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Lärmschutzwand an der Galluswarte künstlerisch gestalten

Vorlagentyp: B

Inhalt

S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 10.06.2013, B 288 Betreff: Lärmschutzwand an der Galluswarte künstlerisch gestalten Vorgang: OI 16/12 OBR 1 Der Magistrat hat mit der Deutschen Bahn AG in dieser Angelegenheit Kontakt aufgenommen. Von der DB Netz-AG, Regionalbereich Mitte, wurde mitgeteilt, dass Sie als Eigentümerin der Schallschutzwände mit einer künstlerischen Gestaltung grundsätzlich einverstanden ist. Die DB Netz-AG bittet jedoch vor der künstlerischen Gestaltung, die Motive und die zu verwendeten Farben abzustimmen. Die Herstellungs-, sowie Reinigungs- und Instand haltungskosten gehen zulasten der Stadt Frankfurt am Main. Eine finanzielle Beteiligung an der künstlerischen Gestaltung der Lärmschutzwand wird von der DB Netz-AG abgelehnt. Arbeiten an der gleiszugewandten Seite der Schallschutzwand sind nicht möglich, da sämtliche Gleise im Bahnhof Galluswarte in Betrieb sind. Der Magistrat hat mit der Ortsvorsteherin abgestimmt, dass der Ortsbeirat mit Schülern und Jugendlichen im Ortsbezirk Kontakt aufnimmt, die Interesse an der künstlerischen Gestaltung der Lärmschutzwand haben. Die Schüler und Jugendlichen sollen Vorschläge für die Gestaltung unterbreiten, die dann mit der DB Netz-AG abzustimmen sind. Sobald die Zustimmung der DB Netz-AG vorliegt, kann mit der Ausführung der Aktion begonnen werden. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Initiative vom 20.03.2012, OI 16 Antrag vom 11.08.2013, OF 325/1 Beratung im Ortsbeirat: 1 Versandpaket: 12.06.2013 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 1 am 27.08.2013, TO I, TOP 36 Die Ortsvorsteherin sichert zu, dafür Sorge zu tragen, dass die Bürgerinnen und Bürger bei der Planung dieser Maßnahme entsprechend beteiligt werden. Beschluss: Die Vorlage B 288 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gem. § 3 Absatz 3 GOOBR) Abstimmung: Einstimmige Annahme Beschlussausfertigung(en): § 3416, 23. Sitzung des OBR 1 vom 27.08.2013 Aktenzeichen: 60 10