Brückensanierungen
Vorlagentyp: B
Inhalt
S A C H S T A N D :
Bericht des Magistrats vom 17.08.2012, B
356 Betreff:
Brückensanierungen Vorgang: A 154/12 FDP Zu Frage 1: Der "Sanierungsstau" hat sich in der
Zwischenzeit verschärft. Das hat vereinzelt dazu geführt, dass kurzfristige
Notmaßnahmen an Bauwerken zur Sicherstellung der Verkehrssicherheit
erforderlich wurden. Die konventionelle Instandsetzung der dringlichsten
Vorhaben werden - im Wesentlichen auf der Basis der im Zuge des ÖPP-Projektes
erarbeiteten Grundlagen - vorbereitet beziehungsweise begonnen. Zu Frage 2: Der "Substanzverlust und somit Werteverzehr" lässt
sich nicht konkret als Geldwert fassen. Generell lässt sich sagen, dass sich
durch eine unzureichende bzw. zu späte Unterhaltung die Restnutzungsdauer der
Bauwerke verringert. Zu Frage 3: Eine kurzfristige Umsetzung/Realisierung der
Sanierungsmaßnahmen ist bei einer Reihe von Bauwerken zwingend erforderlich,
daher ist eine Beschleunigung des Verfahrensverlaufes anzustreben um
Bauwerkssperrungen zu vermeiden. Im Hinblick auf die aktuelle Finanzlage kann
es leider nicht ausgeschlossen werden, dass es bei einzelnen Brückenbauwerken
temporär zu Provisorien und Perioden mit Geschwindigkeits- oder
Tonnagebeschränkungen kommen kann. Zu Frage 4: Aufgrund der Art, der Größe und der Komplexität des
Projektes sind spezifische Anfragen zu allen Aspekten des Projektes (Vergütung,
Finanzierung, Technik, usw.) Bestandteil des Bieterverfahrens. Diese Fragen
dienen im Wesentlichen der beiderseitigen Risikominimierung und stellen keine
Besonderheit des ÖPP-Projektes Ingenieurbauwerke der Stadt Frankfurt am Main
dar. Es wurden ca. 750 Bieterfragen
schriftlich eingereicht und beantwortet. Des Weiteren wurden mehrere
Bieterinformationsgespräche durchgeführt. Zu Frage 5: Im Zuge des laufenden Ausschreibungsverfahrens
wurden folgende ergänzende Bauwerksuntersuchungen durchgeführt bzw.
veranlasst: 1. Vertiefte Chlorid- und
Karbonatisierungsuntersuchungen aller Betonbauwerke 2. Bodentechnische Untersuchungen inkl.
Entsorgungstechnischer Einstufung des Bodenmaterials der beiden folgenden
Maßnahmen: - Neubau einer
Lärmschutzwand entlang der BAB A 661 im Bereich östlich der Friedberger
Landstraße - Ersatzneubau BW
014 d - Fußgängerbrücke über die Nidda 3. Erweiterte Hauptprüfung aller Bauwerke gemäß DIN
1076 und Bewertung/Einstufung gemäß dem projektspezifischen Schadenskatalog
4. "Nachrechnung" der Statik von
neun Spannbetonbrücken gemäß Handlungsanweisung zur Gefährdung älterer
Spannbetonbrücken durch Spannungsrisskorrosion Zu Frage 6: Die Untersuchung der Bauwerke im Vorfeld hat sich an
den üblichen (konventionellen) Bauwerks-Prüfungen des Brückenbaus sowie an den
Erfahrungswerten orientiert, die bei laufenden und abgeschlossenen
ÖPP-Projekten im Hochbau gesammelt worden sind. Die anbietenden Unternehmen des Tief- und
Brückenbaus haben sich weit überwiegend außerstande erklärt, in mit dem Hochbau
vergleichbarer Weise durch eigene Einschätzungen des Bauwerkbestands
ausreichende Angebotsgrundlagen zu schaffen. Zur Minderung des Bestandsrisikos
wurden die ergänzenden Untersuchungen vorgenommen. Zu Frage 7: Bisherige Zeitplanungen sind vor dem Hintergrund der
aktuellen Beschlusslage obsolet geworden. Der Magistrat wird eine nunmehr neu
zu erstellende Zeitplanung für die konventionelle Realisierung der
Bauwerkssanierungen baldmöglichst vorlegen. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anfrage vom
07.05.2012, A 154
Anregung an
den Magistrat vom 27.09.2012, OM 1567
Zuständige Ausschüsse:
Verkehrsausschuss Beratung im Ortsbeirat: 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9,
10, 11, 12, 13, 14, 15, 16 Zuständige sonstige Gremien:
KAV
Versandpaket: 22.08.2012 Beratungsergebnisse: 14. Sitzung des OBR 1
am 18.09.2012, TO I, TOP 20 Beschluss: Die Vorlage B 356
dient zur Kenntnis.
Abstimmung: Einstimmige
Annahme 14. Sitzung des OBR
14 am 24.09.2012, TO I, TOP 14 Beschluss: Die Vorlage B 356
dient zur Kenntnis.
Abstimmung: Einstimmige
Annahme 15. Sitzung des OBR 2
am 24.09.2012, TO I, TOP 31 Beschluss: Die Vorlage B 356
dient zur Kenntnis.
Abstimmung: Einstimmige
Annahme 18. Sitzung der KAV am 24.09.2012, TO
II, TOP 101 Beschluss: Die Vorlage B 356
dient zur Kenntnis. 14. Sitzung des OBR
11 am 24.09.2012, TO II, TOP 3 Beschluss: Die Vorlage B 356
dient zur Kenntnis.
Abstimmung: Einstimmige
Annahme 14. Sitzung des OBR
13 am 25.09.2012, TO I, TOP 14 Beschluss: Die Vorlage B 356
dient zur Kenntnis.
Abstimmung: Einstimmige
Annahme 14. Sitzung des OBR 4
am 25.09.2012, TO II, TOP 5 Beschluss: Die Vorlage B 356
dient zur Kenntnis.
Abstimmung: Einstimmige
Annahme 14. Sitzung des OBR 6
am 25.09.2012, TO I, TOP 34 Beschluss: Die Vorlage B 356
dient zur Kenntnis.
Abstimmung: Einstimmige
Annahme 15. Sitzung des OBR
10 am 25.09.2012, TO II, TOP 22 Beschluss: Die Vorlage B 356
dient zur Kenntnis.
Abstimmung: Einstimmige
Annahme 14. Sitzung des OBR
16 am 25.09.2012, TO I, TOP 23 Beschluss: Die Vorlage B 356
dient zur Kenntnis.
Abstimmung: Annahme bei
Enthaltung SPD 16. Sitzung des OBR 7
am 26.09.2012, TO II, TOP 3 Beschluss: Die Vorlage B 356
dient zur Kenntnis.
Abstimmung: Einstimmige
Annahme 14. Sitzung des OBR 3
am 27.09.2012, TO II, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage B 356
wird auf Wunsch der SPD bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung
zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige
Annahme 14. Sitzung des OBR 8
am 27.09.2012, TO I, TOP 26 Beschluss: Die Vorlage B 356
dient zur Kenntnis.
Abstimmung: Einstimmige
Annahme 14. Sitzung des OBR 9
am 27.09.2012, TO II, TOP 14 Beschluss: Die Vorlage B 356
dient zur Kenntnis.
Abstimmung: Einstimmige
Annahme 14. Sitzung des OBR
12 am 28.09.2012, TO I, TOP 21 Beschluss: Die Vorlage B 356
dient zur Kenntnis.
Abstimmung: Einstimmige
Annahme 14. Sitzung des OBR 5
am 28.09.2012, TO I, TOP 48 Beschluss: Die Vorlage B 356
dient zur Kenntnis.
Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD,
FDP, LINKE. und FREIE WÄHLER gegen FAG (= Zurückweisung)
15. Sitzung des OBR
15 am 28.09.2012, TO I, TOP 17 Beschluss: Die Vorlage B 356
dient zur Kenntnis.
Abstimmung: Einstimmige
Annahme 14. Sitzung des
Verkehrsausschusses am 06.11.2012, TO I, TOP 21 Beschluss: nicht auf TO
Die Vorlage B 356
dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)
Abstimmung:
CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten und
RÖMER 15. Sitzung des OBR 3
am 08.11.2012, TO II, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage B 356
dient zur Kenntnis.
Abstimmung: Annahme bei
Enthaltung LINKE. Beschlussausfertigung(en): § 2271, 14. Sitzung
des Verkehrsausschusses vom 06.11.2012 Aktenzeichen: 66 6