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Benennung der dreieckigen Fläche zwischen Kleyerstraße, Schwalbacher Straße und Julius-Munk-Anlage in „An den Fleschwerken“

Vorlagentyp: B

Inhalt

S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 09.01.2017, B 2 Betreff: Benennung der dreieckigen Fläche zwischen Kleyerstraße, Schwalbacher Straße und Julius-Munk-Anlage in "An den Fleschwerken" Vorgang: OI 3/16 OBR 1 Der Magistrat begrüßt grundsätzlich die Intention der Antragsteller, an die Historie der Farb- und Gerbstoff-Fabrik, Fleschwerke AG zu erinnern. Der Magistrat ist aber der Auffassung, dass, wie in der Begründung des Antrags zu lesen ist, einen "Platz" zu schaffen, der an das Schicksal zahlreicher anderer jüdischen Unternehmen in Frankfurt a.M. und im restlichen Deutschland erinnern soll, nur gelingen kann, wenn vorher der Platz angemessen gestaltet wurde. Dennoch hat der Magistrat einige Bedenken, die nicht unerwähnt bleiben sollen. Bei der Benennung von Plätzen sollte eine deutliche Wahrnehmbarkeit vorliegen. Der für die Benennung vorgesehene Kreuzungsbereich Kleyerstraße/Schwalbacher Straße ist gekennzeichnet von eingezäunten, mit Bäumen bewachsenen Grünflächen, einer Erdgas-Regelanlage, der Haltestelle Galluspark/VHS und dem Standort von Glascontainern. Bereits vier Straßennamensschilder befinden sich an dieser Stelle. Ein weiteres Straßennamensschild würde hierbei zur Verwirrung beitragen. Zudem werden die Lesbarkeit der Straßennamen und die Übersichtlichkeit in den Kartenwerken erheblich erschwert. In erster Linie sind die dem öffentlichen Verkehr dienenden Straßen, Wege und Plätze, aus Gründen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung zu benennen. Straßennamen und Haus-nummern gewährleisten eine eindeutige und zuverlässige Orientierung. Im vorliegenden Fall wird eher dem Interesse Rechnung getragen, mit der Benennung hauptsächlich eine Gedenkkultur zu pflegen; auch dies ist ein berechtigtes Anliegen. Die in Rede stehende Fläche ist auch nicht namenlos, sondern gehört zu dem Benennungsbereich der Kleyerstraße mit anliegenden Hausnummern. Ein Benennungsbereich sollte nach dem Leitfaden zur Straßenbenennung in Frankfurt a.M. nicht in mehrere Benennungsbereiche, auch nicht in Inselbereiche unterteilt werden. Aus den oben genannten Gründen steht der Magistrat dem Anliegen des Ortsbeirats zurückhaltend gegenüber und würde die Intention des Erinnerns in Form einer Informations- und Gedenktafel an angemessener Stelle bevorzugen. Dennoch wird der Magistrat dem Wunsch des Ortsbeirates nicht entgegenstehen, wenn vor der Benennung der Platz angemessen gestaltet wird. Als Alternative zur Benennung könnte eine Gedenktafel dienen. Der Informationsgehalt ließe sich hierbei gegenüber einem Zusatzschild unterhalb eines Straßennamensschildes wesentlich erhöhen. Als Standort bietet sich die Julius-Munk-Anlage an, wo ein direkter Ortsbezug zu den ehemaligen Fleschwerken gelänge. Auch sollte der Gedanke mit einfließen, ein Gesamtkonzept des angemessenen Gedenkens zu entwickeln, um alle Aspekte - es gab bekanntlich noch andere Firmen, die ein ähnliches Schicksal erleiden mussten - mit zu berücksichtigen. Anlage _Lageplan (ca. 583 KB) Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 12.02.2017, OF 239/1 dazugehörende Vorlage: Initiative vom 30.08.2016, OI 3 Beratung im Ortsbeirat: 1 Versandpaket: 11.01.2017 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 1 am 14.02.2017, TO I, TOP 31 Beschluss: 1. Die Vorlage B 2 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gem. § 3 Absatz 3 GOOBR) 2. Die Vorlage OF 239/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Annahme bei Enthaltung 1 CDU Beschlussausfertigung(en): § 994, 9. Sitzung des OBR 1 vom 14.02.2017 Aktenzeichen: 62 2