Sanierung und Umbau der Kleinmarkthalle
Bericht
Im Rahmen der vergangenen Sitzung der Betriebskommission der Hafen- und Marktbetriebe im Juli 2022 wurde der Auftrag erteilt, bei der vertiefenden Ausführungsplanung zur haustechnischen Sanierung der Kleinmarkthalle insbesondere eine energetische Modernisierung inklusive Photovoltaik zu berücksichtigen und erneut zu prüfen. Inzwischen hat sich die Handlungsrichtung der Denkmalschutzbehörden für die Genehmigung von Solaranlagen an oder auf Kulturdenkmälern aufgrund der Herausforderungen der Energiewende geändert. Eine entsprechende Richtlinie für Denkmalschutzbehörden wurde vom Hessischen Ministerium für Wissenschaft und Kunst im Oktober 2022 erlassen. Ziel dieser Richtlinie ist die Herstellung von genehmigungsfähigen Anträgen, sodass Genehmigungen für Solaranlagen regelmäßig zu erteilen sind. Das Anliegen Photovoltaikanlage auf dem Hauptdach der Kleinmarkthalle wurde bei den Denkmalschutzbehörden durch HFM/Hafen- und Marktbetriebe erneut positioniert. Von dort erfolgte das Signal, dass inzwischen nichts Grundsätzliches gegen die Anbringung einer solchen Anlage spricht, zu einer endgültigen Beurteilung jedoch noch einige gestalterische Parameter wie konkretes Aussehen, bedeckte Fläche und Aufbauhöhe geklärt und abgestimmt werden müssen. Die angepasste Aufgabenstellung zur energetischen Modernisierung greift in die Entwurfsplanung an verschiedenen Stellen ein. Eine Photovoltaikanlage ist u. a. bei der Tragwerkplanung, bei Anordnung der gebäudetechnischen Anlagenteile sowie bei funktionalen Gesichtspunkten wie der Betretbarkeit zu Wartungszwecken planerisch zu behandeln. Zudem wurde ein Fachplanungsbüro für Bauphysik für die energetische Optimierung der Sanierungsplanung hinzugezogen. Die Planung wird dahingehend aktualisiert.