Platzbenennung
Vorlagentyp: B
Inhalt
S A C H S T A N D :
Bericht des Magistrats vom 05.12.2016, B
311 Betreff:
Platzbenennung Vorgang: OI 52/14 OBR 3 Der Magistrat begrüßt
grundsätzlich die Intention des Ortsbeirates, an das Wirken von Maria Ward zu
erinnern, zumal im direkten Anschluss (nördlich) an den vorgeschlagenen
Benennungsbereich bis 1944 die 1909 erbaute "Englisch Fräulein Schule"
vorhanden war. Gründerin dieser Schule war die englische Ordensschwester Maria
Ward. Auf diesen Sachverhalt im weiteren
Sinne weist bereits eine Hinweistafel hin, welche am Gebäude Eiserne Hand 2 - 6
angebracht ist.
Der für die Benennung vorgesehene
Kreuzungsbereich berührt die Benennungsbereiche von drei Straßen: Eiserne Hand,
Scheffelstraße und Mercatorstraße. Der dortige Straßenraum ist gekennzeichnet
durch mehrere aneinandergereihte kleine Frei- und Grünflächen, begrünte
Parkstreifen und -buchten sowie Einzelbäume. Einer dieser kleinen Freiflächen
vor der Liegenschaft Eiserne Hand 2-6, deren Adresse nicht geändert werden soll
und deshalb durch eine Bürgersteigfläche abzutrennen ist, ist der
Benennungsbereich des vorgeschlagenen Platzes. Die Aufstellung der
Straßennamensschilder sowie die Darstellung in Kartenwerken ist dort nicht ganz
einfach. In erster Linie sind die dem
öffentlichen Verkehr dienenden Straßen, Wege und Plätze, aus Gründen der
öffentlichen Sicherheit und Ordnung zu benennen. Straßennamen und Haus-nummern
gewährleisten eine eindeutige und zuverlässige Orientierung. Im vorliegenden
Fall wird eher dem Interesse Rechnung getragen, mit der Benennung hauptsächlich
eine Gedenkkultur zu pflegen; auch dies ist ein berechtigtes Anliegen. Der Magistrat empfiehlt dem Ortsbeirat deshalb zu
beraten, ob die Intention des Gedenkens und der Erinnerung an Maria Ward durch
eine neue textliche Gestaltung der Gedenktafel angemessener erreicht werden
kann. Um Maria Ward bei einer der als
nächstes anstehenden Straßenbenennungen besser berücksichtigen zu können,
könnte sie bei einem Verzicht auf die Platzbenennung zudem in das Verzeichnis
der zur Straßenbenennung vorgeschlagenen Namen (Vorschlagsliste) aufgenommen
werden. Vertraulichkeit: Nein
Nebenvorlage:
Antrag vom
19.01.2017, OF
157/3 dazugehörende Vorlage:
Initiative vom
11.09.2014, OI 52
Beratung im Ortsbeirat: 3 Versandpaket: 07.12.2016
Beratungsergebnisse: 8. Sitzung des OBR 3
am 19.01.2017, TO II, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage B 311 wird bis zur nächsten
turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung:
Einstimmige Annahme 9. Sitzung des OBR 3
am 16.02.2017, TO I, TOP 38 Beschluss: 1. Die Vorlage
B 311 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
2. Die Vorlage
OF 157/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
Abstimmung:
zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 10. Sitzung des OBR 3
am 16.03.2017, TO I, TOP 31 Beschluss: 1. 1. Die
Vorlage B 311 wird an den Magistrat zurückverwiesen. 2. Die Abgrenzung
des Platzes zu den angrenzenden Straßen stellt kein Problem dar. Durch die
Belaggestaltung des Platzbereiches ergibt sich eine natürliche Fläche, die
noch vor dem Eingang zum Gemeindehaus und des Wohnhauses der Gemeinde St.
Bernhard endet, das heißt, hier ist keine Adressänderung erforderlich. Die
Eiserne Hand würde entsprechend am Platz entlangführen, ähnlich wie die
Friedberger Landstraße am Matthias-Beltz-Platz. Eine Platzbenennung hat eine
größere Wirkung als ein Hinweisschild am Gemeindehaus. Die Benennung gerade
dort durchzuführen, wo sich auch die erste Mädchenschule befand, hält der
Ortsbeirat 3 für eine einmalige Chance, die genutzt werden sollte.
Der Magistrat wird deshalb gebeten, der Initiative des Ortsbeirates vom
11.09.2014, OI 52, zu folgen und den Platz, der durch die Umgestaltung des
Kreuzungsbereiches der Scheffelstraße und der Eisernen Hand entstanden ist,
in "Maria-Ward-Platz" zu benennen (Ermächtigung gem. § 3 Absatz
3 GOOBR) 2. Die Vorlage OF 157/3 wird in der vorgelegten
Fassung beschlossen.
Abstimmung:
zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme Beschlussausfertigung(en):
§ 1163, 10. Sitzung
des OBR 3 vom 16.03.2017 Aktenzeichen: 62 2