Mainova-Kästen freigeben
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Bericht des Magistrats vom 03.04.2018, B 104
Betreff: Mainova-Kästen freigeben Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 14.12.2017, § 2123 - OA 190/17 OBR 4 - Zwischenbescheide des Magistrats vom 24.01.2019, 23.04.2019, 06.08.2019, 04.12.2019, 17.04.2020, 17.07.2020, 05.10.2020 und 01.03.2021 Im Rahmen der Neuvergabe der Werberechte der Stadt Frankfurt wurden in einem separaten Los (Los 4) die Schalt- und Verteilerschränke im Eigentum der Stadt Frankfurt und der Mainova behandelt. Dabei wurde dem Konzessionsnehmer ab 01.01.2018 das Recht übertragen, bis zu 2.500 dieser Schränke für Veranstaltungswerbung im Wechselrahmen zu nutzen. Bis Ende 2017 hat die Firma Ströer Deutsche Städte Medien GmbH im Rahmen des bis dahin geltenden Werberechtsvertrages ca. 1200 Schalt- und Verteilerschränke beworben. Als neuer Konzessionsnehmer prüft DSM derzeit die vertragsgemäße Ausweitung der für Werbezwecke zu nutzenden Schränke. Derzeit wird abgewartet, welche Niederspannungs-Verteilerkästen (NV) der Werbe-Konzessionsnehmer der Stadt zu nutzen beabsichtigt. Ob verbleibende NV für eine künstlerische Gestaltung in Frage kommen, hängt davon ab, wie die Stadt und die Mainova AG sowie deren Tochtergesellschaft Netzdienste Rhein-Main GmbH (NRM) eine solche Nutzung vertraglich ausgestalten. Hierbei sind u.a. Verantwortlichkeiten festzuschreiben, Schäden auszuschließen und entstehender Aufwand der NRM zu vergüten.