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Mainova-Kästen freigeben

Vorlagentyp: B

Bericht

Im Rahmen der Neuvergabe der Werberechte der Stadt Frankfurt am Main wurden in einem separaten Los (Los 4) die Schalt- und Verteilerschränke im Eigentum der Stadt Frankfurt am Main und der Mainova behandelt. Dabei wurde dem Konzessionsnehmer ab 01.01.2018 das Recht übertragen, bis zu 2.500 dieser Schränke für Veranstaltungswerbung in Wechselrahmen zu nutzen. Dieses Kontingent hat der Konzessionsnehmer bislang nicht ausgeschöpft. Die Mainova AG hat damit aktuell keine Verfügungsrechte über die Schalt- und Verteilerschränke hinsichtlich einer (künstlerischen) Gestaltung, da dem Konzessionsnehmer über die gesamte Dauer der Vertragslaufzeit im Rahmen des Maximalkontingentes ein Zugriffsrecht auf sämtliche Standorte eingeräumt wurde. Eine zeitliche Befristung der Standortakquise ist nicht gegeben. Auf Initiative der Mainova AG werden aktuell mit dem Konzessionsnehmer Details für eine mögliche einmalige Sonderaktion an 20 Standorten geprüft. Dieser Vorgang ist noch nicht abgeschlossen. Eine generelle Regelung zur künstlerischen Gestaltung der Schalt- und Verteilerschränke der Mainova AG ist vor dem Hintergrund der geltenden Nutzungsverträge jedoch derzeit nicht zu erwarten.

Beratungsverlauf 3 Sitzungen

Sitzung 12
OBR 4
TO II, TOP 17
Angenommen
Die Vorlage B 237 dient zur Kenntnis.
Zustimmung:
Grüne SPD CDU Linke DFFM BFF
Ablehnung:
ÖkoLinX-ARL
Enthaltung:
FDP
Sitzung 10
Ausschusses für Wirtschaft, Recht und Frauen
TO I, TOP 25
Angenommen
nicht auf TO Die Vorlage B 237 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)
Zustimmung:
Grüne CDU SPD Linke FDP AFD VOLT FRAKTION
Ablehnung:
ÖkoLinX-ELF BFF-BIG
Sitzung 10
Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau
TO I, TOP 40
Angenommen
nicht auf TO Die Vorlage B 237 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)
Zustimmung:
Grüne CDU SPD Linke FDP AFD VOLT BFF-BIG FRAKTION
Ablehnung:
ÖkoLinX-ELF Gartenpartei