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Beschleunigung der Buslinie 60

Vorlagentyp: B

Inhalt

S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 23.08.2019, B 307 Betreff: Beschleunigung der Buslinie 60 Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 23.05.2019, § 3978 - OA 371/19 OBR 7 - Für das Vorhaben "Ausbau der Heerstraße zwischen Guericke- und Ludwig-Landmann-Straße" liegt eine von der Stadtverordnetenversammlung beschlossene Vorplanung aus dem Jahr 2008 vor (§ 4133 vom 19.06.2008 zur M 235 vom 26.10.2007). Hier ist kein Sonderfahrstreifen für den Busverkehr vorgesehen, jedoch beidseitig auf der Fahrbahn markierte Radfahr- und Radschutzstreifen. Eine weiterführende Planung und Umsetzung wurde auf Grundlage eines Etatantrages zum Produkthaushalt 2010/11 und damit verbundener Prioritätensetzungen ausgesetzt ("Ausbau Heerstraße West verschieben", § 7831 vom 25.03.2010, E 6/2010). Die Planung wurde seitdem nicht weiter verfolgt, da diese Maßnahme in Abwägung mit der hohen Zahl weiterer Aufgaben nicht als dringlich bewertet wurde. Vorbehaltlich der Beschlussfassung durch die Stadtverordnetenversammlung stehen für das Haushaltsjahr 2020 erneut 500.000,- Euro und für das Haushaltsjahr 2021 er neut 519.00,- Euro aus zum Jahresabschluss 2018 nicht übertragenen Budgetmitteln zur Verfügung. Vom Straßenquerschnitt her betrachtet, erscheint die Verwirklichung eines Bussonderstreifens - wenn auch nur in West-Ost-Richtung gefordert - mit zugelassenem Radverkehr bei der gegebenen Breite des Straßenraumes und der Nutzungsinteressen sowie der Eigentumsverhältnisse unrealistisch. So verläuft beispielsweise auf der Nordseite ein Betriebsgleis der VGF - Stadtwerke Verkehrsgesellschaft Frankfurt am Main mbH zum Betriebshof an der Guerickestraße. Mit Blick auf die aktuellen politischen Beschlüsse zum Radentscheid sind zudem Anforderungsansprüche zugunsten des Radverkehrs möglich, die selbst mit der derzeitigen beschlossenen Vorplanung (ohne Bussonderstreifen) nur unzureichend abgedeckt sind. Darüber hinaus steht der Bereich des Knotenpunktes Heerstraße/Ludwig-Landmann-Straße in planerischem Zusammenhang mit der derzeit ruhenden Planung zur Umfahrung von Praunheim sowie zu den Planungen der Regionaltangente West (RTW). Daher müssten mindestens Teilaspekte der vorliegenden - und seinerzeit dem Ortsbeirat 7 vorgestellten und mit diesem abgestimmten - Planung zur Heerstraße West überarbeitet werden. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 19.03.2019, OA 371 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Beratung im Ortsbeirat: 7 Versandpaket: 28.08.2019 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 7 am 10.09.2019, TO II, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage B 307 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 34. Sitzung des Verkehrsausschusses am 29.10.2019, TO I, TOP 36 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 307 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER Beschlussausfertigung(en): § 4700, 34. Sitzung des Verkehrsausschusses vom 29.10.2019 Aktenzeichen: 92 11

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