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Linienverlaufsplan-Aufkleber um Angaben zur Fahrtdauer ergänzen

Vorlagentyp: B

Inhalt

S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 08.09.2017, B 293 Betreff: Linienverlaufsplan-Aufkleber um Angaben zur Fahrtdauer ergänzen Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 29.06.2017, § 1568 Ziffer 2. - NR 352/17 LINKE. - Die aktuellen Linienverlaufspläne an den Stationen müssen in absehbarer Zeit in jedem Fall erneuert werden. Vielfach sind die Pläne beschädigt und/oder entsprechen beispielsweise beim Thema "Barrierefreiheit" nicht mehr dem aktuellen Stand. Derzeit wird überlegt, wie die Pläne in Zukunft gestaltet werden sollen; in diesem Zusammenhang wird auch geprüft, ob und wie die Darstellung der Fahrtdauer integriert werden kann. Es dient zur Kenntnis, dass es sich bei den Angaben der Fahrtdauer von Station zu Station jedoch immer nur um ungefähre Angaben handelt, die je nach Tageszeit im Regelfahrplan unter- oder überschritten werden können. Die erforderlichen Fahrgastwechselzeiten und mögliche Behinderungen durch den Individualverkehr schlagen in der Hauptverkehrszeit anders zu Buche als beispielsweise am späten Abend. In den Fahrplänen ist dieser unterschiedliche Zeitbedarf berücksichtigt, in den Linienverlaufsplänen ist dies selbstverständlich nicht möglich. (Abschließend dient zur Kenntnis, dass in der "Leistungsbeschreibung DVS -3.5-" nicht diese Linienverlaufspläne gemeint sind, sondern die Schnellbahnpläne, die an den unterirdischen Stationen mittig im Gleisbett oder an der gegenüberliegenden Tunnelwand angebracht sind.) Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 08.06.2017, NR 352 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Versandpaket: 13.09.2017 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung des Verkehrsausschusses am 07.11.2017, TO I, TOP 23 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 293 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und FRANKFURTER Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF und FRAKTION (= Kenntnis) Beschlussausfertigung(en): § 1878, 15. Sitzung des Verkehrsausschusses vom 07.11.2017 Aktenzeichen: 92 14