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Meine Nachbarschaft: Julius-Munk-Anlage

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Deine Nachbarschaft

Vorlagen

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Fahrradbügel für den Spielplatz Galluspark/Ecke Julius-Munk-Anlage

12.09.2023 · Aktualisiert: 31.01.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 12.09.2023, OM 4396 entstanden aus Vorlage: OF 960/1 vom 22.08.2023 Betreff: Fahrradbügel für den Spielplatz Galluspark/Ecke Julius-Munk-Anlage Der Magistrat wird gebeten, am Spielplatz und Bolzplatz Galluspark/Ecke Julius-Munk- Anlage Fahrradbügel zum Anschließen von Fahrrädern anbringen zu lassen. Begründung: Spielende Kinder und Familien, die mit dem Fahrrad ankommen, haben derzeit wenig Möglichkeiten, ihr Fahrrad vor Ort sicher abzustellen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.01.2024, ST 36 Stellungnahme des Magistrats vom 26.08.2024, ST 1579 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 1 am 16.01.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 27. Sitzung des OBR 1 am 06.02.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 31. Sitzung des OBR 1 am 02.07.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 32. Sitzung des OBR 1 am 03.09.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66-2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Der Bücherbus muss wieder ins Gallus kommen!

28.06.2022 · Aktualisiert: 29.05.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 28.06.2022, OM 2422 entstanden aus Vorlage: OF 502/1 vom 07.06.2022 Betreff: Der Bücherbus muss wieder ins Gallus kommen! Vorgang: OM 5740/20 OBR 1; ST 116/21; B 203/22 Seit vielen Jahren fordert der Ortsbeirat 1 bereits, dass der Bücherbus wieder regelmäßig ins Gallus kommen soll, so zuletzt in der Anregung an den Magistrat vom 11.02.2020, OM 5740. In der Stellungnahme vom 22.01.2021, ST 116, beschreibt der Magistrat, dass ein Halt vor der Julius-Munk-Anlage bzw. dem ehemaligen Galluspark wegen laufender Baumaßnahmen nicht möglich sei, die Haltestelle ständig durch Pkw zugeparkt und ein Absperren von drei Parkplätzen für den Bücherbus nicht verhältnismäßig sei. Im Bericht des Magistrats vom 06.05.2022, B 203, schreibt der Magistrat wiederum, dass der Bücherbus die Haltestelle "Im Galluspark" nicht mehr anfahren könne, weil die Haltestelle regelmäßig von falsch parkenden Pkw zugeparkt gewesen sei und alternative Haltestellen sich in der Siedlung nicht realisieren ließen. Daher entfalle diese Haltestelle dauerhaft. Dies vorangestellt, wird der Magistrat gebeten, folgende Maßnahmen schnellstmöglich umzusetzen: 1. Festlegung der künftigen Haltestelle für den Bücherbus im Bereich der Parkplätze in der Kleyerstraße vor der Julius-Munk-Anlage/Ecke Schwalbacher Straße in Fahrtrichtung Galluswarte oder der Weilburger Straße; 2. Beschilderung dieses Bereiches als Bushaltestelle mit entsprechenden Uhrzeiten, an denen diese bedient wird, wodurch 15 Meter vor und hinter dem Schild das Parken automatisch verboten ist; 3. zusätzlich dazu die Montage einer geeigneten Absperrvorrichtung im Bereich der Bushaltestelle zur Freihaltung des Haltestellenbereiches wie z. B. umklappbarer Poller oder einer Absperrkette; 4. Montage von acht bis zehn Fahrradbügeln vor dem Haltebereich des Bücherbusses für Fahrrad fahrende Besuchende. Begründung: Die Begründung des Magistrats aus dem Bericht B 203 ist nicht akzeptabel. Nur weil einzelne rücksichtlose Autofahrende die Haltestelle blockieren, sollen Hunderte Menschen im Gallus darunter leiden. Es wird vielmehr Zeit, dass der Magistrat dem Falschparken konsequent durch bauliche Maßnahmen begegnet, umweltfreundliche Mobilität fördert und den Menschen im Gallus den Bücherbus wieder zur Verfügung stellt. Foto: Planauszug Geoportal Frankfurt Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 11.02.2020, OM 5740 Stellungnahme des Magistrats vom 22.01.2021, ST 116 Bericht des Magistrats vom 06.05.2022, B 203 Stellungnahme des Magistrats vom 08.09.2023, ST 1872 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung des OBR 1 am 01.11.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 16. Sitzung des OBR 1 am 06.12.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 17. Sitzung des OBR 1 am 24.01.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 21. Sitzung des OBR 1 am 06.06.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 41-2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Bolzplätze im Ortsbezirk sichtbar machen - Internetauftritt der Stadt Frankfurt verbessern

23.11.2021 · Aktualisiert: 01.02.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.11.2021, OM 1135 entstanden aus Vorlage: OF 242/1 vom 05.11.2021 Betreff: Bolzplätze im Ortsbezirk sichtbar machen - Internetauftritt der Stadt Frankfurt verbessern Der Magistrat wird gebeten, den Internetauftritt der Stadt Frankfurt um Angaben zu Bolzplätzen zu erweitern. Es soll eine Liste aller Bolzplätze nach Stadtteilen veröffentlicht werden und jeder Bolzplatz mittels Link eine eigene Unterseite erhalten. Je Bolzplatz sind die folgende Mindestangaben auf der Seite zu integrieren: - Name des Bolzplatzes - Adresse - Anfahrtsbeschreibung mit ÖPNV - Öffnungszeiten - Angaben zu Altersbeschränkungen - Angaben zum Bodenbelag - Foto Für den Ortsbezirk 1 sollen für den Stadtteil Gallus die Bolzplätze - Europagarten - Frankenallee - Gleisfeldpark - Lotte-Specht-Part - Julius-Munk-Anlage aufgenommen werden. Für das Gutleut soll der Bolzplatz unter der Friedensbrücke aufgenommen werden. Für die Innenstadt sollen die Bolzplätze - Friedberger Anlage Zeil - Friedberger Anlage großer Bolzplatz - Obermainanlage aufgenommen werden. Begründung: Der Internetauftritt der Stadt Frankfurt unter Frankfurt.de weist in Bezug auf Bolzplätze viele Lücken auf. Die Verlinkung unter dem Punkt Outdoor-Sport (https://frankfurt.de/themen/sport/sportorte/outdoor/bolzplaetze) verweist auf Spielplätze. Hier finden sich keinerlei Angaben zu Bolzplätzen (https://frankfurt.de/themen/umwelt-und-gruen/aktivitaeten/spielen). Bolzplätze gehören zu den wenigen öffentlich zugänglichen Spiel- und Sportflächen der Stadt. Sie werden von der Stadt nicht beworben und sind vor allem für neu zugezogene Frankfurterinnen und Frankfurter nicht gut auffindbar. Auch die Nutzungszeiten und Alterseinschränkungen variieren und sollten schon bei der Recherche klar erkennbar sein. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 31.01.2022, ST 200

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Bolzplatz Galluspark/Julius-Munk-Anlage instand setzen

26.10.2021 · Aktualisiert: 27.05.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 26.10.2021, OM 897 entstanden aus Vorlage: OF 178/1 vom 10.10.2021 Betreff: Bolzplatz Galluspark/Julius-Munk-Anlage instand setzen Der Magistrat wird gebeten, die Löcher im Belag des Bolzplatzes im Galluspark/ Julius-Munk-Anlage schnellstmöglich zu schließen und den Platz in einen ordentlichen Zustand zu versetzen. Begründung: Überall auf dem Platz finden sich mehrere kleine Löcher, eines ist inzwischen schon sehr groß (siehe Fotos). Der Sportkreis hat das Problem laut eigener Aussage schon bei der Stadt gemeldet, aber bisher hat sich immer noch nichts getan und die Schäden werden bei jeder Benutzung größer. Außerdem stellen die Löcher eine Unfallgefahr für Kinder und Jugendliche dar. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.12.2021, ST 2255 Aktenzeichen: 67 2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Nachtruhe für die Anwohner am Galluspark/Julius-Munk-Anlage sicherstellen

07.09.2021 · Aktualisiert: 07.04.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.09.2021, OM 686 entstanden aus Vorlage: OF 137/1 vom 23.08.2021 Betreff: Nachtruhe für die Anwohner am Galluspark/Julius-Munk-Anlage sicherstellen Der Magistrat wird gebeten, 1. am Bolzplatz Galluspark/Julius-Munk-Anlage größere Schilder mit klar erkennbaren Öffnungs- bzw. Ruhezeiten anzubringen; 2. zu berichten, warum die vom Sportring Gallus angebrachten Schilder mit dem Hinweis, dass ab 21:00 Uhr Ruhe sein sollte wegen der guten Nachbarschaft, vom Grünflächenamt entfernt wurden und 3. die Stadtpolizei in den nächsten Wochen verstärkt zur Kontrolle dieses Gebietes einzuteilen. Begründung: Zurzeit wird der Bolzplatz quasi rund um die Uhr bespielt. Durch die Besiedelung der Weilburger Straße sind natürlich viele Menschen vor Ort, die den Platz zur sportlichen Betätigung nutzen. Die direkten Anwohnerinnen und Anwohner finden allerdings keine Ruhe mehr, sowohl nachts als auch am Wochenende. Viele Gruppen, vor allem erwachsener Spieler, nutzen den Bolzplatz wann immer sie möchten und lassen noch zusätzlich Musik dazu laufen. Laut Grünanlagenverordnung und Aushang am Sportplatz darf dieser von 07:00 bis 20:00 Uhr genutzt werden. Leider hält sich niemand dran und Anwohnerinnen und Anwohner werden nicht ernst genommen, wenn sie die Spieler darauf hinweisen. Deswegen ist neben einer klareren Beschilderung auch - zumindest vorübergehend - eine höhere Präsenz der Stadtpolizei in den Abendstunden nötig. Ansonsten gehen die Anwohnerinnen und Anwohner weiterhin jede Nacht ins Bett in der Ungewissheit, ob sie diese Nacht durchschlafen können oder ob sie wieder jemand weckt. Anlage 1 (ca. 232 KB) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.12.2021, ST 2222 Aktenzeichen: 67 2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Tempo runter vor Kinder- und Jugendeinrichtungen hier: Tempo 30 auf der Kleyerstraße

07.09.2021 · Aktualisiert: 08.04.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.09.2021, OM 680 entstanden aus Vorlage: OF 130/1 vom 23.08.2021 Betreff: Tempo runter vor Kinder- und Jugendeinrichtungen hier: Tempo 30 auf der Kleyerstraße Vorgang: OM 6337/20 OBR 1; OM 7322/21 OBR 1 Der Magistrat wird gebeten, die Kleyerstraße auf dem Abschnitt zwischen Mainzer Landstraße (Galluswarte) und westlicher Weilburger Straße in beide Richtungen für den Verkehr mit Tempo 30 zu beschränken. Dazu sollen Schilder und Markierungen auf der Straße auf Tempo 30 sowie spielende Kinder und den Radverkehr hinweisen. Begründung: Die Kleyerstraße verbindet das Gallus mit Griesheim. Schmale Gehwege, auf denen Pkw parken, sowie Straßenbahngleise im Straßenraum, die insbesondere bei Nässe gefährlich für Radfahrende sind, verlangen hohe Konzentration und Rücksichtnahme. Der Verkehr ist gerade für schwächere und mobilitätseingeschränkte Verkehrsteilnehmende gefährlich und unkomfortabel. Daher fährt die Straßenbahn ohnehin regelmäßig bereits nicht schneller als Tempo 30. Vier Kindergärten - davon einer im Bau - befinden sich in dem Bereich der Kleyerstraße: Kindergarten Kleyerstraße 7 (im Bau), Kindergarten Bahnbini Kleyerstraße 25, Awo Kita Adlerwerke Kleyerstraße 41, Kindergarten Galluspark, Pfarrer-Perabo-Platz 1. Wendet man die übliche Geschwindigkeitsbeschränkung im Umkreis von 300 Meter um die Kitas an, müsste die Straße ohnehin in voller Länge Tempo 30 aufweisen. Weiterhin befinden sich in dem Abschnitt drei größere öffentliche Spielplätze und Bolzplätze, zu denen Kinder an unübersichtlichen Stellen die Straße queren müssen: Spielplatz Galluspark und Spielplatz Kleyerstraße/Golub-Lebedenko-Platz sowie den Bolzplatz Julius-Munk-Anlage. Zudem erzeugt der Parksuchverkehr beim Parkhaus Galluswarte, beim Supermarkt Kleyerstraße 74 bis 78 und bei den Ämtern (Ordnungsamt, Sozialrathaus, Ausländerbehörde) erhebliche Eingriffe in den fließenden Verkehr, wobei Pkw und Radfahrende auf den rutschigen Schienen gefährlich abbremsen müssen. Die geringere Geschwindigkeit würde zudem den Verkehr flüssiger machen. Die jüngsten Anträge zur Kleyerstraße (OM 7322, OM 6337) zeigen deutlich, dass das Sicherheitsgefühl der Bevölkerung nicht zufriedenstellend ist und dass an dieser Stelle dringend gehandelt werden muss. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 18.08.2020, OM 6337 Anregung an den Magistrat vom 24.02.2021, OM 7322 Stellungnahme des Magistrats vom 10.01.2022, ST 38 Beratung im Ortsbeirat: 1 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Fahrbibliothek für den Galluspark: Endlich eine Lösung für einen funktionierenden Standort umsetzen!

11.02.2020 · Aktualisiert: 23.09.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 11.02.2020, OM 5740 entstanden aus Vorlage: OF 1183/1 vom 26.01.2020 Betreff: Fahrbibliothek für den Galluspark: Endlich eine Lösung für einen funktionierenden Standort umsetzen! Der Magistrat wird aufgefordert, für die Fahrbibliothek der Stadtbibliothek an einem geeigneten Standort im Bereich Galluspark dauerhaft einen Standplatz absichern zu lassen, welcher von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zu den Standzeiten des Busses mit einem Schlüssel geöffnet und anschließend wieder verschlossen werden kann. Ggf. ist auch ein Standort auszuwählen, der gemeinsam mit der Feuerwehr genutzt werden kann, hier ist insbesondere die Feuerwehrzufahrt zwischen dem Bolzplatz im Galluspark und der Julius-Munk-Anlage zu prüfen. Begründung: Alle Versuche, den vorgesehenen Standplatz dauerhaft frei zu halten, sind bislang aus einer Vielzahl von Gründen gescheitert. Daher wird der Magistrat aufgefordert, einen Standplatz zu finden, der gegen das Falschparken gesichert werden kann. Ob hierfür die bei den Ortsterminen genannte Feuerwehrzufahrt genutzt werden kann und die Fahrbibliothek und Feuerwehr zum Entsperren einen gemeinsamen Schlüssel nutzen, sollte der Magistrat mit seinen zuständigen Fachämtern entscheiden. Zu Bedenken wäre, dass in diesem Fall die Feuerwehrzufahrt sicher und dauerhaft von Falschparkenden frei gehalten wird und damit die Sicherheit der Bewohnerinnen und Bewohner zusätzlich allgemein erhöht werden könnte. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.01.2021, ST 116 Antrag vom 07.06.2022, OF 502/1 Anregung an den Magistrat vom 28.06.2022, OM 2422 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 1 am 16.06.2020, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 42. Sitzung des OBR 1 am 18.08.2020, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 43. Sitzung des OBR 1 am 15.09.2020, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 44. Sitzung des OBR 1 am 20.10.2020, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 45. Sitzung des OBR 1 am 24.11.2020, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 46. Sitzung des OBR 1 am 12.01.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 41 2

OF (Antrag Ortsbeirat)

Fahrbibliothek am Galluspark

26.01.2020 · Aktualisiert: 17.02.2020

S A C H S T A N D : Antrag vom 26.01.2020, OF 1184/1 Betreff: Fahrbibliothek am Galluspark Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, ob die Feuerwehrzufahrt zwischen dem Bolzplatz im Galluspark und der Julius-Munk-Anlage als Haltestelle für den Bücherbus der Fahrbibliothek geeignet ist. Begründung: Die Parksituation für den Bücherbus ist bereits seit Langem unbefriedigend. Die vorgesehene und markierte Parkfläche in der Schwalbacher Straße ist nahezu immer zugeparkt, so dass der Bücherbus dort nicht stehen kann. Dies führt dazu, dass Parkplatzsuchzeiten von der Standzeit des Bücherbusses abgehen, oder dass dieser mangels Parkplatzes gar nicht geöffnet werden kann. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 1 am 11.02.2020, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 1184/1 wird durch die Annahme der Vorlage OF 1183/1 für erledigt erklärt. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: FDP

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Im Galluspark/Julius-Munk-Anlage: Probleme mit Hundekot und Müll sowie Hunden auf dem Bolzplatz

08.05.2018 · Aktualisiert: 28.02.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 08.05.2018, OM 3127 entstanden aus Vorlage: OF 599/1 vom 12.04.2018 Betreff: Im Galluspark/Julius-Munk-Anlage: Probleme mit Hundekot und Müll sowie Hunden auf dem Bolzplatz Vorgang: OM 1304/17 OBR 1; ST 1086/17 Der Magistrat wird aufgefordert, 1. den Bereich Im Galluspark/Julius-Munk-Anlage - zwischen dem Bolzplatz und den Häusern der Wohnanlage "Smiles" sowie den restlichen Teil der Anlage - also die Wiese vor dem Spielplatz und der Kita Adlerwerke explizit nicht für Hunde zu erlauben. Dies soll durch (weitere) Verbots- bzw. Hinweisschilder geschehen, die außerdem auf den Hundeauslauf im Bereich zwischen Römischem Ring und Messe verweisen; 2. dies durch verstärkte Kontrollen zu überprüfen; 3. zu prüfen und zu berichten, ob die Fläche zwischen dem Bolzplatz und den Häusern der Wohnanlage "Smiles" offiziell als Liegewiese ausgewiesen werden kann; 4. sollte die Ausweisung als Liegewiese nicht möglich sein, dort eine Spenderstation für Hundekotbeutel aufzustellen; 5. an der Kleyerstraße außerdem eine weitere Spenderstation für Hundekotbeutel aufzustellen. Begründung: Für den Abschnitt zwischen dem Bolzplatz und den Häusern haben Anwohner bereits im vergangenen Jahr bei der Stadt den Wunsch geäußert, diese Fläche als Liegewiese auszuweisen - dann wären dort keine Hunde erlaubt. Die Stadt verwies darauf, dass dort bald Sportgeräte aufgestellt würden (siehe auch ST 1086). Dies wird von den Anwohnern begrüßt. Gleichzeitig fürchten diese aber, dass die Geräte ebenso wie der neue, von der Stadt angelegte Rasen verdreckt werden. Bisher konnte nicht beobachtet werden, dass der Hundekot entfernt wird. Täglich benutzen Hundebesitzer den Bolzplatz als Spielplatz für Hunde, obwohl dort bereits ein Verbotsschild steht. Jugendliche berichten, dass sie selbst schon Hundebesitzer ansprechen mussten, ihnen Platz zu machen - auf dem Bolzplatz! Es muss sichergestellt werden, dass diese für Kinder und Jugendliche so dringend benötigten Frei- und Bewegungsflächen im Gallus auch von diesen genutzt werden können. Auch die anderen Wiesen rund um den Bolz- und Spielplatz werden offensichtlich als "Hundeklo" genutzt, trotz vorhandener Mülleimer sammelt sich einiges an Unrat an. Durch eine Spenderstation für Hundekotbeutel kann zumindest vermieden werden, dass diejenigen Hundebesitzer, die nicht bis zum Europagarten laufen wollen, das Geschäft ihrer Vierbeiner entsorgen können. Hunde"auslauf" auf dem Bolzplatz: Mögliche Liegewiese: Trotz Reinigung durch die Stadt am Morgen sieht es nachmittags schon wieder so aus: Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 07.03.2017, OM 1304 Stellungnahme des Magistrats vom 19.06.2017, ST 1086 Stellungnahme des Magistrats vom 06.08.2018, ST 1522 Aktenzeichen: 67 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Erinnerung: Sportgeräte Julius-Munk-Anlage

13.03.2018 · Aktualisiert: 12.11.2018

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 13.03.2018, OM 2875 entstanden aus Vorlage: OF 519/1 vom 25.02.2018 Betreff: Erinnerung: Sportgeräte Julius-Munk-Anlage Vorgang: OM 1304/17 OBR 1; ST 1086/17 Der Magistrat wird gebeten, darauf hinzuwirken, dass die zugesagten Sportgeräte noch bis zum Sommer aufgestellt werden, sodass Anwohner diese in den Sommermonaten nutzen können. Außerdem wird der Magistrat gebeten, dem Ortsbeirat zu berichten, in welchem Zeitraum die Aufstellung geplant ist. Begründung: Vor einem Jahr stellte der Ortsbeirat 1 den Antrag für Sportgeräte in der Julius-Munk-Anlage. In der Stellungnahme ST 1086 sagte der Magistrat dieser Maßnahme grundsätzlich zu, jedoch könne die Aufstellung der Geräte aufgrund personeller Engpässe beim zuständigen Fachamt nicht kurzfristig zugesagt werden. Nun ist ein Jahr vergangen und nichts ist passiert. Es wäre wünschenswert, wenn nicht noch ein Jahr vergehen würde, ohne dass die Geräte aufgestellt werden. Die Anwohner warten darauf. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 07.03.2017, OM 1304 Stellungnahme des Magistrats vom 19.06.2017, ST 1086 Stellungnahme des Magistrats vom 04.06.2018, ST 1003 Aktenzeichen: 67 2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Sportgeräte in der Julius-Munk-Anlage

07.03.2017 · Aktualisiert: 13.01.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.03.2017, OM 1304 entstanden aus Vorlage: OF 244/1 vom 19.02.2017 Betreff: Sportgeräte in der Julius-Munk-Anlage Der Magistrat wird gebeten, auf den Grünflächen in der Julius-Munk-Anlage weitere Sportgeräte aufzustellen. Konkret handelt es sich um Kletterstangen nach dem Vorbild des Hafenparks an der EZB (siehe Bilder). Begründung: Die Julius-Munk-Anlage bzw. der Bolzplatz wird rege von Jugendlichen und Anwohnern genutzt. Mit dem Spielplatz und den Sitzgelegenheiten ist dieser Platz ein beliebter Treffpunkt geworden. Calisthenics und andere Trendsportarten werden seit Jahren bei Jugendlichen und jungen Erwachsenen immer beliebter. Dazu werden nur Klettergerüste und das eigene Körpergewicht benötigt. An Klimmzugstangen werden dabei verschiedene Übungen ausgeführt. Im Hafenpark an der EZB werden diese Sportgeräte seit der Eröffnung des Parks sehr rege benutzt. Selbst im Winter sind dort Sportler anzutreffen, die trainieren. Es wäre wünschenswert, wenn die Sportstadt Frankfurt so etwas auch im Gallus installieren könnte und dabei den vorhandenen Platz auf den Grünflächen in der Julius-Munk-Anlage nutzen würde. Anwohner der umliegenden Wohnungen würden dies begrüßen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.06.2017, ST 1086 Antrag vom 25.02.2018, OF 519/1 Anregung an den Magistrat vom 13.03.2018, OM 2875 Antrag vom 12.04.2018, OF 599/1 Anregung an den Magistrat vom 08.05.2018, OM 3127 Aktenzeichen: 67 0

OF (Antrag Ortsbeirat)

Benennung der dreieckigen Fläche zwischen Kleyerstraße, Schwalbacher Straße und Julius-Munk-Anlage in „An den Fleschwerken“

11.08.2016 · Aktualisiert: 08.09.2016

S A C H S T A N D : Antrag vom 11.08.2016, OF 76/1 Betreff: Benennung der dreieckigen Fläche zwischen Kleyerstraße, Schwalbacher Straße und Julius-Munk-Anlage in "An den Fleschwerken" Der Ortsbeirat möge nach § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 der Geschäftsordnung der Ortsbeiräte in Frankfurt am Main beschließen: die dreieckige Fläche zwischen Kleyerstraße, Schwalbacher Straße und Julius-Munk-Anlage wird benannt in "An den Fleschwerken". Begründung: Wie von unzähligen anderen, ebenfalls von jüdischen Eigentümern geführten Nachbarfirmen gibt es von den Flesch-Werken heute wegen der Arisierung keine Spur mehr. Diese und unzählige andere jüdische Unternehmen, die zwischen 1933 und 1941 unfreiwillig den Besitzer gewechselt haben, fanden praktisch keinen "Platz" im Gedächtnis der Stadt Frankfurt. Die Verbrechen des Dritten Reiches wurden damit langfristig perpetuiert. Die Flesch-Werke und Herbert Flesch stehen stellvertretend für Tausende ähnlicher Fälle - in Frankfurt und im restlichen Deutschland. Wo den Opfern zu Lebzeiten keine materielle Restitution zuteil wurde, soll ihrer wenigstens heute in würdiger Form gedacht werden. Die Benennung als "An den Fleschwerken" wäre nicht zuletzt ein erster Schritt zur Neugestaltung jenes kleinen dreieckigen Platzes an der Ecke Kleyerstraße / Schwalbacher Straße. Eine Neugestaltung, die aus einem vernachlässigten Dreieck mit Distanzgrün wieder einen begehbaren Ort machen würde, der er noch vor wenigen Jahrzehnten war. Dadurch soll ein Ort entstehen, der außerdem die Möglichkeit bietet, sich über das Thema Ausgrenzung, Entrechtung und Enteignung der deutschen Juden zwischen 1933 und 1939 am Beispiel der Flesch-Werke zu informieren. Wegen der unmittelbaren Nähe zu den Fleschwerken wäre schließlich auch der nötige Ortsbezug hergestellt Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 1 am 30.08.2016, TO I, TOP 10 Beschluss: Initiative OI 3 2016 Die Vorlage OF 76/1 wird als interfraktioneller Antrag mit der Maßgabe beschlossen, dass der zweite und dritte Satz des Tenors wie folgt lauten: "Die dreieckige Fläche zwischen Kleyerstraße, Schwalbacher Straße und Julius-Munk-Anlage wird benannt in "An den Fleschwerken", wobei die Kleyerstraße mit den anliegenden Hausnummern hiervon unberührt bleibt. Zugleich wird unterhalb des Straßenschildes eine Hinweistafel mit Informationen zum namensgebenden Unternehmen und seinem im Dritten Reich geflüchteten und enteigneten Inhaber Herbert Flesch angebracht." Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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