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Maßnahmen zum Drosseln der überhöhten Geschwindigkeiten auf der Breitenbachbrücke

Vorlagentyp: B

Bericht

Es gibt hinsichtlich der Breitenbachbrücke keinen neuen Planungsstand seit dem Bericht des Magistrats vom 20.05.2022, B 219. Aufgrund aktuell ausgeschöpfter Personalressourcen kann keine Aussage über weitere kurzfristige Planungsaktivitäten abgegeben werden. Neben konzeptionellen Abhängigkeiten, bestehen beim genannten Vorhaben auch Abhängigkeiten zu anderen Vorhaben. Hierbei ist insbesondere die Umgestaltung der Schloßstraße zu nennen. Da vorgesehen ist, neue Parkflächen auf der Brücke zu schaffen und somit die Stellplätze auf der Schloßstraße reduzieren zu können ohne die Stellplatzbilanz im Quartier zu verringern, ist eine zeitlich nah beieinanderliegende Umsetzung beider Vorhaben ratsam. Das Projekt Schloßstraße ist jedoch nur bedingt bestandsnah umsetzbar, wodurch Umbauten und Neuaufteilungen des Straßenquerschnittes erforderlich sind. Diese Maßnahmen haben längere Vorlaufzeiten. Im Zuge dessen muss auch die Straßenbahnstrecke in der Schloßstraße betrachtet werden. Hierzu sind Abstimmungen unter anderem mit der VGF notwendig. Bezüglich neu zu schaffender Parkflächen auf der Brücke ist zudem zu prüfen, ob dies mit der Statik und dem Zustand des Bauwerkes vereinbar ist. Hinsichtlich des Radschnellwegs FRM 5 wird der Regionalverband in den nächsten Wochen die Planungs- und Bauvereinbarung mit den betroffenen Städten und Gemeinden abschließen. Anschließend findet eine Ausschreibung und die Beauftragung einer Vorplanung für den FRM 5 durch den Regionalverband statt. Abschließend merkt der Magistrat an, dass eine deutliche Verbesserung der Situation für Radfahrende in der Schloßstraße erst mit der Fertigstellung des Radschnellwegs erreicht werden kann. Da die Umsetzung aber noch einige Jahre dauern wird, sollte der Ortsbeirat nochmals die Änderung der Parkordnung und die Einrichtung eines Radfahrstreifens in Erwägung ziehen.