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Zweiter Zooausgang Rhönstraße

Vorlagentyp: B

Inhalt

Bericht des Magistrats vom 13.05.2013, B 243

Betreff: Zweiter Zooausgang Rhönstraße Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 28.02.2013, § 2728 - NR 333/12 CDU, l. B 499/12 - Wie bereits berichtet, ist die Beibehaltung eines personalbetreuten Eingangs in der Rhönstraße nicht möglich. Hierfür würden Gesamtkosten in Höhe von einmalig ca. 35.100 € und ca. 145.712 € jährlich entstehen. In der Vergangenheit war dieser Eingang in den Sommermonaten täglich von 10 bis 17.30 Uhr und in den Wintermonaten täglich von 10 bis 15.30 Uhr geöffnet. Für den gesamten Kassenbereich stehen sechs Stellen zur Verfügung. Auf der Grundlage der mittleren Beträge für Personalausgaben 2012/13 kostet eine Stelle derzeit 42.960 € jährlich; alle Stellen kosten demnach 257.760 € jährlich. Um den Eingang wie bisher zu öffnen, wären zwei Stellen erforderlich. Die Kosten für zwei Vollzeitstellen betragen 85.920 € jährlich. Da es für eine Nutzung des Eingangs Rhönstraße nicht mehr Personal geben wird, müsste das vorhandene Personal auf die beiden Eingänge aufgeteilt werden. Dies würde dazu führen, dass der neue Eingangsbereich nicht den erwarteten Service liefern könnte, man auf einen Informationspunkt verzichten und längere Wartezeiten in Kauf nehmen müsste. Ergänzend zu den Personalkosten kämen auf der Basis des KGST- Berichtes "Kosten eines Arbeitsplatzes 2012/2013" noch die Sach- und Gemeinkosten in Höhe von 18.292 € für einen Arbeitsplatz hinzu. Hier werden Pauschalwerte angenommen (9.700 € für Sachausgaben, 20% der Personalkosten für Gemeinkosten) Zur Herrichtung des Arbeitsplatzes fallen einmalig Kosten für die Renovierung in Höhe von ca. 6.000 € netto, für die Möbelausstattung ca. 16.000 € netto, die IT- Verkabelung ca. 12.000 € netto sowie für die Installation einer Einbruchmeldeanlage ca.

  1. 100 € netto an. Wie bereits berichtet, barg der bisherige Eingang Rhönstraße ein großes Sicherheitsrisiko für das Personal. Eine künftige Nutzung müsste aber den notwendigen Sicherheitsvorkehrungen im Kassenbereich Genüge tun. Regelmäßige jährliche Kosten entstehen durch die Anmietung einer Einbruchmeldeanlage in Höhe von ca. 4.300 € netto, die Verpflichtung eines Geldtransportunternehmens in Höhe von 1.800 € netto und der Anmietung eines ec- Gerätes in Höhe von ca. 300 € netto. Die Alternativen, entweder ein Zugangssystem nur für Dauerkarteninhaber, ein System für Dauerkarten und Vorverkaufskarten oder auch ein Automat, an dem Eintrittskarten gekauft werden können, sind mit Gesamtkosten - je nach Variante - zwischen 20 und 65 T€ für die technische Infrastruktur ohne bauliche Maßnahmen und ohne Wartung und Reparaturen zu veranschlagen. Ein Drehkreuz ohne datentechnische Anbindung würde ca. 9.000 € kosten, ein Ticketlesegerät gesondert ca. 4.000 € (Grundlage neues System im Eingang). Die anzufügende Toranlage beliefe sich auf ca. 4.000 €. Die möglichen Kosten für die Ertüchtigung der Bausubstanz sind ohne tiefergehende Prüfung nicht zu ermitteln. Ein Kassenautomat würde ca. 35.000 € in der Anschaffung kosten und jährliche Folgekosten von ca. 9.000 € produzieren. Die datentechnische Anbindung kostet ca. 12.000 € netto nach Auskunft des zuständigen Fachamtes. Zur Sicherstellung, dass nur zugangsberechtigte Personen das Drehkreuz nutzen, sind Identitätskontrollen erforderlich. Technische Lösungen, z.B. biometrische Daten, kommen vor dem Hintergrund der datenschutzrechtlichen Brisanz solcher Maßnahmen eher nicht in Frage. So bleiben nur unregelmäßige Kontrollen durch Personal. Dieses fehlt dann aber wieder am Haupteingang. Andere städtische Institutionen wie etwa der Palmengarten haben aufgrund ihrer etwa doppelt so großen Fläche Drehkreuze installiert. Neben den Kosten für die beiden personalbesetzen Eingänge entstehen dort Aufwendungen für Personal bei Drehkreuzen ohne Datenverbindung von wöchentlich ca. eine Stunde zum Ablesen und monatlich ca. 3-4 Stunden zur Störungsbeseitigung. Bei Drehkreuzen mit Datenverbindung soll dieser Mehraufwand entfallen. Die dort vorhandenen Drehkreuze sind nicht gegen Missbrauch gesichert und auch nicht barrierefrei. In beiden Varianten (mit und ohne Personal) sind die notwendigen Kapitalkosten nicht berücksichtigt. Zur Nutzung eines zweiten Eingangs wurde bereits berichtet. So haben in 2011 ca. 18 % der Besucher den Eingang an der Rhönstraße genutzt. Zum Nutzungsverhalten der Dauerkartenbesucher kann nur eingeschränkt berichtet werden. Aus datenschutzrechtlichen Gründen erfasst der Zoo seit ca. zwei Jahren nur die Adressen, der Dauerkartenkäufer, die ihr Einverständnis hierzu erteilen. Es sind 937 Postleitzahlen bekannt, davon entfallen ca. 150 auf das direkte Einzugsgebiet um die Rhönstraße. Auch für Menschen mit Behinderung bietet die Lage des neuen barrierefreien Eingangs Vorteile. So stehen in den in der Nähe gelegenen vier Parkhäusern insgesamt 23 Behindertenparkplätze zur Verfügung. Alle Parkhäuser liegen in der Nähe des Eingangs am Alfred-Brehm-Platz. Nach Angabe der Internetseite frankfurt-handicap.de stehen an der Waldschmidtstraße drei öffentliche Behindertenparkplätze zur Verfügung. Darüber hinaus gibt es vielfältige Möglichkeiten für ältere und gehbehinderte Menschen. So bietet das Jugend- und Sozialamt einen Beförderungsdienst für Menschen mit außergewöhnlichen Gehbehinderungen, das Bürgerinstitut eine Kulturbegleitung für Senioren und die VGF einen kostenlosen Fahrgast- Begleitservi ce an.Nebenvorlage: Anregung vom 18.06.2013, OA 397 Antrag vom 18.06.2013, OF 305/4