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Bebauungsplan Nr. 897 Fischerfeldstraße/Lange Straße klima- und zukunftsgerecht ergänzen

Vorlagentyp: B

Bericht

Bei der Überplanung der überwiegend kleinteiligen Bestandsbebauung des historischen Fischerfeldviertels konnten Dachflächen, die für die Installation von Solarstromanlagen geeignet sind, nur in geringem Umfang identifiziert werden. Die Verhältnismäßigkeit sowie die Angemessenheit einer solchen Festsetzung ist daher nicht rechtssicher begründbar. Eine Verlegung der Straßenbahntrasse vom Allerheiligentor über die Allerheiligenstraße zur Konstablerwache ist weder im ISTEK noch im Nahverkehrsplan aufgeführt. Der Trassenkorridor liegt außerhalb des Geltungsbereichs des Bebauungsplans. Daher ist eine Ergänzung des Bebauungsplans um diesen Punkt nicht erforderlich. Der Um- oder Ausbau des Straßenbahnnetzes ist nicht Gegenstand des Bebauungsplans, sondern verlangt ein spezielles Fachrecht (Planfeststellung). Der Bebauungsplan B 897 beschränkt sich somit ausschließlich auf die Festsetzung des vorhandenen öffentlichen Verkehrsraums und setzt damit den Rahmen für die Fachplanung. Die genannte Begrünung der Gleise in der Lange Straße kann in der festgesetzten Verkehrsfläche im Rahmen einer Straßenbahn-Fachplanung umgesetzt werden, ebenso die Ausgestaltung und Neuordnung der Fahrspuren. Die Festlegung neuer Baumstandorte im Zuge der Planung von Straßenbahntrassen ist ebenfalls Gegenstand der Fachplanung.

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