Lärmschutzwand an der Galluswarte künstlerisch gestalten
Vorlagentyp: B
Inhalt
S A C H S T A N D :
Bericht des Magistrats vom 10.06.2013, B
288 Betreff:
Lärmschutzwand an der Galluswarte künstlerisch gestalten Vorgang:
OI 16/12 OBR 1 Der Magistrat hat mit der Deutschen Bahn AG in dieser
Angelegenheit Kontakt aufgenommen. Von der DB Netz-AG, Regionalbereich Mitte,
wurde mitgeteilt, dass Sie als Eigentümerin der Schallschutzwände mit einer
künstlerischen Gestaltung grundsätzlich einverstanden ist. Die DB Netz-AG
bittet jedoch vor der künstlerischen Gestaltung, die Motive und die zu
verwendeten Farben abzustimmen. Die Herstellungs-, sowie Reinigungs- und
Instand haltungskosten gehen zulasten der Stadt Frankfurt
am Main. Eine finanzielle Beteiligung an der künstlerischen Gestaltung der
Lärmschutzwand wird von der DB Netz-AG abgelehnt. Arbeiten an der gleiszugewandten Seite der
Schallschutzwand sind nicht möglich, da sämtliche Gleise im Bahnhof Galluswarte
in Betrieb sind.
Der Magistrat hat mit der
Ortsvorsteherin abgestimmt, dass der Ortsbeirat mit Schülern und Jugendlichen
im Ortsbezirk Kontakt aufnimmt, die Interesse an der künstlerischen Gestaltung
der Lärmschutzwand haben. Die Schüler und Jugendlichen sollen Vorschläge für
die Gestaltung unterbreiten, die dann mit der DB Netz-AG abzustimmen sind.
Sobald die Zustimmung der DB
Netz-AG vorliegt, kann mit der Ausführung der Aktion begonnen werden. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Initiative vom
20.03.2012, OI 16
Antrag vom
11.08.2013, OF
325/1 Beratung im Ortsbeirat: 1 Versandpaket:
12.06.2013 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 1
am 27.08.2013, TO I, TOP 36 Die Ortsvorsteherin sichert zu, dafür Sorge zu tragen,
dass die Bürgerinnen und Bürger bei der Planung dieser Maßnahme entsprechend
beteiligt werden. Beschluss:
Die Vorlage B 288 dient zur Kenntnis.
(Ermächtigung gem. § 3 Absatz 3 GOOBR) Abstimmung:
Einstimmige Annahme Beschlussausfertigung(en):
§ 3416, 23. Sitzung
des OBR 1 vom 27.08.2013 Aktenzeichen: 60 10