Untersuchung von Straßenverkehrsunfällen
Bericht
Dem Magistrat erscheint die Uko und ihre Arbeitsweise - wie sie im Bericht vom 12.03.2021, B 99, beschrieben ist - geeignet, um die Aufgaben einer Kommission, welche die systematische Reduzierung der Unfälle mit Toten und Schwerverletzten als Ziel hat, umzusetzen. Die Auswertungen zu Unfallhäufungsstellen im Jahresbericht der Uko dient nicht der Analyse von Verkehrsunfällen, sondern der (statistischen) Übersicht und Vergleichbarkeit. Die Beschreibung, Analyse und Herausarbeitung von Maßnahmen zur Beseitigung von Unfallhäufungsstellen werden nach jeder Sitzung der Uko in Sitzungsprotokollen schriftlich festgehalten und dokumentiert (s. B 99/21). Unfallhäufungsstellen sind Bereiche im Straßennetz, in denen sich wiederholt Unfälle ereignen. Das Erkennen von Unfallhäufungsstellen erfolgt mittels Grenzwerten, die bundeseinheitlich festgelegt sind. Ein Grenzwert ist beispielsweise: 5 Verkehrsunfälle in 12 Monaten bei annähernd gleichen Verkehrsbedingungen (hell, dunkel, Dämmerung, trocken, nass) an einem Konfliktpunkt (Kreuzung, Kurve, Strecke). Das bedeutet, dass nicht jeder Unfall (mit der Ausnahme von tödlichen Unfällen) auch von der Uko behandelt wird, sondern erst, wenn ein bestimmter Schwellenwert erreicht wird. Die Uko hat keinen präventiven Charakter, vielmehr sollen die von der Uko beschlossenen Maßnahmen das erneute Auftreten weiterer Verkehrsunfälle an bekannten Unfallhäufungsstellen verhindern. Sofern der Ortsbeirat mit der Darstellungsweise beziehungsweise mit der Ausarbeitung der Maßnahmen zur Beseitigung einer Unfallhäufungsstelle im Jahresbericht nicht einverstanden ist, ist er eingeladen, sich direkt mit der Uko in Verbindung zu setzen, um sich über bestimmte Unfallhäufungsstellen zu informieren.