Benennung einer Straße oder eines Platzes nach der Partnerstadt Eskisehir
Bericht
Die Benennung von Straßen oder Plätzen nach den Namen von Partnerstädten ist generell zu begrüßen. Sie ist geeignet, die Idee der Städtepartnerschaft zu kommunizieren und den Bekanntheitsgrad der einzelnen Partnerstadt in der Bevölkerung zu steigern. Die mit Städtepartnerschaften verbundenen Ziele der Völkerverständigung und der internationalen Begegnung werden gefördert. In diesem Sinn wird die Anregung der Kommunalen Ausländer- und Ausländerinnenvertretung (KAV) begrüßt, eine Straße nach der türkischen Partnerstadt Eskişehir zu benennen. Nach acht von den insgesamt 17 Frankfurter Partnerstädten (Städtepartnerschaften, Städtefreundschaften, Städtekooperationen) wurden bereits Straßen benannt. Nach dem Leitfaden zur Straßenbenennung in Frankfurt am Main sollen Straßennamen eindeutig, gut verständlich und einprägsam sein. Namen, die zu Verwechslungen, Missdeutungen oder Ähnlichem Anlass geben, sind zu vermeiden. Die sich hieraus ergebenden Bedenken des Magistrats hinsichtlich phonetischer Herausforderungen im täglichen Umgang mit dem sich ergebenden Straßennamen wurden eingehend geprüft. Bei Frankfurter Straßennamen finden häufig Exonyme der deutschen Sprache für fremdsprachige Ortsnamen Verwendung. Nach dem Ständigen Ausschuss für geographische Namen (StAGN) beim Bundesamt für Kartographie und Geodäsie (BKG) gibt es zur Partnerstadt Eskişehir jedoch kein deutsches Exonym. Es wird daher empfohlen, das Straßennamenschild in Originalschreibweise (inkl. Cedille) zu verfassen. Bei Bedenken zur Aussprache des Namens besteht die Möglichkeit mittels eines Zusatzschildes Aussprachhilfe zu geben. Des Weiteren sind die ersten vier Buchstaben des Namens mit keinem Ausspracheproblem verbunden. Mit der Suchfunktion sollte den Leitstellen bereits über diese vier Buchstaben eine genaue Zuordnung der Straße möglich seien. Die heutige Hard- und Software ist darauf eingestellt, die Originalschreibweise (inkl. Cedille) umzusetzen. Wie sich aus der Prüfung des Namens ergeben hat, ist eine Benennung einer Straße oder eines Platzes nach dem Namen der Partnerstadt Eskişehir grundsätzlich möglich. Zum derzeitigen Zeitpunkt sind dem Magistrat jedoch keine unbenannten Straßen oder Plätze bekannt, die für diese Benennung angemessen wären. Darüber hinaus liegt die Zuständigkeit für die Benennung von Straßen, Wegen und Plätzen entsprechend der Geschäftsordnung der Ortsbeiräte in Frankfurt a.M. bei den 16 Ortsbeiräten. Der Magistrat wird den Städtenamen Eskişehir daher in das beim Stadtvermessungsamt geführte Verzeichnis der vorgeschlagenen Namen (Vorschlagsliste) aufnehmen. Der relativ großen Anzahl von bereits in der Vorschlagsliste enthaltenen Namen steht jedoch regelmäßig nur eine geringe Anzahl von neu zu benennenden Straßen gegenüber. Daher lässt sich eine Aussage über den Zeitpunkt der Realisierung des Vorschlags leider nicht treffen.
Beratungsverlauf 15 Sitzungen
Einstimmige Annahme
CDU, SPD, GRÜNE, FDP, LINKE. und Piraten gegen BFF (= Zurückweisung)
CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., BFF, FRAKTION und FRANKFURTER (= Kenntnis)