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Bericht zur kommunalen Beschäftigungsförderung

Vorlagentyp: B

Inhalt

Bericht des Magistrats vom 24.04.2009, B 281

Betreff: Bericht zur kommunalen Beschäftigungsförderung Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 16.11.1995, § 5245 - NR 601 SPD, NR 702 GRÜNE, l. B 166/08 - Bericht zur kommunalen Beschäftigungsförderung für das Jahr 2007 Inhalt:

  1. Einleitung 1.1 Entwicklung der Arbeitslosigkeit insgesamt


    1.2 Arbeitslose nach Rechtskreisen 1.3 Sozialversicherungspflichtige Beschäftigung 1.4 Jugendarbeitslosigkeit 1.5 Gegenstand des Berichts

  2. Fördermaßnahmen der Stadt Frankfurt am Main
    2.1 Fördermaßnahmen der Stadt Frankfurt am Main für Jugendliche und junge Erwachsene bis zum

  3. Lebensjahr 2.2 Fördermaßnahmen der Stadt Frankfurt für Mädchen und Frauen 2.2 Fördermaßnahmen der Stadt Frankfurt für Erwachsene mit besonderen Schwierigkeiten beim Übergang ins Erwerbsleben 2.3 Fördermaßnahmen der Stadt Frankfurt für Mädchen und Frauen 2.4 Sonstige Aktivitäten

  4. Landesprogramme, Bundesprogramme und Programme aus Fördermitteln des Europäischen Sozialfonds

  5. Schlussbemerkung

  6. Einleitung 1.1 Entwicklung der Arbeitslosigkeit insgesamt
    Die Entwicklung auf dem Frankfurter Arbeitsmarkt verlief im Jahre 2007 positiv. Im Dezember 2006 gab es 33.087 Arbeitslose in Frankfurt am Main. Ende 2007 war diese Zahl um 9,2 % auf 30.027 gesunken. Die Arbeitslosenquote (bezogen auf abhängige zivile Erwerbspersonen) war im gleichen Zeitraum von 11,3 auf 10,1 % gesunken. Überdurchschnittlich hoch war Ende 2007 die Arbeitslosenquote bei Männern (10,7 %) und Ausländerinnen und Ausländern (16,4 %). Vom allgemeinen Rückgang der Zahl der Arbeitslosen um 9,2 % haben insbesondere arbeitslose Männer, deren Zahl im Vergleich zum Vorjahr um 12,0 % sank, Arbeitslose im Alter von 50 Jahren und darüber (-12,3 %), Langzeitarbeitslose (-14,4 %) und arbeitslose Schwerbehinderte (-11,4 %) profitiert. Bei jüngeren Arbeitslosen unter 25 Jahren (-6,1), arbeitslosen Frauen (-5,7) und ausländischen Arbeitslosen (-4,5) war der Rückgang hingegen unterdurchschnittlich. Bei letzteren verbergen sich hinter diesem Durchschnittswert deutliche Unterschiede zwischen Männern und Frauen. Während bei ausländischen Männern die Zahl der Arbeitslosen um 10,2 % abnahmen, stieg die Zahl der arbeitslosen ausländischen Frauen um 2,8 % an. Der unterdurchschnittliche Rückgang der Arbeitslosigkeit der Frauen insgesamt hat hier seine Ursache. Arbeitslose im Dezember 2007 und Veränderung ihrer Zahl gegenüber 2006 nach verschiedenen Merkmalen in Frankfurt am Main absolut und in % Merkmal Bestand im Dezember 2007 Veränderung gegenüber Dezember 2006 absolut in % Männer 16.335 -2.226 -12,0 Frauen 13.692 -830 -5,7 Jüngere unter 25 Jahren 2.926 -191 -6,1 dar.: über 6 Monate arbeitslos 767 -371 -32,6 über 25 Jahre und langzeitarbeitslos 11.460 -1.778 -13,4 50 Jahre und älter 6.625 -928 -12,3 dar.: 55 Jahre und älter 3.181 -508 -13,8 Langzeitarbeitslose 11.816 -1.983 -14,4 Schwerbehinderte 1.658 -213 -11,4 Ausländer(innen) 11.998 -568 -4,5 insgesamt 30.027 -3.056 -9,2 Quelle: Bundesagentur für Arbeit: Arbeitsmarkt in Zahlen. Berichtsmonat Dezember

  7. Report für Kreise und kreisfreie Städte. Frankfurt am Main, Stadt (06412) 1.2 Arbeitslose nach Rechtskreisen Die über 30.000 Frankfurter Arbeitslosen am Jahresende 2007 gehörten zum überwiegenden Teil (80,8 %) zum Rechtskreis des Sozialgesetzbuchs II (SGB II) und wurden von der Rhein-Main Jobcenter GmbH (RMJ), der Frankfurter Arbeitsgemeinschaft von örtlicher Arbeitsagentur und Stadt Frankfurt am Main, betreut. Nur knapp 20% gehörten demnach zum Rechtskreis des Sozialgesetzbuchs III (SGB III) und fielen in die Zuständigkeit der Agentur für Arbeit. Ende 2007 gab es 47.510 erwerbsfähige Empfängerinnen und Empfänger von Arbeitslosengeld II, von denen 24.270 (52,0%) arbeitslos im Sinne des SGB III waren. Der Rest war zwar erwerbsfähig, erfüllte aber nicht alle Kriterien, um als arbeitslos im Sinne des SGB III zu gelten. Insbesondere werden Personen, die an Maßnahmen der aktiven Arbeitsmarktpolitik teilnehmen, in der Statistik nicht als Arbeitslose gezählt. Dies trifft z.B. auf die 2.667 "Frankfurt-Jobber" (Arbeitsgelegenheit nach § 16 Abs. 3 SGB II) zu, die es im Dezember 2007 in Frankfurt am Main gab. 1.3 Sozialversicherungspflichtige Beschäftigung
    Der Rückgang der Zahl der Arbeitslosen im Jahr 2007 hatte seine Entsprechung in einem Zuwachs der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung. In Frankfurt am Main lag im Dezember 2007 die Zahl der am Arbeitsort Frankfurt am Main sozialversicherungspflichtig beschäftigten Männer und Frauen bei 484.702 und damit um 16.149 oder 3,4 % über der entsprechenden Zahl des Vorjahres. Vergleicht man den Zuwachs bei der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung mit dem Rückgang der Arbeitslosigkeit, dann zeigt sich, dass weniger als ein Fünftel des Stellenzuwachses Frankfurter Arbeitslosen zugute kam. Ihre Zahl reduzierte sich nur um rd. 3.000, während die der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten um mehr als 16.000 stieg. Dies lässt auf Einstellungshemmnisse schließen, die dazu führten, dass die Frankfurter Arbeitslosen von der positiven Entwicklung des Arbeitsmarktes zum großen Teil nicht profitierten. 1.4 Jugendarbeitslosigkeit Junge Arbeitslose haben nicht im gleichen Maß von der Belebung am Frankfurter Arbeitsmarkt profitiert wie andere Arbeitslose. Aber auch bei ihnen konnte ein Rückgang von 6,1 % gegenüber dem Vorjahresmonat verzeichnet werden. Im Vergleich zu 3.117 jungen Menschen im Dezember 2006 waren im Dezember 2007 noch 2.926 junge Menschen unter 25 Jahren in Frankfurt am Main arbeitslos. Ihre Arbeitslosenquote lag mit 9,6 % leicht unter dem Durchschnitt von 10,1 %. Betrachtet man nicht die Arbeitslosenquote, sondern die Arbeitslosendichte (Arbeitslose auf 100 Personen der entsprechenden Altersgruppe), zeigt sich ein anderes Bild: Von 100 jungen Menschen im Alter von 15 bis unter 25 Jahren waren 4,6 % arbeitslos, von 100 Menschen im Alter von 25 bis unter 65 hingegen 7,1 %. Die Belastung durch Arbeitslosigkeit ist bei den Jüngeren also geringer als bei den Älteren. Dies liegt daran, dass sich viele junge Menschen noch im Ausbildungssystem befinden und deshalb bei der Berechnung der Arbeitslosenquote nicht mitzählen. Jugendarbeitslosigkeit ist außerdem häufig Übergangsarbeitslosigkeit. Von den 2.926 Arbeitslosen unter 25 Jahren im Dezember 2007 waren lediglich 767 (26,2 %) länger als sechs Monate arbeitslos, während von den über 24-jährigen Arbeitslosen allein 38,1 % ein Jahr und länger arbeitslos waren. Die größten Probleme auf dem Frankfurter Arbeits- und Ausbildungsmarkt haben diejenigen Schulentlassenen, die die Schule ohne Abschluss verlassen haben. Ihre Zahl liegt regelmäßig zwischen 300 und 400 jährlich. Im Jahre 2006 gab es 386 Schulentlassene ohne Schulabschluss, darunter 156 Frauen (40,4 %) und 230 Männer (59,6 %), von denen 216 (56,0 %) ausländischer Nationalität waren. Allerdings hat auch eine Reihe von Schulentlassenen mit Schulabschluss Schwierigkeiten beim Übergang von der Schule in Ausbildung oder Arbeit. So gab es im Schuljahr 2006/ 2007 in Frankfurt am Main 1.322 Berufschülerinnen und -schüler ohne Ausbildungsvertrag, eine Zahl, die sich allein durch die Schulentlassenen ohne Abschluss aus den Vorjahren nicht erklären lässt. 1.5 Gegenstand des Berichts Der hier vorgelegte Bericht zur kommunalen Beschäftigungsförderung behandelt nur die Aktivitäten des Jugend- und Sozialamtes, des Frauenreferats, des Stadtschulamtes und der Wirtschaftsförderung Frankfurt am Main. Über die Beschäftigungsförderung der Rhein-Main Jobcenter GmbH wird gesondert berichtet. Die mit diesem Bericht vorgelegten Zahlen sind nicht durchgängig nach Geschlechtern aufgeschlüsselt, da nicht in allen Bereichen entsprechende Erhebungen durchgeführt wurden. Änderungen sind soweit möglich für die Zukunft vorgesehen.

  8. Fördermaßnahmen der Stadt Frankfurt am Main
    2.1 Fördermaßnahmen der Stadt Frankfurt am Main für Jugendliche und junge Erwachsene bis zum

  9. Lebensjahr Angebote und Maßnahmen nach dem SGB II und dem SGB III erreichen nicht alle Personen, die Hilfe bei der Integration ins Erwerbsleben benötigen. Z.B. werden für junge Menschen, die beim Übergang von der Schule in Ausbildung oder Arbeit Probleme haben, verschiedene Projekte und Maßnahmen durchgeführt. Diese werden zum Teil von der Stadt Frankfurt am Main allein, zum Teil in Kooperation mit Anderen wie dem Land Hessen gefördert. Sofern junge Menschen existenzsichernde Leistungen nach dem SGB II beziehen, nutzt die Rhein-Main-Jobcenter GmbH auf das gesamte Instrumentarium des SGB II und des SGB III, um sie beim Weg in Ausbildung oder Arbeit zu unterstützen. Bei vielen jungen Menschen ist allerdings die Voraussetzung, nämlich der Bezug von SGB II-Leistungen, nicht gegeben. Für junge Menschen, die aufgrund verschiedener Defizite diese Förderangebote nicht durchhalten können oder sind aufgrund verschiedener Defizite für diese nicht geeignet, bietet die Stadt Frankfurt am Main spezifische Unterstützungs- und Förderangebote an. Das "Netzwerk Jugend und Arbeit" koordiniert Hilfen für junge Menschen im Übergang von der Schule in Ausbildung und/oder Beruf. Dem Netzwerk gehören Vertreterinnen und Vertreter der Wirtschaftsförderung Frankfurt am Main, der Frankfurter Wirtschaft und ihrer Organisationen, der Gewerkschaften, der Agentur für Arbeit, der Rhein-Main-Jobcenter GmbH, des Staatlichen Schulamtes, des Stadtschulamtes, der Fachhochschule Frankfurt, des Amtes für Multikulturelle Angelegenheiten, des Frauenreferates, des Frankfurter Jugend- und Sozialamtes an. Das Netzwerk ist ein Fachgremium für Diskussionen und Abstimmungsprozesse. Im Focus stehen junge Menschen mit sozialen Benachteiligungen, unzureichender Berufsreife, fehlenden Schulabschlüssen, Lernbeeinträchtigungen, Behinderungen und Migrationshintergrund. Die Stadt fördert z.T. in Kooperation mit dem RMJ im Rahmen der Jugendberufshilfe Maßnahmen für junge Menschen. In § 13 Abs. 1 und Abs. 2 Sozialgesetzbuch VIII (SGB VIII) heißt es: "(1) Jungen Menschen, die zum Ausgleich sozialer Benachteiligungen oder zur Überwindung individueller Beeinträchtigungen in erhöhtem Maße auf Unterstützung angewiesen sind, sollen im Rahmen der Jugendhilfe sozialpädagogische Hilfen angeboten werden, die ihre schulische und berufliche Ausbildung, Eingliederung in die Arbeitswelt und ihre soziale Integration fördern. (2) Soweit die Ausbildung dieser jungen Menschen nicht durch Maßnahmen und Programme anderer Träger und Organisationen sichergestellt wird, können geeignete sozialpädagogisch begleitete Ausbildungs- und Beschäftigungsmaßnahmen angeboten werden, die den Fähigkeiten und dem Entwicklungsstand dieser jungen Menschen Rechnung tragen." Bei dieser Zielgruppe handelt sich vor allem um junge Menschen, deren Hilfebedarf besonders im Bereich sozialer und sonstiger Verhaltensdefizite liegt und die der Unterstützung der Jugendhilfe bedürfen, um Förderangebote annehmen und erfolgreich zu einem Abschluss bringen zu können. Die Angebote der Jugendberufshilfe der Stadt Frankfurt am Main richten sich auch an junge Menschen, die die Schule noch nicht verlassen haben und deren Übergang in Ausbildung bzw. Beruf bevorsteht. Eine Übersicht über die Maßnahmen der Jugendberufshilfe, die auch Informationen zur Zahl der Teilnehmer und Teilnehmerinnen enthält, findet sich im Tabellenanhang. Ein wichtiger Förderschwerpunkt lag 2007, wie schon in den Vorjahren, im Bereich der Ausbildung. Insgesamt sechs Träger boten im Jahre 2007 Jugendlichen Ausbildungsplätze an. Hierbei lassen sich verschiedene Ansätze unterscheiden. Bei "Ausbildungsverbünden" werden kleinere und mittlere Unternehmen unterstützt, die ohne diese Unterstützung nicht oder nicht in diesem Umfang ausbilden könnten. Diese Ausbildungsplätze werden zusätzlich zum bestehenden Ausbildungsplatzangebot geschaffen. Die Ausbildungsverbünde werden durch Mittel der Ausbildungsbetriebe und Mittel der Stadt Frankfurt am Main finanziert. Daneben werden "außerbetriebliche Ausbildungsplätze aus Mitteln der Stadt Frankfurt am Main gefördert. Im Jahre wurde 2007 die Ausbildung von insgesamt 285 jungen Menschen mit gut 1.700.000 Euro aus städtischen Mitteln gefördert. Von diesen 285 standen 160 am Jahresende noch in Ausbildung. Von den 125 Ausgeschiedenen hatten 63 die Maßnahme abgeschlossen und anschließend eine Arbeit gefunden (46), eine Schule besucht (6) oder eine betriebliche Ausbildung auf dem ersten Arbeitsmarkt angetreten (11). Über den Verbleib von 16 Personen liegen keine Erkenntnisse vor. Weitere 46 junge Menschen hatten die Maßnahmen vorzeitig abgebrochen. Des Weiteren förderte die Stadt Frankfurt am Main auch 2007 Projekte der beruflichen Bildung mit dem Ziel der Orientierung, Förderung und Berufsvorbereitung. Diese Projekte verbinden zu unterschiedlichen Anteilen berufliche Orientierung, Berufsvorbereitung, Beschäftigung, Qualifizierung und sozialpädagogische Unterstützung. Insgesamt gab es in diesen Projekten, die bei sieben verschiedenen Trägern angesiedelt waren, 161 Plätze, die 2007 von 232 Jugendlichen besetzt waren. Von diesen waren Ende 2007 noch 81 in der Maßnahme, 151 hatten die Maßnahme verlassen, 62 von ihnen vorzeitig durch Abbruch. Von den Verbleibenden 89 waren 22 in Arbeit, 19 in einer geförderten und 11 in einer nicht geförderten betrieblichen Ausbildung, 8 besuchten eine Schule, 8 hatten einen Frankfurt-Job (Arbeitsgelegenheit für SGB II-Leistungsempfängerinnen und -empfänger) und 3 waren in einer aufbauenden Fördermaßnahme. Über den Verbleib von 18 Teilnehmerinnen und Teilnehmern ist nichts bekannt. 78 Teilnehmer und Teilnehmerinnen brachen die Teilnahme ab, 46 wurden in eine betriebliche und 24 in eine geförderte Ausbildung vermittelt. 14 Teilnehmer und Teilnehmerinnen nahmen nach Abschluss des Projekts eine Arbeit auf und 24 besuchten eine Schule bzw. begannen eine schulische Ausbildung. [1] 2007 wurden für Projekte beruflicher Bildung 1.000.

  10. Euro ausgegeben. In den letzten Jahren haben im Durchschnitt jeweils gut 300 junge Menschen die Hauptschule ohne Abschluss verlassen. Ein wichtiges Anliegen der Frankfurter Jugendberufshilfe bestand deshalb darin, jungen Menschen den Erwerb des Hauptschulabschlusses zu ermöglichen. Bis September 2007 standen für Jugendliche 30 Plätze in Maßnahmen zum Erreichen des Hauptschulabschlusses zur Verfügung. Ab Oktober 2007 wurde die Platzzahl auf 45 erhöht. Die kommunale Förderung dieses Projektes belief sich 2007 auf knapp 335.895 Euro. Ein weiterer Schwerpunkt der Förderung lag in der Beratung und Vermittlung beim Übergang von der Schule in den Beruf. Diese Angebote richten sich vorrangig an junge Menschen, die die Schule schon verlassen haben. Es suchen allerdings auch Jungen und Mädchen die Beratungseinrichtungen auf, die noch zur Schule gehen. 2007 wurden insgesamt 3.500 junge Menschen beraten und/oder vermittelt. Von diesen waren 54 % junge Frauen und 63 % hatten einen Migrationshintergrund. Die Beratung wurde von verschiedenen Trägern durchgeführt. Von der Stadt Frankfurt am Main wurden 2007 1,446 Mio. Euro für diese Projekte aufgewendet. Insgesamt förderte das Jugend- und Sozialamt der Stadt Frankfurt am Main die zuvor genannten Projekte der Jugendberufshilfe im Jahre 2007 mit insgesamt 5.003.286 Euro. Im Jahr 2006 starteten sieben verschiedene Projekte zur beruflichen Orientierung, Förderung und Berufsvorbereitung im Übergang aus der Schule in den Beruf. Diese Projekte wurden im Jahr 2007 weiter gefördert, und zwar mit 435.280 Euro. Projektinhalte waren Angebote zur Berufsorientierung, zum Zugang zu Informationen über Berufsfelder und weiterführende schulische Angebote der Beruflichen Schulen, zur Unterstützung bei der Praktikumsbetreuung, zur Erstellung von Eignungs- und Stärkenprofilen sowie zur Unterstützung bei Bewerbungen einschließlich der Erstellung von Bewerbungsmappen. Zielgruppe waren Hauptschülerinnen und Hauptschüler der Klassen 7 bis 9 an verschiedenen Frankfurter Schulen. Je nach Ausbildungsberuf bricht bis zu einem Viertel der jungen Menschen ihr Ausbildungsverhältnis ab. Die Stadt Frankfurt am Main förderte 2007 erstmalig an allen 16 Beruflichen Schulen sozialpädagogische Angebote und Maßnahmen zur beruflichen Orientierung und Ausbildungsvorbereitung sowie der Prävention und Intervention bei Abbruch der Ausbildung. Eine Ausweitung und Systematisierung der sozialpädagogischen Angebote zur Förderung Jugendlicher mit besonderem Förder- und Integrationsbedarf an den Beruflichen Schulen erfolgte ab Mai 2006 durch die vom Stadtschulamt gemäß den Beschlüssen der Stadtverordnetenversammlung zum Schulentwicklungsplan für die Berufliche Schule (SEP-B) vom 26.11.2004 und 27.01.2005 eingerichtete Koordinierungs- und Beratungsstelle für die sozialpädagogische Förderung an Beruflichen Schulen. Das Arbeitsfeld der Koordinierungs- und Beratungsstelle für die sozialpädagogische Förderung umfasst zentrale und dezentrale Dienstleistungen. Die zentralen Dienstleistungen umfassen eine Bestandsaufnahme und Bedarfsanalyse des sozialpädagogischen Förderumfangs und dessen inhaltlichen Schwerpunkten, die mit 16 Berufschulleiterinnen und Berufsschulleitern in Frankfurt am Main jährlich durchgeführt und abgestimmt wird. Das Hauptziel besteht darin, durch passgenau auf die Zielgruppe abgestimmte sozialpädagogische Förderung Schülerinnen und Schüler an Beruflichen Schulen in Ausbildung und Arbeit zu bringen bzw. Ausbildungsabbrüche zu verhindern. Das Angebot richtet sich vor allem an Jugendliche mit besonderem Förder- und Integrationsbedarf, die das Berufsvorbereitungsjahr (BVJ / BzB), das Berufsgrundbildungsjahr (BGJ) oder die Berufsfachschule (BFS) besuchen. Auch Jugendliche aus Werkstätten für Behinderte (WfB), sofern sie nicht von anderen Organisationen unterstützt werden und einzelne Schülerinnen und Schüler der Fachoberschule (FOS) und Ausbildungsgängen, die ausbildungsabbruchgefährdet sind, können die Präventions- und Interventionsangebot in Anspruch nehmen. Im Schuljahr 2007 wurden ca. 2.400 Jugendliche mit den Angeboten erreicht. Die sozialpädagogischen Angebote werden derzeit von 13 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern von beauftragten Jugendberufsbildungsträgern in den Beruflichen Schulen der Stadt Frankfurt am Main in enger Abstimmung und Kooperation mit den 13 Beraterinnen und Beratern der Berufswegeplanung durchgeführt. Die beauftragten Träger bieten bedarfsgerechte, qualifizierte Beratung und Unterstützung für die betroffenen Berufsschülerinnen und Berufsschüler bei der beruflichen Orientierung und Integration in das Berufsleben an. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter arbeiten mit Klassen und beratend mit einzelnen Berufsschülerinnen und Berufsschülern und sind in das System der Beruflichen Schulen integriert. Die Angebotspalette umfasst folgende Aufgaben:

  11. Unterstützung in der beruflichen (Um)-orientierungsphase.

  12. Präventive und akute Unterstützung von Ausbildungs- und Schulabbrechenden

  13. Persönlichkeits- und Methodentraining, um Lernerfolge zu erzielen

  14. Interkulturelle Kompetenz-Trainings

  15. Genderkompetenz-Training

  16. Soziales Lernen in Gruppen und Klassen, besonders zu Kommunikation und Teambildung

  17. Konfliktmanagement, Mediation, Umgang mit Mobbing- und Aggressions- opfern

  18. Unterstützung in individuellen Lebenskrisen. Vermittlung zu anderen Hilfs- und Unterstützungssystemen.

  19. Unterstützung bei der Lebens- und Freizeitplanung

  20. Ausbildungs- und einzelfallorientierte Elternarbeit Die beschriebenen dezentralen Dienstleistungen werden durch die Koordinierungs- und Beratungsstelle für sozialpädagogische Förderung an Beruflichen Schulen jährlich mit den Schulleitungen und beauftragten Trägern den zielgruppenspezifischen Anforderungen angepasst und mit zusätzlichen Einzelangeboten von externen Expertinnen und Experten zu speziellen Themen wie z.B. Erlebnispädagogik, Gewaltprävention und -intervention, Grundbildung und Kompetenztrainings zur Verbesserung der Ausbildungsfähigkeit und -reife abgerundet. Die Stadt Frankfurt am Main förderte 2007 die Maßnahme der Koordinierungs- und Beratungsstelle an beruflichen Schulen in einem Umfang von 353.423,04 Euro. 2.2 Fördermaßnahmen der Stadt Frankfurt für Erwachsene mit besonderen Schwierigkeiten beim Übergang ins Erwerbsleben Das Projekt "Arbeitsmarktintegration durch Gesundheitsförderung", das von der Werkstatt Frankfurt e.V. durchgeführt und über das Arbeitsmarktprogramm "Impulse der Arbeitsmarktpolitik" (IdeA) des Hessischen Sozialministeriums aus Mittel des Europäischen Sozialfonds (ESF) gefördert wird, hat zum Ziel, die Gesundheit und Arbeitsfähigkeit von Arbeitslosen und gesundheitlich eingeschränkten Arbeitslosengeld II-Empfängern zu verbessern und die Zusammenarbeit der an der Arbeitsmarktintegration beteiligten Akteure zu fördern. 2006 wurde ein kommunales Netzwerk für Arbeitsmarktintegration und Gesundheitsförderung ins Leben gerufen und organisiert, welches 2007 ausgebaut wurde. Außerdem wurde 2007 der Modellversuch "arbeitslose und gesundheitlich eingeschränkte Frauen und Männer unter professioneller Anleitung ihre Arbeitsfähigkeit wieder erlangen und stabilisieren", abgeschlossen. Danach wurde das Projekt ausgewertet. Aufbauend auf den Ergebnissen aus dem Modellversuch wurden die ausgewählten Instrumente und Aktivitäten zusammengefasst und beschrieben. Daraus wurden Gesundheitskompetenz-Bausteine für Arbeitslose und von Arbeitslosigkeit bedrohte Menschen entwickelt, welche die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der Rhein-Main Jobcenter, der Arbeitsagentur und des Jugend- und Sozialamtes flexibel und personenbezogen nutzen können. 2007 förderte das Land Hessen das Projekt mit 126.155 Euro und die Stadt Frankfurt am Main mit 10.000 Euro. Die Stadt Frankfurt am Main ist bemüht, Empfänger und Empfängerinnen von Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII soweit zu stabilisieren, dass sie (wieder) erwerbsfähig sind. Es handelt sich bei diesen Personen häufig um Menschen mit Suchtproblemen oder besonderen sozialen Schwierigkeiten, die dazu führen, dass sie nicht einmal die niedrig angesetzten Kriterien der Erwerbsfähigkeit nach dem SGB II erfüllen. Für diesen Personkreis gibt es sog. "Vorbereitungsmaßnahmen". Neben Empfängern und Empfängerinnen von Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII werden in einzelnen Projekten auch Arbeitslosengeld II-Empfänger und -Empfängerinnen beschäftigt. Eines der Projekte in diesem Bereich ist das Projekt "Integra", das vom Caritasverband Frankfurt durchgeführt wird. Es richtet sich an Empfängerinnen und Empfängern von Arbeitslosengeld II wie auch von Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII. Bezieher/innen von Grundsicherung nach SGB XII, die eine gute Perspektive haben, ihre Arbeitsfähigkeit im Sinne des SGB II zu erlangen und erhalten zu können, werden in diesem Projekt gefördert und stufenweise an die Arbeitsfähigkeit im Sinne des SGB II herangeführt. Bezieher/innen von ALG II, die arbeitsfähig sind, aber aufgrund ihrer aktuellen Lebenssituation Gefahr laufen, die Arbeitsfähigkeit zu verlieren, sollen stabilisiert und ihre Arbeitsfähigkeit nachhaltig erhalten werden. Das Projekt bietet Personen, deren Lebenslagen von besonderen sozialen Schwierigkeiten geprägt und die von Ausgrenzung aus dem Erwerbsleben bedroht sind, unterschiedliche niedrigschwellige und mehrstufige Beschäftigungsangebote. Das Projekt gliedert sich in mehrere Module. Die beschäftigungsorientierten Maßnahmen sind in ein aufeinander aufbauendes Stufensystem eingebunden, dessen Stufen nach Arbeitszeit und Qualifikationsprofil differenziert sind. Das Projekt wurde 2007 von der Stadt Frankfurt am Main mit 37.855 Euro gefördert. Hinzu kamen Mittel der Rhein-Main-Job-Center GmbH in Höhe von 33.492 Euro und des Landes Hessen in Höhe von 86.000 Euro. Von den 72 Teilnehmern/-innen waren 19 Frauen. 4 Teilnehmerinnen und Teilnehmer konnten in Arbeit und 3 in eine weitere Maßnahme vermittelt werden. 20 Teilnehmerinnen und Teilnehmer beendeten die Maßnahme regulär. Daneben führt der Frankfurter Verein für soziale Heimstätten e.V. ein "integriertes Arbeits- und Beschäftigungsprojekt" durch. Das Projekt will vorrangig bei Empfängern und Empfängerinnen von Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII die arbeitsweltbezogenen und lebenspraktischen Fähigkeiten erproben, fördern und entwickeln. Auf den 90 Projektplätzen wurden 2007 152 Personen eingesetzt (61 weiblich, 91 männlich). 3 konnten in Arbeit vermittelt werden, 2 in Ausbildung und 27 in weitere Maßnahmen. Die Stadt Frankfurt am Main förderte dieses Projekt 2007 mit 76.000,- Euro. Weitere Fördermittel der Stadt Frankfurt flossen in die Projekte: - "Internationale Gästebetreuung", das von der GFFB gGmbH durchgeführt wird. Ziel dieses Projekts ist es, die fremdsprachlichen Kompetenzen Langzeitarbeitsloser zu nutzen und zu erweitern und dadurch die Integrationschancen auf dem ersten Arbeitsmarkt zu erhöhen. - Projekt "Café McNair", hier lernen die Teilnehmerinnen und Teilnehmer Verhaltensweisen und Verantwortung im Gastronomiebereich kennen. Durch die Arbeit im Café soll die Selbstsicherheit gesteigert, die oftmals eingeschränkten Kommunikationsmöglichkeiten gefördert, die Teamfähigkeit entwickelt und insgesamt die Chancen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt erhöht werden. - Projekt "Hol und Bringdienst" in den Stadtteilen Bockenheim und Eckenheim von der GFFB gGmbH. Langzeitarbeitslose sollen in den Stadtteil integriert werden und deren Chancen auf dem Arbeitsmarkt erhöht werden, verbunden mit einer sinnvollen Unterstützung behinderter und älterer Menschen in den Stadtteilen. - Im Projekt "Hilfe im Nordend" sollen Langzeitarbeitslose, SGB XII-Leistungsbezieher und Leistungsbezieherinnen und Suchtkranke ganzheitlich unterstützt werden mit dem Ziel, Erwerbsfähigkeit zu erlangen oder zu erhalten und die Chancen auf dem ersten Arbeitsmarkt zu erhöhen. - Das Projekt "Energiesparservice" verfolgt 3 Ziele: Beschäftigte in Arbeitsgelegenheiten ein anspruchsvolles, qualifizierendes Tätigkeitsfeld zum Erwerb von Kompetenzen mit dem Ziel der Integration in den Arbeitsmarkt zu bieten, für die Haushalte von SGB II und SGB XII - Beziehern und Bezieherinnen einen wirtschaftlichen und verantwortungsbewussten Umgang mit den im Regelbedarf enthaltenen Pauschalen für Strom, Gas und Wasser näher zu bringen und für die Stadt Frankfurt als Träger der Leistungen für Heizkosten eine finanzielle Entlastung in diesem Bereich zu erreichen. An diesen Projekten nahmen 140 Personen (darunter 69 Frauen) mit besonderem Unterstützungsbedarf teil. Die Förderung durch die Stadt Frankfurt am Main betrug 2007 insgesamt 216.714 Euro. 2.3 Fördermaßnahmen der Stadt Frankfurt für Mädchen und Frauen Unter den Personen, die auf der Rechtsgrundlage des SGB II und des SGB III durch eine arbeitsmarktpolitische Maßnahme gefördert werden, sind Frauen in erheblichem Umfang vertreten. § 11 SGB III verlangt von der Bundesagentur für Arbeit, die geförderten Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen und unter ihnen die "besonders förderungsbedürftigen Personengruppen" statistisch zu erfassen. Als besonders förderungsbedürftig gelten "insbesondere Langzeitarbeitslose, schwerbehinderte Menschen, Ältere mit Vermittlungserschwernissen, Berufsrückkehrer und Geringqualifizierte" (§ 11 SGB III Abs. 2 Nr. 2 SGB III). Zugleich muss die "Beteiligung von Frauen an Maßnahmen der aktiven Arbeitsförderung unter Berücksichtigung des Frauenanteils an den Arbeitslosen und ihrer relativen Betroffenheit durch Arbeitslosigkeit" (§ 11 Abs. 4 SGB III) ausgewiesen werden. Hierdurch soll überprüft werden, ob Frauen "mindestens entsprechend ihrem Anteil an den Arbeitslosen und ihrer relativen Betroffenheit durch Arbeitslosigkeit gefördert werden" (§ 8 Abs. 2 SGB III). § 54 SGB II bestimmt, dass diese Statistiken entsprechend auch für Arbeitslose erstellt werden, die SGB II-Leistungen erhalten. Die Tatsache, dass in Frankfurt am Main Frauen in etwa "entsprechend ihrem Anteil an den Arbeitslosen und ihrer relativen Betroffenheit durch Arbeitslosigkeit gefördert werden", bedeutet aber weder, dass die angebotenen Maßnahmen vom Umfang her ausreichen, um alle Frauen zu erreichen, die eine Förderung nötig haben, noch, dass die angebotenen Maßnahmen von ihrer Art her den besonderen Bedürfnissen der verschiedenen Zielgruppen gerecht werden. Neben der örtlichen Agentur für Arbeit und RMJ fördern verschiedene Institutionen Projekte für Frauen mit Schwierigkeiten auf dem Arbeitsmarkt. So unterstützten das Frauenreferat, die Wirtschaftsförderung und das Jugend- und Sozialamt der Stadt Frankfurt am Main im Jahr 2007 mit rd. 1.600.000 Euro verschiedene Projekte. Der Schwerpunkt liegt auf den Feldern Beratung, Qualifizierung, insbesondere von Migrantinnen. So wurde der Verein zur beruflichen Förderung von Frauen e. V. (VbFF) mit rd. 585.000 Euro unterstützt. Seine Beratungsstelle "Neue Wege - Neue Pläne" bietet Weiterbildungsberatung für Frauen an und unterstützt sie bei der beruflichen Standortbestimmung und Neuorientierung. Des Weiteren wurde der VbFF für das Projekt "Erstausbildung für junge Migrantinnen" zur Bürokauffrau gefördert. Der Verein realisierte zudem gemeinsam mit zwei weiteren Trägern, nämlich berami - Verein für berufliche Integration e.V. und dem FrauenSoftwarehaus e. V., das "Forum Berufsrückkehr". Der Schwerpunkt der Aktivitäten von berami liegt auf der beruflichen Orientierung und Qualifizierung von Migrantinnen mit niedrigen, veralteten oder in Deutschland nicht anerkannten Qualifikationen. Berami wurde von der Stadt Frankfurt am Main mit 217.000 Euro unterstützt, u.a. für das Projekt "Beratung für Arbeit, Bildung und Beruf" für Frauen, die mit der Lebens- und Arbeitswelt der deutschen Gesellschaft Sprache nicht genügend vertraut sind, und das Projekt "Mentoring für Migrantinnen". Berami erhält zudem für seine frauenspezifischen Projekte erhebliche Fördermittel vom Land (siehe unten). Das FrauenSoftwarehaus e. V. informiert Frauen über die aktuellen marktrelevanten Qualifikationsanforderungen und berät sie bei der Auswahl von adäquaten Weiterbildungsmöglichkeiten für ihren Kenntnisstand und ihre beruflichen Zielsetzungen. Das FrauenSoftwarehaus e. V. wurde hierfür von der Stadt Frankfurt am Main mit 34.000 Euro gefördert. Frauenbetriebe - Qualifizierung für die berufliche Selbständigkeit e.V. unterstützt Frauen bei der Gründung und Sicherung von Unternehmen und wurde hierfür von der Stadt Frankfurt am Main mit 91.000 Euro gefördert. Berami und Frauenbetriebe e. V. erhielten zudem für ihre frauenspezifischen Projekte erhebliche Fördermittel vom Land. Im Hinblick auf die Beratung und berufliche Qualifizierung von Mädchen und Frauen sind auch der wiederum sehr erfolgreiche Girls' Day 2007 - es beteiligten sich 2007 insgesamt 98 Betrieben/ Institutionen und rd. 2.500 Mädchen - sowie drei gemeinsame Fachveranstaltungen mit der Agentur für Arbeit und der Rhein-Main Jobcenter GmbH zu nennen. 2.4 Sonstige Aktivitäten Die Wirtschaftsförderung Frankfurt am Main, das Bildungswerk der Hessischen Wirtschaft und Frauenbetriebe Qualifikation für die berufliche Selbständigkeit e.V. sind die Träger von "Kompass − Zentrum für Existenzgründung". Kompass hat die Rechtsform einer gGmbH. Das Projekt "Kompass-Mix" richtet sich an Arbeitslose oder von Arbeitslosigkeit bedrohte Personen. Das Projekt umfasst zum einen die sog. "Unternehmerfabrik", die Personen aus der Arbeitslosigkeit in die unternehmerische Selbständigkeit führen will, und zum anderen das Startup-Zentrum, in dem Unternehmensgründer Räumlichkeiten mieten können. Kompass wird finanziell unterstützt von der Stadt Frankfurt am Main (2007 mit annähernd 206.000 Euro) und dem RMJ. 2007 haben insgesamt 478 Personen, davon 213 weibliche an einer Maßnahme teilgenommen. Mit Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen (ABM) und Strukturanpassungsmaßnahmen (SAM) sollen insbesondere Projekte gefördert werden, die dazu geeignet sind, entsprechend den Problemschwerpunkten der regionalen und beruflichen Teilarbeitsmärkte Arbeitslosigkeit abzubauen. Die Projekte dienen darüber hinaus dazu, Arbeitslosen zur Erhaltung oder Wiedererlangung der Beschäftigungsfähigkeit zumindest vorübergehend eine Beschäftigung zu ermöglichen. Die ausgeübten Tätigkeiten müssen zusätzlich im öffentlichen Interesse sein. Während in der zweiten Hälfte der 1990er Jahre in Frankfurt am Main jedes Jahr durchschnittlich rd. 500 Personen in ABM beschäftigt wurden, waren es im Dezember 2007 nur noch

  21. Daneben gab es im Dezember 2007 in Frankfurt am Main noch drei Personen, die in Strukturanpassungsmaßnahmen beschäftigt waren. 2007 stellte die Stadt Frankfurt am Main 80.951 Euro zur Verfügung. Hiermit wurde die Beschäftigung von 17 Personen gefördert, die im Rahmen einer AB- oder einer Strukturanpassungsmaßnahme bei verschiedenen Trägern in den Bereichen soziale Dienste, Kultur, Schule/ Bildung, Umwelt und Sport tätig wurden. Von diesen 17 Personen waren 8 Frauen. Der fast vollständige Abbau von ABM und SAM beruht auf der Entscheidung der Bundesagentur für Arbeit, diese Maßnahmen der aktiven Arbeitsmarktpolitik bundesweit deutlich zurückzufahren. Eine Rolle hat hierbei eine Evaluationsstudie gespielt, die zu dem Ergebnis kam, dass diese Maßnahmen nur wenig dazu beitragen, dass Arbeitslose wieder dauerhaft eine Stelle finden. Werkstatt Frankfurt e.V. ist ein bedeutender Träger einer Vielzahl von Maßnahmen für Arbeitslose und Arbeitssuchende, insbesondere für Empfängerinnen und Empfänger von Arbeitslosengeld II. Werkstatt Frankfurt e.V. organisiert qualifizierende Beschäftigung, Ausbildung und soziale Dienstleistungen für diese und andere Personen mit besonderen Arbeitsmarktproblemen. Hierzu zählen die Förderung von Langzeitarbeitslosen im Rahmen von Arbeitsgelegenheiten (Frankfurt-Jobs), die Betreuung und Beratung von Einrichtungen, die Arbeitsgelegenheiten für ALG II-Empfänger und -Empfängerinnen anbieten oder ggf. schaffen wollen, und die Bereitstellung von Trainingsplätzen für Empfängerinnen und Empfänger "Hilfe zum Lebensunterhalt" nach dem SGB XII. Außerdem beschäftigt die Werkstatt Frankfurt e.V. noch ehemalige Sozialhilfeempfängerinnen und -empfänger, die im Rahmen des bis 2004 laufenden Programms "Hilfe zur Arbeit" (HzA) unbefristet in bestehende unbefristete Arbeitsverhältnisse übernommen wurden. Die Stadt Frankfurt am Main förderte 2007 die Werkstatt Frankfurt e.V. mit 3.291.176 Euro. Dieser Betrag wird sich in den nächsten Jahren deutlich reduzieren, weil ausscheidende Arbeitskräfte des früheren HzA-Programms nicht durch neue ersetzt werden.

  22. Landesprogramme, Bundesprogramme und Programme aus Fördermitteln des Europäischen Sozialfonds Mit der Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe verlor das Programm Ausbildung statt Sozialhilfe (AusS) seine Grundlage, sodass erwerbsfähige Personen nicht mehr im Rahmen der Sozialhilfe unterstützt werden. Als Nachfolgeprogramm für AusS wurde vom Land Hessen das Programm "Ausbildung statt Arbeitslosengeld II" (AstA) in Leben gerufen. AstA bietet jungen Empfängern von Fürsorgeleistungen - es handelt sich um ALG II und nicht um die frühere Sozialhilfe - die Möglichkeit zu einer außerbetrieblichen Ausbildung. AstA wird in Frankfurt am Main vom Bildungswerk des Hessischen Handels gGmbH und von Werkstatt Frankfurt durchgeführt. Der erste Ausbildungsgang begann im Sept.

  23. In den Jahren, 2006 und 2007 kam jeweils ein weiterer Ausbildungsgang dazu. An der im September 2005 begonnenen Ausbildung nahmen 18 junge Menschen teil, an den 2006 bzw. 2007 begonnenen Ausbildungsgängen waren es jeweils 27 Teilnehmer und Teilnehmerinnen. Dieses Projekt wird über Mittel der Rhein-Main Jobcenter GmbH, des Landes Hessen und des Europäischen Sozialfonds finanziert. Kommunale Mittel fließen nicht ein. Ein weiteres Hessisches Arbeitsmarktprogramm ist das Programm "Passgenau in Arbeit" (PIA). Ziel dieses Programms ist die Förderung der Integrationsfähigkeit und Integration von besonders benachteiligten Personen in den

  24. bzw.

  25. Arbeitsmarkt und die Weiterentwicklung des Systems der Erwerbsintegration in den Regionen und die Erprobung innovativer Ansätze zur Verbesserung der Integration von Langzeitarbeitslosen in den Arbeitsmarkt. Das Programm PIA ist modular aufgebaut und beinhaltet die Maßnahmearten: Kompetenzen fördern, Kommunale soziale Leistungen zur Eingliederung, Beratung und Hilfen bei Existenzgründungen, Hilfen zur Herstellung der Beschäftigungsfähigkeit von Klientel des SGB XII und Organisationsentwicklung und interne Weiterbildung. In Frankfurt wurden 2007 die Module "Kompetenzen fördern", "Hilfen zur Herstellung der Beschäftigungsfähigkeit" und "Organisationsentwicklung" belegt. Das Programm PIA wird ausschließlich aus Landes- und ESF-Mittel finanziert. In Frankfurt am Main werden durch PIA vor allem Frauen erreicht. In dieses Programm fließen keine kommunalen Mittel ein. Das aus ESF-Mitteln finanzierte Programm "Lokales Kapital für soziale Zwecke" (LOS) zielt auf die Förderung der Beschäftigungsfähigkeit, der Chancengleichheit in Quartieren mit besonderem Entwicklungsbedarf, die in das Bund-Länder-Programm "Soziale Stadt" aufgenommen worden sind. In beiden Gebieten des Bund-Länder-Programms Soziale Stadt, Gallus und Unterliederbach-Engelsruhe, wurden über das Bundesprogramm "Lokales Kapital für soziale Zwecke" (LOS) Kleinprojekte mit jeweils maximal 10.000 € gefördert. Über diese Projekte sollen u.a. Jugendliche, behinderte Menschen, Aussiedler und Aussiedlerinnen oder Langzeitarbeitslose angesprochen werden. Vorrangiges Ziel dieses Programms war es, für die jeweiligen Zielgruppen Qualifizierungs- und Beschäftigungsmöglichkeiten zu schaffen und so sozialen Ausschließungstendenzen entgegenzuwirken. Die Förderzeiträume reichten jeweils vom

  26. Juli bis zum

  27. Juni des Folgejahres. Für die Fördergebiete Gallus und Unterliederbach-Engelsruhe wurden pro Förderzeitraum jeweils 100.000 Euro Zuschuss gewährt. Die Entscheidung, welche Projekte gefördert und welche Anträge auf Förderung abgelehnt werden, wurden vom jeweiligen Begleitausschuss gefällt. Der Begleitausschuss ist ein Gremium, dessen Einrichtung den Programmrichtlinien verlangt und das mehrheitlich von Akteuren aus dem jeweiligen Fördergebiet zu besetzen ist. Die einzelnen Mikro-Projekte wurden durch Träger, Vereine, Initiativen und Einzelpersonen in den Quartieren durchgeführt. Durch LOS wurden auch 2007 niedrigschwellige Berufsorientierungs- und Qualifizierungsmaßnahmen für Frauen durchgeführt, um ihre Chancen auf Arbeit und Integration zu erhöhen. Die Projektangebote in unmittelbarer Nachbarschaft mit der Möglichkeit der Kinderbetreuung haben dazu geführt, dass insbesondere Frauen, die bisher nicht den Mut fanden, ein "klassisches" Qualifizierungsangebot wahrzunehmen, an der Maßnahme teilnahmen. So konnten beispielsweise im "Mikroprojekt Kiezläuferinnen" fünf Gallusbewohnerinnen Schlüsselqualifikationen für den (Wieder-) Einstieg in den Beruf bzw. für eine erfolgreiche Arbeitsaufnahme vermittelt werden. Hierzu gehörten Gesprächsführung, Erlernen von Mediationstechniken, Kenntnisse über Hilfsangebote im Stadtteil für Menschen in Notlagen. Daneben gab es das Projekt "Vorbereitung zum Einstieg ins Berufsleben", das sich an Migrantinnen und deutsche Frauen ohne berufliche Qualifikation bzw. mit wenig Berufserfahrung richtete. Diese sollten auf eine erfolgreiche Arbeitsaufnahme vorbereitet werden. Gerade diesen Frauen, die aus einem schwierigen sozialen Umfeld kommen, oft Mütter mit kleineren Kindern sind und oft nicht über ausreichende Deutschkenntnisse verfügen, sollte ein arbeitsmarkt-relevantes Basiswissen vermittelt werden, um ihnen eine Chance zum Berufseinstieg zu geben. In Unterliederbach konnte in einem "Nähkurs" zehn Frauen eine berufliche Qualifizierung im Schneiderhandwerk vermittelt werden. Bis Kursende hatten die Kursteilnehmerinnen Kenntnisse in Nähmaschinenkunde, den Umgang mit den Arbeitsmaterialien sowie das Herstellen von Näharbeiten erlernt. Durch die Niedrigschwelligkeit der Angebote wurden in Unterliederbach und Gallus zahlreiche Bewohnerinnen in die Lage versetzt, die ersten Hürden auf dem Weg zum Arbeitsmarkt zu überwinden und ihre Voraussetzungen für eine Beschäftigung zu verbessern.

  28. Schlussbemerkung Grundsätzlich gilt, dass die Gestaltungs- und Einflussmöglichkeiten der Kommunen auf die lokale Arbeitsmarktentwicklung gering sind. Vor allem die konjunkturellen und strukturellen Veränderungen auf dem Arbeitsmarkt können von den Kommunen kaum gestaltet werden. So hat der wirtschaftliche Strukturwandel in den letzten Jahrzehnten durchgängig zu einem Abbau von Arbeitsplätzen im produzierenden Gewerbe und einem Ausbau von Dienstleistungstätigkeiten geführt. Auch die Standortentscheidungen von Unternehmen sind den Gestaltungs- und Einflussmöglichkeiten der Kommunen weitgehend entzogen. Was die Standortentscheidungen von Unternehmen angeht, ist die Stadt Frankfurt am Main wie die gesamte Rhein-Main-Region aufgrund ihrer wirtschaftlichen Dynamik in einer vergleichsweise günstigen Situation. Weitere Beschränkungen der kommunalen Einflussmöglichkeiten ergeben sich aus gesetzlichen Rahmbedingungen, die der Bundesgesetzgeber vorgibt. Erinnert sei hier nur an die Zusammenlegung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe in der Grundsicherung für Arbeitsuchende. Diese hat zu völlig neuen Behördenstrukturen geführt und ein von vielen Kommunen in großem Umfang genutztes arbeitsmarktpolitisches Instrument wie die Hilfe zur Arbeit nach dem BSHG verschwinden lassen. Die 2005 geschaffenen Arbeitsgemeinschaften von kommunalen Trägern und Agenturen für Arbeit sind Ende 2007 vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärt worden. Bis Ende 2010 muss die Zuständigkeit der Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende auf eine neue gesetzliche Basis gestellt werden. Zur Zeit ist noch nicht absehbar, wie die erforderliche Neuorganisation der Leistungen der Grundsicherung für Arbeitssuchende ab 2011 vom Gesetzgeber geregelt wird. Auch in anderen Rechtsbereichen haben sich Änderungen ergeben, die Auswirkungen auf von der Stadt Frankfurt am Main geförderten Beschäftigungsprojekte haben werden. So haben Jugendliche und Erwachsene mit dem "Gesetz zur Neuausrichtung der arbeitsmarktpolitischen Instrumente" einen Rechtsanspruch auf den nachträglichen Erwerb eines Hauptschulabschlusses erhalten. Der Abbau der Arbeitslosigkeit des Jahres 2007 setzte sich auch 2008 fort. Ende 2008 deuteten sich erste Eintrübungen auf dem Arbeitsmarkt an. Insbesondere die Krise der Finanzmärkte und generell schlechtere Konjunkturaussichten haben dazu geführt, dass für die nahe Zukunft negative Wachstumsraten und eine steigende Arbeitslosigkeit erwartet werden müssen. Es ist daher wichtig, erfolgreiche bzw. Erfolg versprechende Maßnahmen und Projekte für die unter arbeitsmarktpolitischen Gesichtspunkten als Problemgruppe anzusehende Klientel, deren Betreuung in der Zuständigkeit der Stadt Frankfurt am Main liegt, auch weiterhin anzubieten. Anlage 1 (ca. 49 KB)

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