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Platzbenennung

Vorlagentyp: B

Inhalt

S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 05.12.2016, B 311 Betreff: Platzbenennung Vorgang: OI 52/14 OBR 3 Der Magistrat begrüßt grundsätzlich die Intention des Ortsbeirates, an das Wirken von Maria Ward zu erinnern, zumal im direkten Anschluss (nördlich) an den vorgeschlagenen Benennungsbereich bis 1944 die 1909 erbaute "Englisch Fräulein Schule" vorhanden war. Gründerin dieser Schule war die englische Ordensschwester Maria Ward. Auf diesen Sachverhalt im weiteren Sinne weist bereits eine Hinweistafel hin, welche am Gebäude Eiserne Hand 2 - 6 angebracht ist. Der für die Benennung vorgesehene Kreuzungsbereich berührt die Benennungsbereiche von drei Straßen: Eiserne Hand, Scheffelstraße und Mercatorstraße. Der dortige Straßenraum ist gekennzeichnet durch mehrere aneinandergereihte kleine Frei- und Grünflächen, begrünte Parkstreifen und -buchten sowie Einzelbäume. Einer dieser kleinen Freiflächen vor der Liegenschaft Eiserne Hand 2-6, deren Adresse nicht geändert werden soll und deshalb durch eine Bürgersteigfläche abzutrennen ist, ist der Benennungsbereich des vorgeschlagenen Platzes. Die Aufstellung der Straßennamensschilder sowie die Darstellung in Kartenwerken ist dort nicht ganz einfach. In erster Linie sind die dem öffentlichen Verkehr dienenden Straßen, Wege und Plätze, aus Gründen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung zu benennen. Straßennamen und Haus-nummern gewährleisten eine eindeutige und zuverlässige Orientierung. Im vorliegenden Fall wird eher dem Interesse Rechnung getragen, mit der Benennung hauptsächlich eine Gedenkkultur zu pflegen; auch dies ist ein berechtigtes Anliegen. Der Magistrat empfiehlt dem Ortsbeirat deshalb zu beraten, ob die Intention des Gedenkens und der Erinnerung an Maria Ward durch eine neue textliche Gestaltung der Gedenktafel angemessener erreicht werden kann. Um Maria Ward bei einer der als nächstes anstehenden Straßenbenennungen besser berücksichtigen zu können, könnte sie bei einem Verzicht auf die Platzbenennung zudem in das Verzeichnis der zur Straßenbenennung vorgeschlagenen Namen (Vorschlagsliste) aufgenommen werden. Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 19.01.2017, OF 157/3 dazugehörende Vorlage: Initiative vom 11.09.2014, OI 52 Beratung im Ortsbeirat: 3 Versandpaket: 07.12.2016 Beratungsergebnisse: 8. Sitzung des OBR 3 am 19.01.2017, TO II, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage B 311 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 9. Sitzung des OBR 3 am 16.02.2017, TO I, TOP 38 Beschluss: 1. Die Vorlage B 311 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 157/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 10. Sitzung des OBR 3 am 16.03.2017, TO I, TOP 31 Beschluss: 1. 1. Die Vorlage B 311 wird an den Magistrat zurückverwiesen. 2. Die Abgrenzung des Platzes zu den angrenzenden Straßen stellt kein Problem dar. Durch die Belaggestaltung des Platzbereiches ergibt sich eine natürliche Fläche, die noch vor dem Eingang zum Gemeindehaus und des Wohnhauses der Gemeinde St. Bernhard endet, das heißt, hier ist keine Adressänderung erforderlich. Die Eiserne Hand würde entsprechend am Platz entlangführen, ähnlich wie die Friedberger Landstraße am Matthias-Beltz-Platz. Eine Platzbenennung hat eine größere Wirkung als ein Hinweisschild am Gemeindehaus. Die Benennung gerade dort durchzuführen, wo sich auch die erste Mädchenschule befand, hält der Ortsbeirat 3 für eine einmalige Chance, die genutzt werden sollte. Der Magistrat wird deshalb gebeten, der Initiative des Ortsbeirates vom 11.09.2014, OI 52, zu folgen und den Platz, der durch die Umgestaltung des Kreuzungsbereiches der Scheffelstraße und der Eisernen Hand entstanden ist, in "Maria-Ward-Platz" zu benennen (Ermächtigung gem. § 3 Absatz 3 GOOBR) 2. Die Vorlage OF 157/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme Beschlussausfertigung(en): § 1163, 10. Sitzung des OBR 3 vom 16.03.2017 Aktenzeichen: 62 2