Skip to main content Skip to navigation Skip to footer

Frühzeitige Unterrichtung der Ortsbeiräte über Bauvorhaben

Vorlagentyp: B

Bericht

Der Magistrat möchte die Anfrage des Ortsbeirats 3 zum Anlass nehmen, die Rolle der Ortsbeiräte in Baugenehmigungsverfahren nochmals vertieft darzustellen: Baugenehmigungsverfahren sind nichtöffentliche Verfahren, bei denen nur Beteiligte im Sinne des § 13 des Hessischen Verwaltungsverfahrensgesetzes (HVwVfG) beteiligt werden dürfen. Dies sind in der Regel die Fachbehörden sowie die Bauherrschaft bzw. Antragsteller und die Eigentümer von betroffenen Nachbargrundstücken. Nicht dem Beteiligtenbegriff hingegen unterliegen politische Gremien oder Mandatsträger. Vielmehr haben die Beteiligten im gleichen Zusammenhang (§ 30 HVwVfG) ein besonders geschütztes Recht, dass die Verwaltung ihre persönlichen Angelegenheiten nicht unbefugt offenbart. Zwar versteht der Magistrat das Beteiligungsbedürfnis des Ortsbeirats und begrüßt auch dessen Engagement, dennoch kann der Magistrat dem Wunsch nach einer regelmäßigen Beteiligung in bestimmten Verfahren aus den dargestellten rechtlichen Gründen nicht entsprechen. Im Übrigen sind Baugenehmigungen zu erteilen, wenn dem Vorhaben keine öffentlich-rechtlichen Vorschriften entgegenstehen, die im Baugenehmigungsverfahren zu prüfen sind. Daher gibt es auch keine Möglichkeit, im Rahmen eines Baugenehmigungsverfahrens Wünsche oder Anregungen zu berücksichtigen, die sich nicht aus Vorschriften des Baurechts bzw. aus örtlichen Satzungen ergeben. Auch aus diesem Grund scheidet eine gesonderte Beteiligung des Ortsbeirats in Baugenehmigungsverfahren aus. Der Ortsbeirat hat jedoch eine grundsätzliche Möglichkeit der Einflussnahme im Rahmen der Satzungsverfahren, da diese durch die Stadtverordnetenversammlung beschlossen werden. Um die Akzeptanz gewisser Bauvorhaben, wie etwa einer Nachverdichtungsmaßnahme, in der Bewohnerschaft zu fördern, werden Vorhabensträger seitens des Magistrats gleichwohl dahingehend beraten, Projekte im Rahmen einer Sitzung des jeweiligen Ortsbeirates zu präsentieren. In aller Regel besteht bei den Bauherrschaften Verständnis für dieses Informationsbedürfnis und die Bereitschaft diesem nachzukommen. Letztendlich ist es dem Magistrat aber nicht möglich, hierauf weiteren Einfluss zu nehmen, weder auf den Zeitpunkt, den Umfang oder die Vorstellung solcher Projekte an sich.

Beratungsverlauf 19 Sitzungen

Sitzung 13
OBR 3
TO I, TOP 66
Angenommen
Die Vorlage B 321 dient zur Kenntnis.
Zustimmung:
Grüne CDU SPD FDP VOLT
Ablehnung:
Linke ÖkoLinX-ARL
Sitzung 13
OBR 9
TO II, TOP 22
Zurückgestellt / Beraten
a) Die Vorlage B 321 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen.
Zustimmung:
Alle
Sitzung 13
OBR 8
TO I, TOP 37
Angenommen
Die Vorlage B 321 dient zur Kenntnis.
Zustimmung:
Alle
Sitzung 13
OBR 15
TO I, TOP 29
Angenommen
Die Vorlage B 321 dient zur Kenntnis.
Zustimmung:
Alle
Sitzung 13
OBR 7
TO II, TOP 1
Angenommen
Die Vorlage B 321 dient zur Kenntnis.
Zustimmung:
Alle
Sitzung 14
OBR 6
TO I, TOP 30
Angenommen
Die Vorlage B 321 dient zur Kenntnis.
Zustimmung:
Alle
Sitzung 14
OBR 4
TO II, TOP 11
Angenommen
Die Vorlage B 321 dient zur Kenntnis.
Zustimmung:
Grüne SPD CDU Linke FDP BFF
Ablehnung:
ÖkoLinX-ARL
Sitzung 14
OBR 1
TO I, TOP 51
Angenommen
Die Vorlage B 321 dient zur Kenntnis.
Zustimmung:
Grüne CDU SPD FDP Linke VOLT Die Partei
Ablehnung:
ÖkoLinX-ARL
Sitzung 14
OBR 5
TO I, TOP 43
Angenommen
Die Vorlage B 321 dient zur Kenntnis.
Zustimmung:
Alle
Sitzung 14
OBR 14
TO I, TOP 14
Angenommen
Die Vorlage B 321 dient zur Kenntnis.
Zustimmung:
Alle
Sitzung 14
OBR 2
TO I, TOP 51
Zurückgestellt / Beraten
Die Vorlage B 321 wird zurückgewiesen.
Zustimmung:
Grüne Linke ÖkoLinX-ELF
Ablehnung:
CDU SPD
Sitzung 14
OBR 11
TO II, TOP 1
Angenommen
Die Vorlage B 321 dient zur Kenntnis.
Zustimmung:
SPD CDU Linke FDP
Ablehnung:
Grüne
Sitzung 14
OBR 13
TO I, TOP 11
Angenommen
Die Vorlage B 321 dient zur Kenntnis.
Zustimmung:
Alle
Sitzung 14
OBR 10
TO II, TOP 33
Angenommen
Die Vorlage B 321 dient zur Kenntnis.
Zustimmung:
Alle
Sitzung 14
OBR 16
TO I, TOP 15
Angenommen
Die Vorlage B 321 dient zur Kenntnis.
Zustimmung:
Alle
Sitzung 14
OBR 9
TO I, TOP 14
Zurückgestellt / Beraten
Die Vorlage B 321 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
Zustimmung:
Alle
Sitzung 14
OBR 12
TO I, TOP 27
Angenommen
Die Vorlage B 321 dient zur Kenntnis.
Zustimmung:
Alle
Sitzung 12
Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau
TO I, TOP 16
Angenommen
nicht auf TO Die Vorlage B 321 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)
Zustimmung:
Grüne CDU SPD Linke FDP AFD VOLT BFF-BIG FRAKTION
Ablehnung:
ÖkoLinX-ELF Gartenpartei
Sitzung 15
OBR 9
TO I, TOP 12
Angenommen
Die Vorlage B 321 dient zur Kenntnis.
Zustimmung:
CDU Linke FDP BFF
Ablehnung:
Grüne SPD

Verknüpfte Vorlagen