Beschleunigung der Buslinie 60
Vorlagentyp: B
Inhalt
S A C H S T A N D :
Bericht des Magistrats vom 23.08.2019, B
307 Betreff:
Beschleunigung der Buslinie 60 Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 23.05.2019, § 3978 - OA 371/19 OBR 7 - Für das Vorhaben "Ausbau der Heerstraße zwischen
Guericke- und Ludwig-Landmann-Straße" liegt eine von der
Stadtverordnetenversammlung beschlossene Vorplanung aus dem Jahr 2008 vor (§
4133 vom 19.06.2008 zur M 235 vom 26.10.2007). Hier ist kein Sonderfahrstreifen
für den Busverkehr vorgesehen, jedoch beidseitig auf der Fahrbahn markierte
Radfahr- und Radschutzstreifen. Eine weiterführende Planung und Umsetzung wurde
auf Grundlage eines Etatantrages zum Produkthaushalt 2010/11 und damit
verbundener Prioritätensetzungen ausgesetzt ("Ausbau Heerstraße West
verschieben", § 7831 vom 25.03.2010, E 6/2010). Die Planung wurde seitdem nicht weiter verfolgt, da
diese Maßnahme in Abwägung mit der hohen Zahl weiterer Aufgaben nicht als
dringlich bewertet wurde. Vorbehaltlich der Beschlussfassung durch die
Stadtverordnetenversammlung stehen für das Haushaltsjahr 2020 erneut 500.000,-
Euro und für das Haushaltsjahr 2021 er neut 519.00,- Euro
aus zum Jahresabschluss 2018 nicht übertragenen Budgetmitteln zur
Verfügung. Vom Straßenquerschnitt her
betrachtet, erscheint die Verwirklichung eines Bussonderstreifens - wenn auch
nur in West-Ost-Richtung gefordert - mit zugelassenem Radverkehr bei der
gegebenen Breite des Straßenraumes und der Nutzungsinteressen sowie der
Eigentumsverhältnisse unrealistisch. So verläuft beispielsweise auf der
Nordseite ein Betriebsgleis der VGF - Stadtwerke Verkehrsgesellschaft Frankfurt
am Main mbH zum Betriebshof an der Guerickestraße. Mit Blick auf die aktuellen politischen Beschlüsse
zum Radentscheid sind zudem Anforderungsansprüche zugunsten des Radverkehrs
möglich, die selbst mit der derzeitigen beschlossenen Vorplanung (ohne
Bussonderstreifen) nur unzureichend abgedeckt sind. Darüber hinaus steht der Bereich des Knotenpunktes
Heerstraße/Ludwig-Landmann-Straße in planerischem Zusammenhang mit der derzeit
ruhenden Planung zur Umfahrung von Praunheim sowie zu den Planungen der
Regionaltangente West (RTW). Daher müssten mindestens Teilaspekte der
vorliegenden - und seinerzeit dem Ortsbeirat 7 vorgestellten und mit diesem
abgestimmten - Planung zur Heerstraße West überarbeitet werden. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung vom
19.03.2019, OA 371
Zuständige Ausschüsse:
Verkehrsausschuss Beratung im
Ortsbeirat: 7 Versandpaket: 28.08.2019 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 7
am 10.09.2019, TO II, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage B 307 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 34. Sitzung des
Verkehrsausschusses am 29.10.2019, TO I, TOP 36
Beschluss: nicht auf TO
Die Vorlage B 307 dient zur Kenntnis.
(Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION
und FRANKFURTER Beschlussausfertigung(en): § 4700, 34. Sitzung
des Verkehrsausschusses vom 29.10.2019 Aktenzeichen: 92 11