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Untersuchung von Straßenverkehrsunfällen

Vorlagentyp: B

Bericht

Dem Magistrat erscheint die Uko und ihre Arbeitsweise - wie sie im Bericht vom 12.03.2021, B 99, beschrieben ist - geeignet, um die Aufgaben einer Kommission, welche die systematische Reduzierung der Unfälle mit Toten und Schwerverletzten als Ziel hat, umzusetzen. Die Auswertungen zu Unfallhäufungsstellen im Jahresbericht der Uko dient nicht der Analyse von Verkehrsunfällen, sondern der (statistischen) Übersicht und Vergleichbarkeit. Die Beschreibung, Analyse und Herausarbeitung von Maßnahmen zur Beseitigung von Unfallhäufungsstellen werden nach jeder Sitzung der Uko in Sitzungsprotokollen schriftlich festgehalten und dokumentiert (s. B 99/21). Unfallhäufungsstellen sind Bereiche im Straßennetz, in denen sich wiederholt Unfälle ereignen. Das Erkennen von Unfallhäufungsstellen erfolgt mittels Grenzwerten, die bundeseinheitlich festgelegt sind. Ein Grenzwert ist beispielsweise: 5 Verkehrsunfälle in 12 Monaten bei annähernd gleichen Verkehrsbedingungen (hell, dunkel, Dämmerung, trocken, nass) an einem Konfliktpunkt (Kreuzung, Kurve, Strecke). Das bedeutet, dass nicht jeder Unfall (mit der Ausnahme von tödlichen Unfällen) auch von der Uko behandelt wird, sondern erst, wenn ein bestimmter Schwellenwert erreicht wird. Die Uko hat keinen präventiven Charakter, vielmehr sollen die von der Uko beschlossenen Maßnahmen das erneute Auftreten weiterer Verkehrsunfälle an bekannten Unfallhäufungsstellen verhindern. Sofern der Ortsbeirat mit der Darstellungsweise beziehungsweise mit der Ausarbeitung der Maßnahmen zur Beseitigung einer Unfallhäufungsstelle im Jahresbericht nicht einverstanden ist, ist er eingeladen, sich direkt mit der Uko in Verbindung zu setzen, um sich über bestimmte Unfallhäufungsstellen zu informieren.

Beratungsverlauf 5 Sitzungen

Sitzung 5
OBR 5
TO I, TOP 73
Zurückgestellt / Beraten
Die Vorlage B 337 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
Zustimmung:
Alle
Sitzung 6
OBR 5
TO I, TOP 12
Zurückgestellt / Beraten
a) Die Vorlage B 337 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen.
Zustimmung:
Alle
Sitzung 3
Ausschusses für Mobilität und Smart-City
TO I, TOP 18
Angenommen
nicht auf TO Die Vorlage B 337 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)
Zustimmung:
Grüne CDU SPD Linke FDP VOLT BFF-BIG FRAKTION
Ablehnung:
ÖkoLinX-ELF AFD
Sitzung 7
OBR 5
TO I, TOP 14
Zurückgestellt / Beraten
a) Die Vorlage B 337 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen.
Zustimmung:
Alle
Sitzung 8
OBR 5
TO I, TOP 26
Angenommen
Die Vorlage B 337 dient zur Kenntnis.
Zustimmung:
CDU SPD FDP BFF
Ablehnung:
Grüne