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Benennung einer Straße oder eines Platzes nach der Partnerstadt Eskisehir

Vorlagentyp: B

Bericht

Die Benennung von Straßen oder Plätzen nach den Namen von Partnerstädten ist generell zu begrüßen. Sie ist geeignet, die Idee der Städtepartnerschaft zu kommunizieren und den Bekanntheitsgrad der einzelnen Partnerstadt in der Bevölkerung zu steigern. Die mit Städtepartnerschaften verbundenen Ziele der Völkerverständigung und der internationalen Begegnung werden gefördert. In diesem Sinn wird die Anregung der Kommunalen Ausländer- und Ausländerinnenvertretung (KAV) begrüßt, eine Straße nach der türkischen Partnerstadt Eskişehir zu benennen. Nach acht von den insgesamt 17 Frankfurter Partnerstädten (Städtepartnerschaften, Städtefreundschaften, Städtekooperationen) wurden bereits Straßen benannt. Nach dem Leitfaden zur Straßenbenennung in Frankfurt am Main sollen Straßennamen eindeutig, gut verständlich und einprägsam sein. Namen, die zu Verwechslungen, Missdeutungen oder Ähnlichem Anlass geben, sind zu vermeiden. Die sich hieraus ergebenden Bedenken des Magistrats hinsichtlich phonetischer Herausforderungen im täglichen Umgang mit dem sich ergebenden Straßennamen wurden eingehend geprüft. Bei Frankfurter Straßennamen finden häufig Exonyme der deutschen Sprache für fremdsprachige Ortsnamen Verwendung. Nach dem Ständigen Ausschuss für geographische Namen (StAGN) beim Bundesamt für Kartographie und Geodäsie (BKG) gibt es zur Partnerstadt Eskişehir jedoch kein deutsches Exonym. Es wird daher empfohlen, das Straßennamenschild in Originalschreibweise (inkl. Cedille) zu verfassen. Bei Bedenken zur Aussprache des Namens besteht die Möglichkeit mittels eines Zusatzschildes Aussprachhilfe zu geben. Des Weiteren sind die ersten vier Buchstaben des Namens mit keinem Ausspracheproblem verbunden. Mit der Suchfunktion sollte den Leitstellen bereits über diese vier Buchstaben eine genaue Zuordnung der Straße möglich seien. Die heutige Hard- und Software ist darauf eingestellt, die Originalschreibweise (inkl. Cedille) umzusetzen. Wie sich aus der Prüfung des Namens ergeben hat, ist eine Benennung einer Straße oder eines Platzes nach dem Namen der Partnerstadt Eskişehir grundsätzlich möglich. Zum derzeitigen Zeitpunkt sind dem Magistrat jedoch keine unbenannten Straßen oder Plätze bekannt, die für diese Benennung angemessen wären. Darüber hinaus liegt die Zuständigkeit für die Benennung von Straßen, Wegen und Plätzen entsprechend der Geschäftsordnung der Ortsbeiräte in Frankfurt a.M. bei den 16 Ortsbeiräten. Der Magistrat wird den Städtenamen Eskişehir daher in das beim Stadtvermessungsamt geführte Verzeichnis der vorgeschlagenen Namen (Vorschlagsliste) aufnehmen. Der relativ großen Anzahl von bereits in der Vorschlagsliste enthaltenen Namen steht jedoch regelmäßig nur eine geringe Anzahl von neu zu benennenden Straßen gegenüber. Daher lässt sich eine Aussage über den Zeitpunkt der Realisierung des Vorschlags leider nicht treffen.

Beratungsverlauf 18 Sitzungen

Sitzung 43
KAV
TO II, TOP 10
Angenommen
Die Vorlage B 335 dient zur Kenntnis.
Sitzung 42
OBR 14
TO I, TOP 26
Zurückgestellt / Beraten
Die Vorlage B 335 wird zurückgewiesen.
Zustimmung:
Alle
Sitzung 41
OBR 7
TO II, TOP 15
Angenommen
Die Vorlage B 335 dient zur Kenntnis.
Zustimmung:
Alle
Sitzung 42
OBR 13
TO I, TOP 16
Angenommen
Die Vorlage B 335 dient zur Kenntnis.
Zustimmung:
Alle
Sitzung 42
OBR 4
TO II, TOP 25
Angenommen
Die Vorlage B 335 dient zur Kenntnis.
Zustimmung:
Alle
Sitzung 41
OBR 6
TO I, TOP 43
Angenommen
Die Vorlage B 335 dient zur Kenntnis.
Zustimmung:
Alle
Sitzung 42
OBR 10
TO II, TOP 38
Angenommen
Die Vorlage B 335 dient zur Kenntnis.
Zustimmung:
Alle
Sitzung 42
OBR 1
TO I, TOP 81
Angenommen
Die Vorlage B 335 dient zur Kenntnis.
Zustimmung:
Alle
Sitzung 40
OBR 8
TO I, TOP 29
Angenommen
Die Vorlage B 335 dient zur Kenntnis.
Zustimmung:
Alle
Sitzung 41
OBR 15
TO I, TOP 25
Angenommen
Die Vorlage B 335 dient zur Kenntnis.
Zustimmung:
Alle
Sitzung 42
OBR 5
TO I, TOP 80
Angenommen
Die Vorlage B 335 dient zur Kenntnis.
Zustimmung:
Alle
Sitzung 42
OBR 2
TO I, TOP 45
Angenommen
Die Vorlage B 335 dient zur Kenntnis.
Zustimmung:
CDU SPD Grüne FDP Linke Piraten
Ablehnung:
BFF
Sitzung 40
OBR 11
TO II, TOP 11
Angenommen
Die Vorlage B 335 dient zur Kenntnis.
Zustimmung:
Alle
Sitzung 39
OBR 16
TO I, TOP 20
Angenommen
Die Vorlage B 335 dient zur Kenntnis.
Zustimmung:
Annahme Bei Enthaltung Wbe
Sitzung 41
OBR 9
TO II, TOP 9
Angenommen
Die Vorlage B 335 dient zur Kenntnis.
Zustimmung:
Alle
Sitzung 41
OBR 3
TO II, TOP 43
Angenommen
Die Vorlage B 335 dient zur Kenntnis.
Zustimmung:
Alle
Sitzung 41
OBR 12
TO I, TOP 67
Angenommen
Die Vorlage B 335 dient zur Kenntnis.
Zustimmung:
Alle
Sitzung 41
Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau
TO I, TOP 36
Angenommen
nicht auf TO Die Vorlage B 335 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)
Zustimmung:
CDU SPD Grüne AFD Linke BFF FRAKTION Frankfurter
Ablehnung:
FDP