Sanierung und Umbau der Kleinmarkthalle
Bericht
Seit Erbauung in den Jahren 1953/1954 ist die unter Denkmalschutz gestellte Kleinmarkthalle unverändert in Betrieb. Das Gebäude ist inzwischen erkennbar in die Jahre gekommen und muss trotz regelmäßiger Wartung und Instandhaltungsmaßnahmen grundlegend saniert werden. Dies gilt für wesentliche Teile der Gebäudetechnik - Heizung, Wasser, Abwasser, Lüftungs- und Kältetechnik sowie die Elektroinstallation. Darüber hinaus müssen Brandschutz, Sicherheitstechnik, Hygiene und Wärmeschutz den heutigen Anforderungen angepasst und Zielsetzungen zur Klimaneutralität berücksichtigt werden. Die Genehmigungsplanung für die Sanierung der Haustechnik der Kleinmarkthalle ist inzwischen abgeschlossen, der Bauantrag wurde eingereicht. Aufgrund fehlender geeigneter Ausweichflächen sollen die notwendigen Baumaßnahmen im laufenden Betrieb in mehreren Bauphasen und Teilabschnitten erfolgen. Voraussichtlich Anfang des Jahres 2025 kann mit vorbereitenden Maßnahmen begonnen werden. Zuvor muss die Stadtverordnetenversammlung der Sanierung zustimmen und der Bauantrag genehmigt werden. Die Mieterinnen und Mieter der Kleinmarkthalle wurden im Januar 2024 über den aktuellen Planungsstand informiert. Darüber hinaus werden sie in den Fortgang der Planungen weiter eingebunden, um bestmöglich auf ihre Bedürfnisse während der Sanierung eingehen zu können. Die Sanierung der Kleinmarkthalle in Form der angestrebten Planung führt zur Herstellung eines neuen Wirtschaftsguts. Die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer wurde deutlich überschritten, das Gebäude ist somit vollständig abgeschrieben. Aufgrund steuerlicher Fragestellungen in diesem Zusammenhang wurde im Vorfeld beim Finanzamt eine verbindliche Auskunft beantragt. Das Finanzamt hat dem Antrag entsprochen und bestätigt, dass die Sanierung der Kleinmarkthalle die Herstellung eines neuen Gebäudes darstellt. Die Herstellungskosten sind im Jahresabschluss der Hafen- und Marktbetriebe daher zu aktivieren. Weitere Berichte werden folgen.