Einzelhandels- und Zentrenkonzept
Bericht
Wie alle städtebaulichen Entwicklungskonzepte entfaltet auch das Einzelhandels- und Zentrenkonzept erst durch seine Umsetzung Verbindlichkeit. Der wichtigste und verpflichtende Umsetzungsschritt ist die Anpassung des Bau- und Planungsrechts an die Ziele des Einzelhandels- und Zentrenkonzepts. Im Bereich des Lyoner Quartiers besteht momentan kein baurechtlicher Handlungsbedarf. Bei der Erstellung der Bebauungspläne Nr. 782 "Lyoner Straße" und Nr. 885 "Hahnstraße" wurden die Ziele des damals in Bearbeitung befindlichen Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes 2018 bereits berücksichtigt, da im Wesentlichen auf das Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes 2012 aufgebaut wurde. In beiden Bebauungsplänen wurde Baurecht geschaffen, um eine Ansiedlung von Einzelhandelsbetrieben in Teilbereichen - und insbesondere in den Erdgeschosszonen - zu ermöglichen. Das Lyoner Quartier befindet sich durch die Wohnbaupotenziale "Bürostadt Niederrad / Hahnstraße" und "Bürostadt Niederrad / Lyoner Straße" in einer dynamischen Entwicklung. Um die Gebietsversorgung sicherzustellen und somit dem Veränderungsprozess gerecht zu werden, sieht insbesondere der B-Plan Nr. 885 "Hahnstraße" im Bereich der S-Bahn Haltestelle "Frankfurt - Niederrad" eine Konzentration von Einzelhandel vor. Durch das angepasste Baurecht wurde vom Magistrat ein Angebot und somit wichtiger Grundstein zur Entwicklung eines Zentrums zur Gebietsversorgung geschaffen. Das tatsächliche Interesse von Einzelhandelsunternehmen an den baurechtlich verfügbaren Flächen kann durch den Magistrat nicht beeinflusst werden.
Beratungsverlauf 3 Sitzungen
GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, BFF-BIG und FRAKTION gegen ÖkoLinX-ELF (= Zurückweisung)
GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt und FRAKTION gegen ÖkoLinX-ELF (= Zurückweisung)