Entlastung der Wilhelmshöher Straße vom Durchgangsverkehr hier: Aufnahme einer Verbindungsstraße zwischen Seckbach und Friedberger Landstraße in den städtebaulichen Rahmenplan zur Verflechtung Bornheim/Seckbach
Vorlagentyp: B
Inhalt
S A C H S T A N D :
Bericht des Magistrats vom 17.05.2013, B
249 Betreff:
Entlastung der
Wilhelmshöher Straße vom Durchgangsverkehr hier: Aufnahme einer
Verbindungsstraße zwischen Seckbach und Friedberger Landstraße in den
städtebaulichen Rahmenplan zur Verflechtung Bornheim/Seckbach Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 28.02.2013, § 2763 - OA 308/13 OBR 11 - Die vorbereitenden Untersuchungen
über eine mögliche Entwicklungsmaßnahme "Verflechtungsbereich
Bornheim/Seckbach" sind noch im Gange. Zu dem umfassenden Themenspektrum der
Untersuchung gehören neben der städtebaulichen Rahmenplanung auch Aspekte der
Verkehrsplanung. Die vom Ortsbeirat angeregte Straßenverbindung wurde
in verschiedenen Varianten diskutiert, aber nach derzeitigem Planungsstand
wegen störender Wirkungen auf die angedachte Siedlungsentwicklung und der
Schaffung einer sogenannten "Grünen Mitte" im Plangebiet wieder verworfen.
Darüber hinaus ist bei der angeregten
Straßenverbindung davon auszugehen, dass sie in erster Linie die
Verkehrsbeziehungen bedienen würde, die heute über die Dortelweiler Straße
abgewickelt werden. Für die Ortsdurchfahrt Seckbach im Zuge der Wilhelmshöher
Straße wäre von daher mit keiner Entlastung zu rechnen. Vielmehr müsste
aufgrund der günstigen Anbindung an die Anschlussstelle Friedberger Landstraße
eher mit einer leichten Verkehrszunahme gerechnet werden. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung vom
21.01.2013, OA 308
Zuständige Ausschüsse:
Ausschuss für
Planung, Bau und Wohnungsbau
Verkehrsausschuss Beratung im
Ortsbeirat: 4, 11 Versandpaket: 22.05.2013 Beratungsergebnisse: 22. Sitzung des OBR
11 am 17.06.2013, TO II, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage B 249
dient zur Kenntnis.
Abstimmung: CDU, GRÜNE und
FDP gegen SPD und LINKE. (= Zurückweisung); bei Enthaltung FREIE WÄHLER
22. Sitzung des OBR 4
am 18.06.2013, TO II, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage B 249
dient zur Kenntnis.
Abstimmung: Einstimmige
Annahme 22. Sitzung des
Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 02.09.2013, TO I, TOP
38 Beschluss: nicht auf TO
Die Vorlage B 249
dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)
Abstimmung:
CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten und
RÖMER 22. Sitzung des
Verkehrsausschusses am 03.09.2013, TO I, TOP 20 Beschluss: nicht auf TO
Die Vorlage B 249
dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)
Abstimmung:
CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten und
RÖMER Beschlussausfertigung(en): § 3447, 22. Sitzung
des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau vom 02.09.2013 Aktenzeichen: 32 1