Linienverlaufsplan-Aufkleber um Angaben zur Fahrtdauer ergänzen
Vorlagentyp: B
Inhalt
S A C H S T A N D :
Bericht des Magistrats vom 08.09.2017, B
293 Betreff:
Linienverlaufsplan-Aufkleber um Angaben zur Fahrtdauer ergänzen
Vorgang: Beschl. d. Stv.-V.
vom 29.06.2017, § 1568 Ziffer 2. - NR 352/17 LINKE. - Die aktuellen Linienverlaufspläne
an den Stationen müssen in absehbarer Zeit in jedem Fall erneuert werden.
Vielfach sind die Pläne beschädigt und/oder entsprechen beispielsweise beim
Thema "Barrierefreiheit" nicht mehr dem aktuellen Stand. Derzeit wird überlegt,
wie die Pläne in Zukunft gestaltet werden sollen; in diesem Zusammenhang wird
auch geprüft, ob und wie die Darstellung der Fahrtdauer integriert werden
kann. Es dient zur Kenntnis, dass es sich
bei den Angaben der Fahrtdauer von Station zu Station jedoch immer nur um
ungefähre Angaben handelt, die je nach Tageszeit im Regelfahrplan unter- oder
überschritten werden können. Die erforderlichen Fahrgastwechselzeiten und
mögliche Behinderungen durch den Individualverkehr schlagen in der
Hauptverkehrszeit anders zu Buche als beispielsweise am späten Abend. In den
Fahrplänen ist dieser unterschiedliche Zeitbedarf berücksichtigt, in den
Linienverlaufsplänen ist dies selbstverständlich nicht möglich. (Abschließend
dient zur Kenntnis, dass in der "Leistungsbeschreibung DVS -3.5-" nicht diese
Linienverlaufspläne gemeint sind, sondern die Schnellbahnpläne, die an den
unterirdischen Stationen mittig im Gleisbett oder an der gegenüberliegenden
Tunnelwand angebracht sind.) Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Antrag vom
08.06.2017, NR 352
Zuständige Ausschüsse:
Verkehrsausschuss Versandpaket:
13.09.2017 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung des
Verkehrsausschusses am 07.11.2017, TO I, TOP 23
Beschluss: nicht auf TO
Die Vorlage B 293 dient zur Kenntnis.
(Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und FRANKFURTER
Sonstige Voten/Protokollerklärung:
BFF und FRAKTION (= Kenntnis) Beschlussausfertigung(en): § 1878, 15. Sitzung
des Verkehrsausschusses vom 07.11.2017 Aktenzeichen: 92 14