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Renaturierung des Fechenheimer Mainbogens: Kompensationsmaßnahmen hier umsetzen, Ackerflächen schonen

Vorlagentyp: B

Inhalt

Bericht des Magistrats vom 11.09.2015, B 326

Betreff: Renaturierung des Fechenheimer Mainbogens: Kompensationsmaßnahmen hier umsetzen, Ackerflächen schonen Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 29.01.2015, § 5508 - NR 1108/15 CDU und GRÜNE - Zu Ziffer 1: Auf Grundlage des Stadtverordnetenbeschlusses § 5508 vom 29.01.2015 zum Flurbereinigungsverfahren Fechenheimer Mainbogen hat das Amt für Bodenmanagement in Büdingen dieses Verfahren im Frühjahr 2015 eingeleitet. Aktuell erfolgt die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange durch das zuständige Fachamt. Zu Ziffer 2a: Die Vorgabe, die beabsichtigten Renaturierungsmaßnahmen im Fechenheimer Mainbogen als Kompensationsmaßnahmen zu nutzen und damit an anderer Stelle Ackerflächen als potenzielle Kompensationsflächen zu schonen, wird vom Magistrat begrüßt. Da im Bebauungsplanverfahren Flächen und Maßnahmen als naturschutzrechtlicher Ausgleich direkt zuzuordnen sind, ist unbedingt der Zeitlauf der projektierten Kompensationsmaßnahmen zu berücksichtigen. Spätestens bei Satzungsbeschluss eines Bebauungsplans muss die Flächenverfügbarkeit und Genehmigung der beabsichtigten Maßnahmen vorliegen. Für einen Teil der im Fechenheimer Mainbogen konzipierten Renaturierungsmaßnahmen ist diese Voraussetzung bereits erfüllt (s. Ziffer 3). Für andere Maßnahmen, insbesondere den quer durch den Mainbogen geplanten 1,7 km langen neuen Altarm, bleibt im Hinblick auf die Verwendung als Kompensationsmaßnahme das Vorankommen des soeben begonnenen Flubereinigungsverfahrens abzuwarten. Zu Ziffer 2b: Der Magistrat beabsichtigt, die städtischen Grundstücke im Fechenheimer Mainbogen zum Zweck der Pflege vorrangig an Landwirte zu verpachten oder die Pflegemaßnahmen vorrangig an Landwirte zu vergeben. Zu Ziffer 2c: Bezüglich der durch den Offenbacher Ruderverein (ORV) als Hockeyplatz genutzten Rasenfläche werden derzeit Gespräche zwischen dem Umweltamt, Unteren Naturschutzbehörde, und dem Verein geführt, um die aktuelle Genehmigungslage und den zukünftigen Bedarf zu prüfen. Eine Baugenehmigung für einen Sportplatz existiert nach aktuellem Sachstand nicht. Die Fläche wird auch nicht mehr für einen intensiven Hockeyspielbetrieb genutzt. Letzteres zeigt sich auch darin, dass die Rasenfläche von einem Golfclub als Übungsgelände genutzt wird. Mit dem betroffenen Verein wird derzeit in Bezug auf den tatsächlichen Bedarf eine einvernehmliche Lösung über die zukünftige Größe und Nutzungsmöglichkeit der Rasenfläche angestrebt. Von Seiten des ORV, der den Hauptspielbetrieb seiner Hockeyabteilung in Offenbach ausübt, besteht nach den bisherigen Gesprächen offenbar kein Bedarf an einem Ersatzsportplatz im Plangebiet oder dessen Umgebung. Da die im "Fachplan Landschaft" zum Flurbereinigungsverfahren avisierte Ersatzfläche für den Hockeyplatz aus verschiedenen Gründen wenig geeignet zu sein scheint, wird diese Fläche - auch mit Blick auf die Bedarfslage des Offenbacher Vereins - voraussichtlich planerisch aufgegeben. Aufgrund der Beschlusslage der Stadt Frankfurt am Main sind im Falle der planerischen Umwidmung von Sportanlagen generell Ersatzplanungen in die Wege zu leiten. Planungsrechtlich ist deshalb ein Ersatz-Sportfeld zu sichern und auszuweisen, wobei gemeinsam mit dem Sportamt der Stadt Frankfurt am Main eine konstruktive Lösung gegebenenfalls auch außerhalb des Fechenheimer Mainbogens zu suchen ist. Zu Ziffer 3: Als erste von mehreren seit 2013 plangenehmigten Maßnahmen hat der Magistrat zu Beginn des Jahres 2015 zwischen Carl-Ulrich-Brücke und Starkenburger Straße drei neue Altwasserteiche sowie fünf temporäre Gewässer und mehrere Uferabflachungen am Main anlegen lassen. Die neue Gewässerfläche umfasst ca. 5.000 qm. Die Maßnahmen wurden mit rund 200.000 € aus Mitteln des Umweltamtes finanziert. Zur Herstellung eines mainnah geplanten und ebenfalls plangenehmigten Altarms mit ca. 22.000 qm Wasserfläche ist beim Land Hessen ein Antrag auf Landesförderung gestellt worden. Zur Sicherstellung des städtischen Finanzierungsanteils (etwa ein Drittel der Kosten) ist im Hinblick auf eine zeitnahe Realisierung aktuell ein Vortrag an die Stadtverordnetenversammlung im Geschäftsgang. . Ein weiteres ca. 3.000 qm großes plangenehmigtes Altwasser im östlichen Fechenheimer Mainbogen ist als Ausgleich für den Ausbau der nordmainischen S-Bahn vorgesehen. Entsprechende Gespräche mit der Deutschen Bahn AG haben stattgefunden. Insgesamt wird durch die neuen vielfältigen Gewässer- und Uferstrukturen das Lebensraumangebot für die auentypische Tier- und Pflanzenwelt wesentlich erweitert.

Beratungsverlauf 3 Sitzungen

Sitzung 44
OBR 11
TO II, TOP 5
Angenommen
Die Vorlage B 326 dient zur Kenntnis.
Zustimmung:
Alle
Sitzung 44
Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau
TO I, TOP 16
Angenommen
nicht auf TO Die Vorlage B 326 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)
Zustimmung:
CDU Grüne Linke
Ablehnung:
SPD FDP BFF Römer
Sitzung 44
Ausschusses für Umwelt und Sport
TO I, TOP 17
Angenommen
nicht auf TO Die Vorlage B 326 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)
Zustimmung:
CDU Grüne Linke FDP
Ablehnung:
SPD BFF Römer