Benennung der dreieckigen Fläche zwischen Kleyerstraße, Schwalbacher Straße und Julius-Munk-Anlage in „An den Fleschwerken“
Vorlagentyp: B
Inhalt
S A C H S T A N D : Bericht des
Magistrats vom 09.01.2017, B 2 Betreff: Benennung der dreieckigen Fläche
zwischen Kleyerstraße, Schwalbacher Straße und Julius-Munk-Anlage in
"An den Fleschwerken" Vorgang: OI 3/16 OBR 1 Der Magistrat begrüßt grundsätzlich
die Intention der Antragsteller, an die Historie der Farb- und
Gerbstoff-Fabrik, Fleschwerke AG zu erinnern. Der Magistrat ist aber der
Auffassung, dass, wie in der Begründung des Antrags zu lesen ist, einen "Platz"
zu schaffen, der an das Schicksal zahlreicher anderer jüdischen Unternehmen in
Frankfurt a.M. und im restlichen Deutschland erinnern soll, nur gelingen kann,
wenn vorher der Platz angemessen gestaltet wurde. Dennoch hat der Magistrat einige Bedenken, die nicht
unerwähnt bleiben sollen. Bei der Benennung von Plätzen sollte eine deutliche
Wahrnehmbarkeit vorliegen. Der für die Benennung vorgesehene Kreuzungsbereich
Kleyerstraße/Schwalbacher Straße ist gekennzeichnet von eingezäunten, mit
Bäumen bewachsenen Grünflächen, einer Erdgas-Regelanlage, der Haltestelle
Galluspark/VHS und dem Standort von Glascontainern. Bereits vier
Straßennamensschilder befinden sich an dieser Stelle. Ein weiteres
Straßennamensschild würde hierbei zur Verwirrung beitragen. Zudem werden die
Lesbarkeit der Straßennamen und die Übersichtlichkeit in den Kartenwerken
erheblich erschwert. In erster Linie sind die dem öffentlichen Verkehr
dienenden Straßen, Wege und Plätze, aus Gründen der öffentlichen Sicherheit und
Ordnung zu benennen. Straßennamen und Haus-nummern gewährleisten eine
eindeutige und zuverlässige Orientierung. Im vorliegenden Fall wird eher dem
Interesse Rechnung getragen, mit der Benennung hauptsächlich eine Gedenkkultur
zu pflegen; auch dies ist ein berechtigtes Anliegen. Die in Rede stehende Fläche ist auch nicht namenlos,
sondern gehört zu dem Benennungsbereich der Kleyerstraße mit anliegenden
Hausnummern. Ein Benennungsbereich sollte nach dem Leitfaden zur
Straßenbenennung in Frankfurt a.M. nicht in mehrere Benennungsbereiche, auch
nicht in Inselbereiche unterteilt werden. Aus den oben genannten Gründen steht der Magistrat
dem Anliegen des Ortsbeirats zurückhaltend gegenüber und würde die Intention
des Erinnerns in Form einer Informations- und Gedenktafel an angemessener
Stelle bevorzugen. Dennoch wird der Magistrat dem Wunsch des Ortsbeirates nicht
entgegenstehen, wenn vor der Benennung der Platz angemessen gestaltet wird.
Als Alternative zur Benennung könnte eine Gedenktafel
dienen. Der Informationsgehalt ließe sich hierbei gegenüber einem Zusatzschild
unterhalb eines Straßennamensschildes wesentlich erhöhen. Als Standort bietet
sich die Julius-Munk-Anlage an, wo ein direkter Ortsbezug zu den ehemaligen
Fleschwerken gelänge. Auch sollte der Gedanke mit einfließen, ein Gesamtkonzept
des angemessenen Gedenkens zu entwickeln, um alle Aspekte - es gab bekanntlich
noch andere Firmen, die ein ähnliches Schicksal erleiden mussten - mit zu
berücksichtigen.
Anlage _Lageplan (ca. 583 KB) Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage:
Antrag vom
12.02.2017, OF
239/1 dazugehörende Vorlage:
Initiative vom
30.08.2016, OI 3
Beratung im Ortsbeirat: 1 Versandpaket: 11.01.2017 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 1
am 14.02.2017, TO I, TOP 31 Beschluss: 1. Die Vorlage
B 2 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gem. § 3 Absatz 3 GOOBR)
2. Die Vorlage
OF 239/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.
Abstimmung:
zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Annahme bei Enthaltung 1 CDU
Beschlussausfertigung(en): § 994, 9. Sitzung des
OBR 1 vom 14.02.2017 Aktenzeichen: 62 2