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Kunstrasenplatz für den 1. Rödelheimer Fußballclub 02 in die Anlage 3 der Prioritätenliste zum Sportstättenbau aufnehmen

Vorlagentyp: B

Inhalt

Bericht des Magistrats vom 01.08.2011, B 311

Betreff: Kunstrasenplatz für den

  1. Rödelheimer Fußballclub 02 in die Anlage 3 der Prioritätenliste zum Sportstättenbau aufnehmen Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 16.06.2011, § 327 Ziffer

  2. - OA 21/11 OBR 7 - Die Sportanlage Rödelheim besteht aus einem Rasen- und einem Tennenplatz. Die planungs- und naturschutzrechtlichen Genehmigungen vorausgesetzt, ist das Fachamt bestrebt, langfristig die Tennenspielfelder im Stadtgebiet durch moderne Kunstrasenplätze zu ersetzen. Mittel für eine Modernisierung beider Anlagen sind zurzeit jedoch nicht vorhanden. Es bleibt daher künftigen Etatberatungen vorbehalten, hierfür Mittel in den Investitions- haushalt der Stadt Frankfurt am Main einzustellen. Die Aufnahme der Sportanlage Rödelheim in die Anlage 3 zur Vorlage M 46 vom 18.02.2011 (§ 327 vom 16.06.2011) mit der Maßnahme "Umwandlung des Tennen- in einen Kunstrasenplatz" wird erfolgen.

Verknüpfte Vorlagen