Zweiter Zooausgang Rhönstraße
Vorlagentyp: B
Inhalt
S A C H S T A N D :
Bericht des Magistrats vom 13.05.2013, B
243 Betreff:
Zweiter Zooausgang Rhönstraße Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 28.02.2013, § 2728 - NR 333/12 CDU, l. B 499/12 -
Wie bereits berichtet, ist die Beibehaltung eines
personalbetreuten Eingangs in der Rhönstraße nicht möglich. Hierfür würden Gesamtkosten in Höhe von einmalig ca.
35.100 € und ca. 145.712 € jährlich entstehen. In der Vergangenheit war dieser Eingang in den
Sommermonaten täglich von 10 bis 17.30 Uhr und in den Wintermonaten täglich von
10 bis 15.30 Uhr geöffnet. Für den gesamten Kassenbereich stehen sechs Stellen
zur Verfügung. Auf der Grundlage der mittleren Beträge für Personalausgaben
2012/13 kostet eine Stelle derzeit 42.960 € jährlich; alle Stellen kosten
demnach 257.760 € jährlich. Um den Eingang wie bisher zu öffnen, wären zwei
Stellen erforderlich. Die Kosten für zwei Vollzeitstellen betragen 85.920
€ jährlich.
Da es für eine Nutzung des
Eingangs Rhönstraße nicht mehr Personal geben wird, müsste das vorhandene
Personal auf die beiden Eingänge aufgeteilt werden. Dies würde dazu führen, dass der neue Eingangsbereich
nicht den erwarteten Service liefern könnte, man auf einen Informationspunkt
verzichten und längere Wartezeiten in Kauf nehmen müsste. Ergänzend zu den Personalkosten kämen auf der Basis
des KGST- Berichtes "Kosten eines Arbeitsplatzes 2012/2013" noch die Sach- und
Gemeinkosten in Höhe von 18.292 € für einen Arbeitsplatz hinzu. Hier
werden Pauschalwerte angenommen (9.700 € für Sachausgaben, 20% der
Personalkosten für Gemeinkosten) Zur Herrichtung des Arbeitsplatzes fallen einmalig
Kosten für die Renovierung in Höhe von ca. 6.000 € netto, für die
Möbelausstattung ca. 16.000 € netto, die IT- Verkabelung ca. 12.000 €
netto sowie für die Installation einer Einbruchmeldeanlage ca. 1.100 €
netto an. Wie bereits berichtet, barg der
bisherige Eingang Rhönstraße ein großes Sicherheitsrisiko für das Personal.
Eine künftige Nutzung müsste aber den notwendigen Sicherheitsvorkehrungen im
Kassenbereich Genüge tun. Regelmäßige jährliche Kosten entstehen durch die
Anmietung einer Einbruchmeldeanlage in Höhe von ca. 4.300 € netto, die
Verpflichtung eines Geldtransportunternehmens in Höhe von 1.800 € netto
und der Anmietung eines ec- Gerätes in Höhe von ca. 300 € netto. Die Alternativen, entweder ein Zugangssystem nur für
Dauerkarteninhaber, ein System für Dauerkarten und Vorverkaufskarten oder auch
ein Automat, an dem Eintrittskarten gekauft werden können, sind mit
Gesamtkosten - je nach Variante - zwischen 20 und 65 T€ für die technische
Infrastruktur ohne bauliche Maßnahmen und ohne Wartung und Reparaturen zu
veranschlagen. Ein Drehkreuz ohne datentechnische
Anbindung würde ca. 9.000 € kosten, ein Ticketlesegerät gesondert
ca. 4.000 € (Grundlage neues System im Eingang). Die anzufügende Toranlage beliefe sich auf ca. 4.000
€. Die möglichen Kosten für die Ertüchtigung der Bausubstanz sind ohne
tiefergehende Prüfung nicht zu ermitteln. Ein Kassenautomat würde ca. 35.000 € in der
Anschaffung kosten und jährliche Folgekosten von ca. 9.000 €
produzieren. Die datentechnische Anbindung kostet
ca. 12.000 € netto nach Auskunft des zuständigen Fachamtes. Zur Sicherstellung, dass nur zugangsberechtigte
Personen das Drehkreuz nutzen, sind Identitätskontrollen erforderlich.
Technische Lösungen, z.B. biometrische Daten, kommen vor dem Hintergrund der
datenschutzrechtlichen Brisanz solcher Maßnahmen eher nicht in Frage. So
bleiben nur unregelmäßige Kontrollen durch Personal. Dieses fehlt dann aber
wieder am Haupteingang. Andere städtische Institutionen wie etwa der
Palmengarten haben aufgrund ihrer etwa doppelt so großen Fläche Drehkreuze
installiert. Neben den Kosten für die beiden personalbesetzen Eingänge
entstehen dort Aufwendungen für Personal bei Drehkreuzen ohne Datenverbindung
von wöchentlich ca. eine Stunde zum Ablesen und monatlich ca. 3-4 Stunden zur
Störungsbeseitigung. Bei Drehkreuzen mit Datenverbindung soll dieser
Mehraufwand entfallen. Die dort vorhandenen Drehkreuze sind nicht gegen
Missbrauch gesichert und auch nicht barrierefrei. In beiden Varianten (mit und ohne Personal) sind die
notwendigen Kapitalkosten nicht berücksichtigt. Zur Nutzung eines zweiten Eingangs wurde bereits
berichtet. So haben in 2011 ca. 18 % der Besucher den Eingang an der Rhönstraße
genutzt. Zum Nutzungsverhalten der Dauerkartenbesucher kann nur eingeschränkt
berichtet werden. Aus
datenschutzrechtlichen Gründen erfasst der Zoo seit ca. zwei Jahren nur die
Adressen, der Dauerkartenkäufer, die ihr Einverständnis hierzu erteilen. Es
sind 937 Postleitzahlen bekannt, davon entfallen ca. 150 auf das direkte
Einzugsgebiet um die Rhönstraße. Auch für Menschen mit Behinderung bietet die Lage des
neuen barrierefreien Eingangs Vorteile. So stehen in den in der Nähe gelegenen
vier Parkhäusern insgesamt 23 Behindertenparkplätze zur Verfügung. Alle
Parkhäuser liegen in der Nähe des Eingangs am Alfred-Brehm-Platz. Nach Angabe der Internetseite
frankfurt-handicap.de stehen an der Waldschmidtstraße drei öffentliche
Behindertenparkplätze zur Verfügung. Darüber hinaus gibt es vielfältige Möglichkeiten für
ältere und gehbehinderte Menschen. So bietet das Jugend- und Sozialamt einen
Beförderungsdienst für Menschen mit außergewöhnlichen Gehbehinderungen, das
Bürgerinstitut eine Kulturbegleitung für Senioren und die VGF einen kostenlosen
Fahrgast- Begleitservi ce an. Vertraulichkeit: Nein
Nebenvorlage:
Anregung vom
18.06.2013, OA 397
Antrag vom
18.06.2013, OF
305/4 dazugehörende Vorlage:
Antrag vom
20.06.2012, NR 333
Bericht des
Magistrats vom 23.11.2012, B 499
Anregung vom
18.06.2013, OA 397
Antrag vom
13.08.2013, OF
314/4
Anregung an den Magistrat vom 18.02.2014, OM 2905
Zuständige Ausschüsse:
Kultur- und
Freizeitausschuss Beratung im Ortsbeirat: 4 Zuständige
sonstige Gremien:
KAV
Versandpaket: 15.05.2013 Beratungsergebnisse: 22. Sitzung des OBR 4
am 18.06.2013, TO I, TOP 19 Beschluss: Die Vorlage B 243 dient unter Hinweis auf OA 397
zur Kenntnis. Abstimmung:
Einstimmige Annahme 23. Sitzung des
Kultur- und Freizeitausschusses am 27.08.2013, TO I, TOP 16
Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: 1. Die Vorlage B 243 dient zur Kenntnis.
2. Die Vorlage
OA 397 wird im vereinfachten Verfahren erledigt.
Abstimmung:
zu 1. CDU, GRÜNE und LINKE. gegen SPD (= Zurückweisung)
zu 2. CDU und GRÜNE gegen SPD und LINKE. (= Annahme)
Sonstige Voten/Protokollerklärung zu
1: FDP (B 243 = Kenntnis, OA 397 = Prüfung und Berichterstattung)
FREIE WÄHLER, Piraten und RÖMER (B 243 = Kenntnis, OA 397 = Annahme)
ÖkoLinX-ARL (B 243 = Zurückweisung, OA 397 = Annahme) NPD (B 243 =
Kenntnis, OA 397 = vereinfachtes Verfahren) 24. Sitzung der
Stadtverordnetenversammlung am 12.09.2013, TO II, TOP 59
Beschluss: 1. Die Vorlage
B 243 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage
OA 397 wird im vereinfachten Verfahren erledigt.
Abstimmung:
zu 1. CDU, GRÜNE, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten,
RÖMER und NPD gegen SPD und ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung)
zu 2. CDU, GRÜNE und NPD gegen SPD, LINKE., FREIE WÄHLER,
Piraten, RÖMER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) sowie FDP (= Prüfung und
Berichterstattung) Beschlussausfertigung(en): § 3643, 24. Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung vom 12.09.2013 Aktenzeichen: 77