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Lachgasverkaufsverbot in Frankfurt

Vorlagentyp: B

Bericht

Die Gefahrenabwehrverordnung zum Schutz von Minderjährigen vor Distickstoffmonoxid "Lachgas" ist seit 21.05.2025 in Kraft. Demnach ist die Abgabe von Lachgas an Minderjährige im Stadtgebiet Frankfurt am Main verboten. Durch Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 03.07.2025, § 6390 (M 89), wurde zudem eine Änderung der §§ 7 und 13 der allgemeinen Gefahrenabwehrverordnung beschlossen. Damit ist auch der Konsum von Lachgas für Minderjährige im Stadtgebiet verboten. Zudem ist Erwachsenen verboten, Lachgas auf öffentlich zugänglichen Spielplätzen, Ballspielplätzen, auf Schulhöfen, ähnlichen für Kinder oder Jugendliche vorgesehenen Flächen sowie in Fußgängerzonen und in Grünanlagen zu konsumieren oder anderen zum Konsum zu überlassen.

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