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Umstellung der Parkraumbewirtschaftung in Bewohnerparkzonen und Planungen für neue Bewohnerparkzonen

Vorlagentyp: B

Inhalt

Bericht des Magistrats vom 16.08.2019, B 299

Betreff: Umstellung der Parkraumbewirtschaftung in Bewohnerparkzonen und Planungen für neue Bewohnerparkzonen Zur Verhinderung von flächenhaften Dieselfahrverboten in Frankfurt muss die Stadt Frankfurt am Main viele Maßnahmen treffen, um die Grenzwerte für Stickstoff-Oxid-Verbindungen einzuhalten. Ein wichtiger Baustein ist die Parkraumbewirtschaftung. Dabei ist zu unterscheiden zwischen a) der Anpassung der Gebühren für das Parken in Parkhäusern, b) der Änderungen der Parkgebührensatzung für das Parken auf öffentlichen Straßen und c) der Änderungen beim Bewohnerparken. Zu a) In den Beschlussgremien der Parkhaus-Betriebsgesellschaft wird sich der Magistrat für Preisanpassungen einsetzen: Die Preise für Kurzparkende sollen stabil gehalten, für Dauermieter soll die Parkgebühr um 20% angehoben werden. Zu b) Der Magistrat hat darüber hinaus einen Magistratsvortrag zur Änderung der Parkgebührensatzung in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Die Satzungsänderung beinhaltet unter anderem eine Verkürzung des Zeitintervalls, für das die Gebühr entrichtet wird (von 20 auf 15 Minuten), und eine Parkbevorrechtigung für E-Fahrzeuge, um deren Flottenanteil zu erhöhen. Zu c) In dem Urteil des Verwaltungsgerichts Wiesbaden gegen das Land Hessen wurde gefordert, die Bewohnerparkregelung zu überarbeiten und damit die monetäre Parkraumbewirtschaftung auf innerstädtische Stadtteile auszuweiten. Dieses Urteil ist zwar nicht rechtskräftig geworden, der Magistrat sieht hierin allerdings einen wesentlichen Baustein, um zonale Fahrverbote in Frankfurt am Main im ausstehenden Gerichtsverfahren vor dem VGH zu verhindern. Änderungen beim Bewohnerparken sollen in zwei Stufen umgesetzt werden: In der ersten Stufe ist die Bewirtschaftung der Bewohnerparkzonen in den bestehenden Zonen (37 Zonen) einzuführen. Dabei soll zunächst die bestehende Einteilung der Flächen - eine Seite in bestimmten Zeiten reserviert für Bewohnerinnen und Bewohner mit Bewohnerparkausweis, eine Seite freies Parken für alle - so umgestellt werden, dass alle Parkstände tagsüber monetär bewirtschaftet werden. Die für Bewohnerinnen und Bewohner reservierten Parkstände bleiben aber in den definierten Zeiten weiterhin reserviert. Bewohnerinnen und Bewohner mit Bewohnerparkausweis dürfen an den bewirtschafteten Parkständen kostenfrei parken. Konkret wird mit einer Bewohnerparkzone im Westend pilothaft begonnen, danach werden alle anderen Zonen abgearbeitet. Die Priorisierung erfolgt aufgrund der NOx-Belastung und dem Parkdruck. Die Änderung der Bewohnerparkregelung in den bestehenden Bewohnerparkzonen kann bei Vorliegen der Voraussetzungen jeweils kurzfristig durch Anordnung des Straßenverkehrsamtes erfolgen. In der zweiten Stufe soll das Bewohnerparken um ca. 20 Zonen, hauptsächlich um den Alleenring herum, eingeführt werden, die bisher von den Ortsbeiräten gefordert, aber wegen Mangel an Überwachungskräften vom Magistrat nicht eingerichtet werden konnten. Es dient zur Kenntnis, dass von der Straßenverkehrsordnung die Einrichtung der Zonen an den Nachweis des Parkdrucks sowie an bestimmte Formen der Bürgerbeteiligung geknüpft ist, sodass ein erheblicher Zeitaufwand an die Einführung gestellt werden muss. Dass dafür eine Befreiung ausgesprochen werden kann, ist aus derzeitiger Sicht und der Rechtslage unwahrscheinlich. Wie das Verwaltungsgericht Wiesbaden richtig festgestellt hat, ist die Ausweisung von Bewohnerparkzonen nur sinnvoll, wenn auch eine entsprechende Überwachung durch Kontrollpersonal gewährleistet ist. Die Ausführungsbestimmungen zur Straßenverkehrsordnung knüpfen die Einrichtung von Bewohnerparkzonen ausdrücklich an die Sicherstellung der entsprechenden personellen Überwachung. Die Finanzierung von unterjährig anfallenden Personalmehrbedarfen und den daraus resultierenden Mehraufwendungen kann nur über vollbudgetierte Mehrerträge (bzw. Minderaufwendungen) erfolgen. Auf diese Weise könnte lediglich die Beschäftigung von Leiharbeitnehmern erfolgen. Seit 2017/2018 erfolgt aufgrund der Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes die Umstellung von Leiharbeitnehmern zu dauerhaft beschäftigtem Personal. Grundsätzlich sind dauerhafte Stellenbedarfe zu den Stellenplananträgen der jeweiligen Haushaltsplanaufstellung anzumelden. Damit wäre auch die Finanzierung sichergestellt. Ein Problem bei der kurzfristigen Umsetzung der Bewirtschaftung der Einwohnerparkzonen stellt die derzeitige Rechtslage bei der Bezahlmöglichkeit dar. Diese schreibt vor, dass die Möglichkeit der Barzahlung angeboten werden muss. Die Möglichkeit der unbaren Zahlung über das sog. Handyparken, wie es der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung mit der o.a. Vorlage mit Satzungsänderung vorschlägt, ersetzt die Notwendigkeit Barzahlung anzubieten nicht. Die Finanzierung für die Neuanschaffung und Bewirtschaftung von Parkscheinautomaten erfolgt gemäß vertraglicher Vereinbarung durch die Parkhausbetriebsgesellschaft mbH (PBG). Dafür entrichtet die Stadt Frankfurt am Main aus dem Ergebnishaushalt (ErgHH, PG 16.03) eine entsprechende Vergütung (pro Automat einmalig, zuzgl. Betriebskosten pro Automat p.a.) sowie eine erfolgsabhängige Prämie an die PBG. Sollten in den neu monetär bewirtschafteten Zonen bis Ende 2021 Parkscheinautomaten aufgestellt werden müssen, hätte dies nach aktueller Schätzung zunächst Investitionskosten von mehr als 10 Millionen Euro für die Parkhausbetriebsgesellschaft und damit für die Stadt Frankfurt am Main eine entsprechende Belastung für den ErgHH gemäß dem oben genannten Vertrag zur Folge. Das Rechtsamt hat für den Magistrat ein Gutachten zur Frage der Zulassung von Parkgutscheinen, in denen die Ankunftszeit eingetragen wird und die dann anstelle des Parkscheins aus dem Automaten ausgelegt werden müssen, erstellt (sog. "Wiener Modell"). Dies ist derzeit nur möglich, wenn es durch die oberste Straßenverkehrsbehörde, also dem hessischen Verkehrsminister, ausnahmsweise ausdrücklich erlaubt wird. Auch der wissenschaftliche Dienst des Bundestages hat sich mit dem Thema befasst und kommt zu dem Schluss, dass dieses Modell grundsätzlich möglich ist, aber durch den Gesetzgeber geregelt werden sollte. Bei einem Gespräch zwischen Vertretern der Landesregierung und Vertretern des Frankfurter Magistrats am 27. März 2019 in Frankfurt hatte Herr Staatsminister Tarek Al-Wazir der Stadt Frankfurt zugesichert, die Möglichkeit, der Stadt Frankfurt angesichts der Dieselproblematik eine entsprechende Ausnahmegenehmigung erteilen zu wollen, intern prüfen zu lassen. Das Ergebnis der Prüfung steht noch aus. Sollte der Stadt Frankfurt durch das Hessische Verkehrsministerium eine Ausnahmegenehmigung erteilt werden, so wäre es nach Auskunft der Stadtwerke Verkehrsgesellschaft Frankfurt am Main mbH (VGF) innerhalb weniger Wochen möglich, den Verkauf der entsprechenden Parkgutscheine durch die Verkaufsstellen der VGF und deren Fahrscheinautomaten sicherzustellen.

Beratungsverlauf 18 Sitzungen

Sitzung 34
OBR 13
TO I, TOP 16
Angenommen
Die Vorlage B 299 dient zur Kenntnis.
Zustimmung:
Alle
Sitzung 34
OBR 4
TO I, TOP 21
Zurückgestellt / Beraten
Die Vorlage B 299 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
Zustimmung:
Alle
Sitzung 34
OBR 6
TO I, TOP 40
Angenommen
Die Vorlage B 299 dient zur Kenntnis.
Zustimmung:
Alle
Sitzung 34
OBR 7
TO II, TOP 9
Angenommen
Die Vorlage B 299 dient zur Kenntnis.
Zustimmung:
Alle
Sitzung 34
OBR 10
TO II, TOP 29
Angenommen
Die Vorlage B 299 dient zur Kenntnis.
Zustimmung:
Alle
Sitzung 34
OBR 8
TO I, TOP 41
Angenommen
Die Vorlage B 299 dient zur Kenntnis.
Zustimmung:
SPD CDU Grüne
Ablehnung:
Linke FDP BFF Freie Wähler
Sitzung 34
OBR 5
TO I, TOP 65
Angenommen
Die Vorlage B 299 dient zur Kenntnis.
Zustimmung:
Alle
Sitzung 34
OBR 12
TO I, TOP 19
Angenommen
Die Vorlage B 299 dient zur Kenntnis.
Zustimmung:
Alle
Sitzung 34
OBR 15
TO I, TOP 16
Angenommen
Die Vorlage B 299 dient zur Kenntnis.
Ablehnung:
Freie Wähler
Enthaltung:
SPD
Sitzung 34
OBR 14
TO I, TOP 22
Angenommen
Die Vorlage B 299 dient zur Kenntnis.
Zustimmung:
Alle
Sitzung 34
OBR 11
TO II, TOP 6
Angenommen
Die Vorlage B 299 dient zur Kenntnis.
Zustimmung:
SPD CDU Grüne BFF FDP
Ablehnung:
Linke
Sitzung 34
OBR 2
TO II, TOP 36
Angenommen
Die Vorlage B 299 dient zur Kenntnis.
Zustimmung:
Alle
Sitzung 32
OBR 16
TO I, TOP 20
Angenommen
Die Vorlage B 299 dient zur Kenntnis.
Zustimmung:
Alle
Sitzung 34
OBR 1
TO I, TOP 86
Angenommen
Die Vorlage B 299 dient zur Kenntnis.
Zustimmung:
SPD CDU Grüne Linke FDP BFF Die Partei U.B
Ablehnung:
ÖkoLinX-ARL
Sitzung 34
OBR 9
TO II, TOP 3
Angenommen
Die Vorlage B 299 dient zur Kenntnis.
Zustimmung:
CDU SPD Grüne FDP Linke
Ablehnung:
BFF
Sitzung 34
OBR 3
TO II, TOP 45
Angenommen
Die Vorlage B 299 dient zur Kenntnis.
Zustimmung:
Grüne CDU SPD Linke FDP
Ablehnung:
ÖkoLinX-ARL
Sitzung 35
OBR 4
TO I, TOP 7
Angenommen
Die Vorlage B 299 dient zur Kenntnis.
Zustimmung:
Alle
Sitzung 34
Verkehrsausschusses
TO I, TOP 32
Angenommen
nicht auf TO Die Vorlage B 299 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)
Zustimmung:
CDU SPD Grüne AFD Linke FDP BFF FRAKTION Frankfurter

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