Barrierefreie Gestaltung des Riedbergplatzes und der Stadtbahnhaltestelle Uni-Campus-Riedberg
Inhalt
Bericht des Magistrats vom 16.07.2012, B 323
Betreff: Barrierefreie Gestaltung des Riedbergplatzes und der Stadtbahnhaltestelle Uni-Campus-Riedberg Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 02.02.2012, § 1192 - OA 113/11 OBR 12 - Zwischenbescheid des Magistrats vom 02.01.2013 Zwischenbericht: Einführend sei vorangestellt, dass der Magistrat als überzeugter Befürworter des barrierefreien Ausbaus stets bemüht ist, innerhalb seines Einflussbereichs dahingehende Missstände zu beseitigen oder zumindest zu verbessern. Der Magistrat bittet um Verständnis, dass die notwendigen Erörterungen zu den Anregungen des Ortsbeirats 12 (OA 113 vom 02.12.2011) im zurückliegenden Berichtszeitraum noch nicht abgeschlossen werden konnten. Grundsätzlich werden im Stadtteil Riedberg, wie im gesamten Stadtgebiet auch, alle neu zu planenden, öffentlichen Verkehrsflächen behindertengerecht ausgeführt. Auch bei den Verkehrsflächen, die gegenwärtig im Zwischenausbau hergestellt sind, werden diese im Zuge des Endausbaus mit entsprechenden Leiteinrichtungen ausgestattet. Die Nachrüstung bereits endgültig hergestellter Verkehrsanlagen ist grundsätzlich möglich, kann aber aus rechtlichen Gründen nicht über das Treuhandvermögen der Städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme finanziert werden. Dies vorausgeschickt bedeutet dies für die einzelnen, in der Anregung benannten Punkte: Abgang von Stadtbahnhaltestelle und Orientierungsstreifen bzw. -felder auf dem Riedbergplatz Für den nachträglichen Einbau von Orientierungsstreifen bzw. -feldern von der Stadtbahnhaltestelle über den Riedbergplatz zu den Gebäudeeingängen des Riedbergzentrums bedarf es, insbesondere im Hinblick auf den Erhalt der Gestaltungsmerkmale des Platzes, einer umfassenden Planung, deren Umsetzung kurzfristig nicht erfolgen kann. Darüber hinaus muss geklärt werden, wie diese Umbaumaßnahmen finanziert werden können. Kontrastreiche Oberflächenausführung der Treppenstufen vor dem Riedbergzentrum Die Treppenstufen am Eingang Altenhöferallee befinden sich auf dem Baugrundstück des Riedbergzentrums und stehen somit nicht in der Verfügungsgewalt der Stadt. Der Magistrat kann aus rechtlichen Gründen die Eigentümerin nicht zwingen, kontrastreichere Oberflächen auszuführen, hat aber eine entsprechende Anfrage an die Eigentümerin gerichtet. Behindertenparkplätze vor dem Riedbergzentrum Zwei Behindertenparkplätze vor dem Riedbergzentrum werden zeitnah ausgewiesen. Orientierungsstreifen auf der Nordseite des Kreisels Riedbergallee/ Altenhöferallee Der Magistrat wird die Umsetzbarkeit der Anregung zur Anbringung tastbarer Orientierungsstreifen prüfen.