Kunstrasenplatz für den 1. Rödelheimer Fußballclub 02 in die Anlage 3 der Prioritätenliste zum Sportstättenbau aufnehmen
Vorlagentyp: B
Inhalt
S A C H S T A N D :
Bericht des Magistrats vom 01.08.2011, B
311 Betreff:
Kunstrasenplatz für den 1.
Rödelheimer Fußballclub 02 in die Anlage 3 der Prioritätenliste zum
Sportstättenbau aufnehmen Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 16.06.2011, § 327 Ziffer
3. - OA 21/11 OBR 7 -
Die Sportanlage Rödelheim besteht aus
einem Rasen- und einem Tennenplatz. Die planungs- und naturschutzrechtlichen
Genehmigungen vorausgesetzt, ist das Fachamt bestrebt, langfristig die
Tennenspielfelder im Stadtgebiet durch moderne Kunstrasenplätze zu ersetzen.
Mittel für eine Modernisierung beider Anlagen sind zurzeit jedoch nicht
vorhanden. Es bleibt daher künftigen Etatberatungen vorbehalten, hierfür Mittel
in den Investitions- haushalt der Stadt Frankfurt am Main einzustellen. Die Aufnahme der Sportanlage Rödelheim in die Anlage
3 zur Vorlage M 46 vom 18.02.2011 (§ 327 vom
16.06.2011) mit der Maßnahme "Umwandlung des Tennen- in einen Kunstrasenplatz"
wird erfolgen. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung vom
31.05.2011, OA 21
Zuständige Ausschüsse:
Ausschuss für
Umwelt und Sport Beratung im Ortsbeirat: 7 Versandpaket:
03.08.2011 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 7
am 06.09.2011, TO II, TOP 1 Beschluss: Die Vorlage B 311
dient zur Kenntnis.
Abstimmung: Einstimmige
Annahme 3. Sitzung des
Ausschusses für Umwelt und Sport am 15.09.2011, TO I, TOP 12 Beschluss: nicht auf TO
Die Vorlage B 311
dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)
Abstimmung:
CDU, GRÜNE, SPD und FDP
Sonstige Voten/Protokollerklärung: LINKE., FREIE WÄHLER und
Piraten (= Kenntnis) Beschlussausfertigung(en): § 594, 3. Sitzung des
Ausschusses für Umwelt und Sport vom 15.09.2011 Aktenzeichen: 52 2