP 21 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 356 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten und RÖMER 15. Sitzung des OBR 3 am 08.11.2012, TO II, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage B 356 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung LINKE. Beschlussausfertigung(en): § 2271, 14. Sitzung des Verkehrsausschusses vom 06.11.2012 Aktenzeichen: 66 6