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Kulturentwicklungsplanung weiter vorantreiben

Vorlagentyp: B

Inhalt

Bericht des Magistrats vom 16.08.2019, B 291

Betreff: Kulturentwicklungsplanung weiter vorantreiben Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 28.02.2019, § 3734 - E 47/19 CDU/SPD/GRÜNE, E 57/17 CDU/SPD/GRÜNE - D er Magistrat hat hinsichtlich der Kulturentwicklungsplanung seit der Beschlussfassung über den Haushalt 2017 und dem dazu gehörenden Etatantrag E 57 vom 26.04.2017 diese Thematik intensiv auf verschiedenen Ebenen innerhalb fachlich zuständiger Stellen erörtert. Dabei wurden neben Recherchen zu bereits erfolgten Kulturentwicklungsplanungen sowohl Kontakte zu Dienstleistern der Durchführung solcher Planungsprozesse als auch zu Städten mit bereits vorhandener Kulturentwicklungsplanung gesucht und aufgenommen. Insgesamt ergibt sich nach diesen bislang erfolgten Recherchen und Erörterungen für den Magistrat die Zielrichtung, die Kulturentwicklungsplanung für Frankfurt am Main auf Basis der gewachsenen kulturellen Infrastruktur Frankfurts nicht allein im klassischen Ablauf mit Erhebung einer Ist-Analyse und Entwicklung allgemeiner Soll-Perspektiven zu gestalten, sondern in einem ersten Schritt spezifische Schwerpunkte festzulegen. Übergeordnetes Ziel ist es, vor dem Hintergrund gesamtgesellschaftlicher sowie städtischer und regionaler Veränderungen Schwerpunkte für eine zukunftsorientierte Kulturpolitik und Kulturarbeit der nächsten Jahre zu entwerfen und Rahmenbedingungen für eine zeitgemäße Kulturarbeit zu schaffen. Der Magistrat beabsichtigt, den Prozess schwerpunktmäßig in Bezug auf die Chancen und Herausforderungen der Digitalisierung, auf die Förderung der Wahrnehmung kultureller Angebote durch bislang nicht oder nur gering erreichte oder beteiligte Bevölkerungsgruppen sowie in Bezug auf neue Entwicklungen und Veränderungsbedarfe in der geförderten Kulturszene als den herausragenden Herausforderungen der kommenden Jahre für die städtische Kulturlandschaft zu gestalten. Dabei sollen u.a. auch die Ergebnisse der Anhörungen zu einzelnen Bereichen der letzten Jahre (z.B. Tanz, Filmfestivals) aufgegriffen werden. Hierzu werden in den kommenden Monaten die erforderlichen Planungs- und Vorbereitungsschritte intensiviert. Hinsichtlich des Mittelabflusses ist allerdings zu konstatieren, dass die bereit gestellten Mittel für die Kulturentwicklungsplanung im Haushalt 2017 zum Jahresende 2017 noch nicht verausgabt waren, aber im Zuge des Jahresabschlusses 2017nicht in das Folgejahr übertragen werden konnten. Der Magistrat wird jedoch die Kulturentwicklungsplanung weiterhin vorantreiben und im Rahmen budgetärer Schwerpunktsetzungen eine sukzessive Umsetzung gewährleisten.

Beratungsverlauf 1 Sitzung

Sitzung 33
Kultur- und Freizeitausschusses
TO I, TOP 14
Angenommen
nicht auf TO Die Vorlage B 291 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)
Zustimmung:
CDU SPD Grüne AFD Linke FDP BFF FRAKTION Frankfurter